III.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt entsprechend der Anlage die Bildung von Budgetresten
für das Haushaltsjahr 2018 und deren Übertragung auf das Haushaltsjahr 2019.
Die Bildung der vorgeschlagenen
Rückstellungen wird im Vorgriff auf den aufzustellenden Jahresabschluss 2018
zustimmend zur Kenntnis genommen.
I.
Sachverhalt:
Die im Haushaltsplan enthaltenen Planansätze gelten grundsätzlich nur
für das jeweilige Haushaltsjahr. Zum 01.01.2012 erfolgte bei der Stadt Bühl die
Umstellung nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht auf der Basis einer
kaufmännischen Rechnungslegung. Der Haushaltsplan 2012 wurde erstmals nach den
Grundsätzen der neuen kommunalen Doppik aufgestellt. Aus der kameralen Rechnung
2011 wurden wegen der Umstellung keine Ausgabereste in das neue System
übernommen.
Nicht in Anspruch genommene Ansätze können auch nach dem neuen
Haushaltsrecht als Budgetreste auf das Folgejahr übertragen werden. Nach den
Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 Abs. 1 GemHVO) bleiben
Ansätze im Bereich der investiven Auszahlungen (Finanzhaushalt) bis zum zweiten
vollen Jahr nach wesentlicher Fertigstellung der Maßnahme verfügbar. Gleiches
gilt für zweckgebundene investive Einzahlungen für Investitionszuwendungen und
–beiträge. Ermächtigungen für Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Auszahlungen
(Finanzhaushalt) können ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden (§
21 Abs. 2 GemHVO). Für die Übertragung der Haushaltsmittel in das Folgejahr ist
die Bildung von Budgetresten erforderlich.
Diese Reste haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Jahr |
|
Ergebnishaushalt |
|
Investive Ausgaben |
|
|
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|
|
2012 |
|
237.048,01 € |
|
2.214.793,20 € |
2013 |
|
435.931,91 € |
|
6.645.779,72 € |
2014 |
|
154.282,07 € |
|
6.493.836,54 € |
2015 |
|
62.588,14 € |
|
2.467.486,93 € |
2016 |
|
269.849,63 € |
|
3.190.635,08 € |
2017 |
|
249.721,29 € |
|
7.124.442,06 € |
2018 |
|
385.510,35 € |
|
6.281.655,30 € |
Budgetüberträge aus 2018:
Bei den Investitionsausgaben
sind größere Beträge vor allem für die bis zum Jahresende 2018 nicht
abgeflossenen Finanzmittel im Bereich des Wohnungsbaus und der Errichtung von Unterkünften
(rd. 1,3 Mio.€), für den Straßenbau (rd. 1,0 Mio. €), bei
den Verwaltungsgebäuden – insbesondere Umbau/ Sanierung des Rathaus Neusatz –
(rd. 1,0 Mio. €), der Stadtsanierung (rd. 404 T€), dem Feuerwehr – Neubau
Gerätehaus West (rd. 386 T€) sowie den Investitionszuschüssen an Kindergärten
(rd. 179 T€) vorgesehen. Für den Erwerb von Grundstücken ist der Übertrag von
rd. 400 T€ vorgesehen. Gemäß § 21 GemHVO sind nicht verbrauchte Investitionen
in die Folgejahre zu übertragen, damit die Maßnahmen fertiggestellt werden
können.
Im Ergebnishaushalt wird für die
nicht verbrauchten Globalmittel der Ortsteile (rd. 83 T€) sowie für
das Partnerschaftskomitee (rd. 5 T€) die Übertragung von Budgetresten
vorgeschlagen. Diese Ansätze sind gem. § 19 Abs. 2 GemHVO im
Haushaltsplan als übertragbar erklärt worden. Im Bereich der Partnerschaften
wird angeregt, die erhaltenen Zuweisungen für das Projekt Cultural Twinning
(rd. 1 T€) zu übertragen.
In der Anlage sind alle Beträge
aufgelistet, die als Budgetermächtigung ins Folgejahr übertragen werden sollen.
Wahlrückstellungen 2018:
Nach den doppischen Grundsätzen
können im neuen Haushaltsrecht neben den sog. Pflichtrückstellungen z.B. im
Bereich Personal für Altersteilzeit auch noch weitere Aufwandsrückstellungen gebildet
werden (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Da diese Rückstellungen freiwillig gebildet
werden können, aber nicht müssen, spricht man hier von den sogenannten
Wahlrückstellungen. Lediglich eine gewisse Kontinuität bei der Bildung dieser
Wahlrückstellungen muss eingehalten werden. Für die Wahlrückstellungen kommen
insbesondere unterlassene Instandhaltungsarbeiten in Frage oder besondere
Maßnahmen eines Jahres, die nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Für
sämtliche Maßnahmen des abgelaufenen Haushaltsjahres, die im Folgejahr bis zum
Sommer abgeschlossen und abgerechnet werden können, werden im Rahmen des
bilanziellen Jahresabschlusses 2018 freiwillige Rückstellungen in Höhe von rd.
297 T€ gebildet. Es handelt sich dabei um Unterhaltungsaufwendungen (u.a.
Decken-/ Pflastersanierungen) von Straßen, Brücken, Sporthallen,
Löschwasserbrunnen sowie des Industriegleises mit einem Anteil von 225 T€ sowie
weitere Wahlrückstellungen mit rd. 71 T€. Die genauen Beträge können der Anlage
entnommen werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die als Budgetreste übertragenen
Mittel aus 2018 stehen im Jahr 2019 zusätzlich zu den aktuellen
Haushaltsmitteln zur Verfügung und wirken sich dann auf das Ergebnis 2019 aus.
Vor allem die zu erwartenden, hohen Geldabflüsse der investiven Mittel wirken
sich auf die Finanzrechnung (Liquiditätsrechnung) in 2019 aus.
Die nachrichtlich dargestellten
Rückstellungen wirken sich dagegen in voller Höhe auf das Ergebnis des Jahres
2018 aus und tragen damit zur vollständigen Darstellung des
Ressourcenverbrauchs für 2018 bei. Auch sie entfalten ihre Wirkung auf die
Finanzrechnung (Liquidität) jedoch erst im Folgejahr 2019, wenn sie tatsächlich
in Anspruch genommen werden.
Anlagenverzeichnis: