Beschluss:

-           Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung für den Bebauungsplan der Innentwicklung „Feuerwehrgerätehaus“ in Bühl-Balzhofen nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 07. Juli 2015.

 

-           Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanvorentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung vom 07. Juli 2015 und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu hören.

 

 


Stadtrat Prof. Dr. Ehinger erläutert nochmals seine Auffassung.

Da die geplante Ansiedlung hier aus planungsrechtlicher Sicht unzulässig ist, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit diesem Bebauungsplan geschaffen werden.

Darüber hinaus ist es nicht nur unsinnig, in Überschwemmungsgebieten Bauflächen auszuweisen, sondern es ist auch gesetzlich verboten. Er betont, dass er nie die Realisierung eines gemeinsamen Gerätehauses in Frage gestellt hat und dass er die Mehrheitsmeinung hinsichtlich der Standortwahl akzeptieren wird. Darüber hinaus hat er einige Fragen zum Flst.Nr. 1537, zum erforderlichen Grunderwerb und zum Radweg in diesem Bereich.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass es sich hier um den Vorentwurf handelt, d.h. all die von ihm angesprochenen Punkte werden im Laufe des Verfahrens abgehandelt. Er bestätigt, dass man den Radweg entlang der Balzhofener Straße führen möchte.

Hinsichtlich des Grundstücks Flst.Nr. 1537 betont er, dass es wohl als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies muss noch genau mit der gerade neu vorgelegten Hochwassergefahrenkarte abgestimmt werden. Insoweit ist nicht an eine Wohnbebauung auf diesem Grundstück gedacht, da sich auch die diesbezüglichen Bedarfszahlen nicht geändert haben. Vorstellbar ist, dass man dann dieses Grundstück zurücknimmt oder teilweise als Grünfläche im Bebauungsplan festsetzt. Das kommt auch der Angelegenheit Streuobstbestand sowie auch der Tatsache entgegen, dass Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden. Er bestätigt auch, dass man bisher in Vorverhandlungen mit zwei Eigentümern ist und nach dem heutigen Aufstellungsbeschluss in die konkreten Gespräche zum Grunderwerb gehen wird.

 

Stadtrat Nagel verlässt vorübergehend die Sitzung und nimmt an der weiteren Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Oberbürgermeister Schnurr bestätigt Stadträtin Becker nochmals, dass auf dem Flst.Nr. 1537 keine Wohnbebauung geplant ist. Dies war zwar mal ursprünglich in der Flächennutzungsplanung so vorgesehen, wurde aber mangels Bedarf herausgenommen.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Dr. Rassek erklärt Oberbürgermeister Schnurr nochmals, dass die Hochwassergefahrenkarten gerade erst hereingekommen sind und man sie noch prüfen muss. Dabei geht es jedoch lediglich um dieses Flst.Nr. 1537, nicht um die Fläche des geplanten Standortes des neuen Feuerwehrgerätehauses.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm und Stadtrat Grißtede sichern für ihre Fraktionen Zustimmung zum Beschlussvorschlag zu.

 

Auf entsprechende Äußerungen aus den Reihen des Gemeinderates entgegnet Stadtrat Prof. Dr. Ehinger, dass diese Fläche sehr wohl schon bei einem Hochwasserereignis schon überflutet war.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass das Geländeniveau derzeit tiefer liegt als die Balzhofener Straße, d.h., es muss auf jeden Fall aufgefüllt werden, so dass man auch aus diesem Grund aus der Hochwassersituation herauskommt.

 

Stadtrat Seifermann betont, dass es sich hier um den besten Standort handelt und dass dies ein Gewinn für die Abteilung Balzhofen vor Ort, aber auch für die Abteilungen Oberweier und Vimbuch darstellt.

 

Oberbürgermeister Schnurr erklärt nochmals, dass man jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen möchte, um auf diesem Standort den Bau des Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen.

 

Abschließend erklärt Stadtrat Prof. Dr. Ehinger, dass er dem Beschlussvorschlag zustimmen wird, weil er immer für den Neubau eines Feuerwehrgerätehaues war.  


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss ( 24 Ja-Stimmen)