5. Änderung „Wasserbett“ in Bühl
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rah-men der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die
vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange
gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
b) Der Gemeinderat beschließt den
Bebauungsplan der 5. Änderung „Wasserbett“ mit textlichen Festsetzungen,
Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 13. März 2019 mit
artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 13. März 2019 als zusammengefasste
Satzung.
I.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 5. Dezember
2018 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl die Aufstellung des
Bebauungsplanverfahrens der 5. Änderung „Wasserbett“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den
Bebauungsplanentwurf der 5. Änderung „Wasserbett“ einschließlich
artenschutzrechtlichem Fachbeitrag gebilligt und die Verwaltung mit der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in
Form einer Offenlage beauftragt.
Mit Schreiben vom 14. Dezember
2018 wurden 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben.
Davon gaben neun Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine
Rückmeldung, drei mit und sechs ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 17.
Dezember 2018 bis 17. Januar 2019. Während dieser Zeit wurden keine
privaten Stellungnahmen vorgebracht. Die mit Anregung eingegangenen
Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter
Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Der Bebauungsplan grenzt an den
Anschlussast der L 85 an. Somit wurde das Regierungspräsidium Karlsruhe,
Abteilung 4, am Verfahren beteiligt.
Da die Baugrenze und die
Kindergartenplanung nur einen Abstand von ca. 17 m zum Straßenrand
haben, wurde gemäß § 22 Straßengesetz das Einhalten des Mindestabstands von
20 m gefordert.
Um die Kindergartenfläche
sinnvoll nutzen zu können und um einen praktikablen Erweiterungsbau zu
ermöglichen, wird aus
Gründen zum Wohl der Allgemeinheit in diesem Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung von diesem Anbauverbot erteilt.
Zum anderen wurden die Informationen der
Geotechnik in die Hinweise aufgenommen.
Die Ergänzungen und
redaktionellen Änderungen und Konkretisierungen gegenüber dem
Bebauungsplanentwurf sind in der Vorlage grau hinterlegt.
Da die erste Seite der
Stellungnahme des Landratsamtes (Amt für Baurecht, Naturschutz und öffentliche
Ordnung) für den Technischen Ausschuss nicht mitabgedruckt wurde, liegen die
Stellungnahmen vollständig bei.
…
- 2 -
Mit den vorliegenden Änderungen
bleiben die Grundzüge der Planung unberührt, so dass der Satzungsbeschluss auf
der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes der 5. Änderung „Wasserbett“ vom
13. März 2019 gefasst werden kann. Der Bebauungsplan ersetzt mit Inkrafttreten
des Bebauungsplanes den bisher gültigen Bebauungsplan für diesen Teilbereich.
Der Technische Ausschuss hat
diesen Tagesordnungspunkt am 28. März 2019 nichtöffentlich vorberaten und ihm
einstimmig beschlossen.
Der Technische Ausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung
öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten
Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
Auch empfiehlt der Technische
Ausschuss dem Gemeinderat, den Bebauungsplan der 5. Änderung „Wasserbett“ mit
textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 13. März
2019 mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 13. März 2019 als
zusammengefasste Satzung zu beschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren
entstehen der Stadt Bühl Kosten für das Artenschutzgutachten von ca. 1.700 €.
Anlagenverzeichnis: