Beschluss:

Über den Antrag der SPD-Fraktion, den Steuersatz von 15 % auf 20 % zu erhöhen wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, keine Stimmenthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Da Stadtrat Prof. Dr. Ehinger seinen Vorschlag zum Antrag erhoben hat, wird über seinen Antrag, den Steuersatz von 15 % auf 18,5 % zu erhöhen, abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)

 

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und Musikautomaten in der vorliegenden Form.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss ( 25 Ja-Stimmen)

 

 


Oberbürgermeister Schnurr erläutert die Vorlage.

 

Stadtrat Grißtede erklärt, dass der SDP-Fraktion ein Steuersatz von 18 % zu wenig ist und er beantragt deshalb eine Erhöhung auf 20 %, damit man dann an dieser Position eine gewisse Zeit nichts mehr ändern muss.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm erklärt, dass man sich eher der Vorlage anschließt, nämlich jetzt auf 18 % zu gehen und den Steuersatz im Laufe des Jahres 2017 erneut zu überprüfen.

 

Stadtrat Dr. Rassek schließt sich dieser Auffassung an und bittet jedoch darum, nachzufragen, woran es liegt, dass hier die Datengrundlage lückenhaft ist und man somit keinen repräsentativen Landesdurchschnitt errechnen kann.

 

Herr Burkart, Steuern und Beiträge, erläutert, dass sich diese lückenhafte Datengrundlage nicht auf den Steuersatz von 18 % bzw. 18,5 % oder 20 % bezieht, sondern lediglich auf den Mindeststeuersatz.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger erklärt, dass man ja vereinbart hatte, die Steuern- und Gebührensätze dem Landesdurchschnitt anzupassen, weshalb er in diesem Fall vorschlägt, auf 18,5 % zu gehen. Eine Erhöhung auf 20 % hält die FW-Fraktion für zu viel.

 

Stadtrat Seifermann betont die lenkende Wirkung dieser Steuer, da man ja nicht mehr Menschen vor diesen Automaten möchte und er findet die Mehreinnahmen z.B. im Bereich Bildung für gut verwendbar. Aus diesem Grund kann er sich eine Erhöhung auf 20 % gut vorstellen.

 

Für Stadtrat Hirn ist die Zahl der Spielhallen in Bühl auch zu groß und wenn nach gängiger Rechtsprechung 20 % noch keine erdrosselnde Wirkung hat, spricht seiner Meinung nach nichts gegen eine solche Erhöhung.

 

Frau Balaskas, Finanzen, betont, dass man die Steuern- und Gebührensätze maßvoll erhöhen möchte, also um 10 % -15%. Eine Erhöhung des Steuersatzes in diesem Fall von 15 % auf 20 % - Punkte kommt dagegen eine Erhöhung um 33,3 % gleich, was sehr viel ist. Dass 20 % noch keine erdrosselnde Wirkung hat, ist lediglich allgemein gegeben. Speziell auf Bühl bezogen, könnte eine Überprüfung tatsächlich in dem einen oder anderen Fall diese erdrosselnde Wirkung haben.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm betont nochmals, dass auch sie 20 % für zu viel hält und dass man mit 18 % oder 18,5 %  leben kann.

 

Stadtrat Grißtede betont dagegen nochmals, dass eine Erhöhung auf 20 % durchaus eine gewünschte regulierende Wirkung entfalten könnte.