Beschluss:

-           Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchmatt / Waldsteg“ in Bühl-Neusatz nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 07. Juli 2015.

 

-           Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich Fachbeitrag Artenschutz vom 07. Juli 2015 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

 

 

 


Oberbürgermeister Schnurr geht auf das bisherige Verfahren ein.

 

Stadtrat Oberle erklärt, dass man hier den Versuch unternimmt, den Bebauungsplan so zu gestalten, dass eine Bebauung auch möglich wird. Evtl. wird jedoch durchaus eine Verlegung des Bachlaufes erforderlich. Er erläutert die gesamte Angelegenheit näher und hofft, dass sich auch Bauwillige finden, und sichert seine volle Unterstützung zu.

 

In ähnlicher Weise äußert sich auch Stadtrat Fallert, der ebenfalls davon spricht, dass hier wohl eine Bebauung schwierig zu realisieren sein könnte, weshalb es dann schon zu einer Verlegung des Bachlaufes kommen könnte.

 

Auf seine Anmerkung, dass die Stützmauern im Bach durch Erosion teilweise schon in der Luft hängen, antwortet Oberbürgermeister Schnurr, dass man sich mit der zuständigen Stelle im Regierungspräsidium darüber einig ist, dass diese Wände entfernt werden müssen, wenn eine neue Bebauung kommt. Er betont, dass es durchaus ernsthafte Interessenten gibt, die das Gelände bebauen möchten.

 

Stadtrat Wäldele spricht von einer schwierigen Topografie. Bei einer möglichen Bebauung müssen jedoch auch die ökologischen Belange berücksichtigt werden. So würde er es gerne sehen, wenn der Uferrandstreifen erhalten bleiben würde, insbesondere auch die dortige Eiche. Einer Fällung würde er nur zustimmen können, wenn es wirklich gar nicht anders möglich wäre. Darüber hinaus findet auch er die Verlegung des Mühlgrabens zurück in den Talgrund für sinnvoll und fragt, ob hier möglicherweise eine Förderung über LEADER möglich wäre.

 

Oberbürgermeister Schnurr erklärt, dass man den Baum erhalten möchte, was letztlich beim Satzungsbeschluss im Bebauungsplan so festgesetzt werden kann. Auch er fände es schön, wenn der Bach in sein altes Bett zurückversetzt werden würde und sichert auch eine Prüfung zu.  

 

Stadtrat Grißtede erklärt abschließend, dass dieser Plan nun die Möglichkeit schaffen könnte, hier etwas Vernünftiges zu entwickeln.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)