Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Westliche Eisenbahnstraße“, ergänzt um die Grundstücke 29 -37, mit  Abgrenzungsplan und Begründung vom 06. Juli 2015 sowie entsprechender Ergänzung aufgrund dieser weiteren Grundstücke und beauftragt die Verwaltung, eine Offenlage mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

 

 


Stadträtin Dr. Wendenburg wirkt auf Grund Befangenheit bei der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht mit.

 

Oberbürgermeister Schnurr erläutert die Vorlage sowie den Hintergrund und geht insbesondere auch auf die Eigentümerversammlung ein.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm bemerkt, dass die Mehrheit der CDU-Fraktion es für kontraproduktiv hält, dass so viel Arbeitszeit für diese Sache aufgewendet wird.

Darüber hinaus hält man diese Satzung für nicht sinnvoll, weil sie acht Eigentümer bindet, die bisher schon ihr Eigentum gepflegt haben. Einige dieser Häuser sind durch Denkmalschutz und diese Satzung dann doppelt geschützt. Darüber hinaus ist die Villa Lörch in ihrer Substanz erheblich angegriffen und wahrscheinlich dem Verfall preisgegeben. Wahrscheinlich wird hier eine Brache mitten in Bühl entstehen, womit dokumentiert ist, dass hier etwas schief gelaufen ist. Sie erklärt deshalb abschließend, dass die CDU-Fraktion gegen diese Satzung stimmen wird bzw. einige sich der Stimme enthalten werden.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert anhand mehrerer Beispiele, woran es liegt, dass in anderen Bereichen die Planungen nicht weiter voranschreiten und dass es auf jeden Fall nicht daran liegt, dass hier in diesem Fall zu viel Arbeitszeit gebunden wird.

Zum Thema Denkmalschutz und Erhaltungssatzung sagt er, dass es sich hier um unterschiedliche Zielrichtungen handelt. Denkmalschutz ist Objektschutz, zuständig ist das Landesdenkmalamt und es gibt kein Ermessen der Gemeinde. Die Erhaltungssatzung dagegen ist eine kommunale Aufgabe, um historisch bedeutsame Straßenzüge in ihrem Charakter zur erhalten.

 

Stadtrat Grißtede hält die vorgelegten Gründe für die Erhaltungssatzung für überzeugend. Man beschreitet hier einen neuen Weg und er geht davon aus, dass das sicherlich nicht die einzige Erhaltungssatzung bleiben wird, damit man historische Straßenzüge für die Nachwelt erhalten kann. Er ist der Meinung, dass es auch im Verlauf der Eisenbahnstraße Richtung Bahnhof auf der linken Seite schützenswerte Gebäude gibt und fragt, warum diese Flächen nicht in die Erhaltungssatzung miteinbezogen wurden und ob man dies jetzt noch nachholen kann. Damit wäre die ganze Straße beidseitig in der Erhaltungssatzung drin. Er bittet deshalb um Überprüfung, ob man nicht diese Gebäude von Hausnummer 29 bis 37 in den Bereich der Erhaltungssatzung mitaufnehmen sollte. 

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass diese Anregung im Rahmen der Offenlage aufgenommen wird, so dass die Verwaltung dies dann prüfen kann und ggf. zum Satzungsbeschluss die betroffenen Gebäude in die Erhaltungssatzung miteinbeziehen kann.

 

In ähnlicher Weise bezüglich dieser weiteren Grundstücke äußert sich auch Stadtrat Dr. Rassek. Hinsichtlich der Äußerungen aus der CDU-Fraktion bemerkt Stadtrat Dr. Rassek, dass bekannt ist, dass Bühl nicht gerade mit historisch geprägter Bausubstanz gesegnet ist. Gerade die Eisenbahnstraße hat diesbezüglich eine besondere Bedeutung.

 

Stadtrat Seifermann ist der Meinung, dass Bühl schon sehr viel wertvolle Bausubstanz verloren hat, weshalb er es für dringend erforderlich hält, den Charme der Eisenbahnstraße zu erhalten. Auch er wundert sich darüber, dass gerade Teile der Konservativen diese Erhaltung nicht wollen. Er schließt sich auch dem Vorschlag der Stadträte Grißtede und Dr. Rassek an, diese weiteren Grundstücke mit einzubeziehen.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger erklärt, dass auch die FW-Fraktion dafür ist, dass ortsbildprägende Gebäude erhalten werden, wozu die Erhaltungssatzung das geeignete Instrument ist. Ob man allerdings die ehemalige Horcher-Villa erhalten kann, ist fraglich, insoweit stimmt er mit der Bemerkung von Stadträtin Dr. Burget-Behm überein. Sofern Eigentümer diesbezüglich nicht gewillt sind, nützt auch die Erhaltungssatzung nichts.

Er steht auch weiter zum Vorschlag, die westlich gelegenen Gebäude miteinzubeziehen.

 

Oberbürgermeister Schnurr betont, dass man auch bei der Horcher-Villa optimistisch sein darf.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm entgegnet, dass man sich für Erhalten nicht um jeden Preis ist, und hier scheint der Preis, nämlich eine Brache mitten in Bühl, zu hoch zu sein.

 

Stadtrat Grißtede beantragt aufgrund des Verlaufs der Diskussion, zu prüfen, ob die Gebäudezeile Hausnummer 29 bis 37 in die Erhaltungssatzung aufgenommen werden kann.

 

Über den Antrag von Stadtrat Grißtede, die Gebäude 29 bis 37 in den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung aufzunehmen, wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen    i


Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen