III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Bühl zur Nationalparkregion Schwarzwald Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen finanziellen Mittel für die Stammeinlage in Höhe von 2.700,00 € sowie für den Marketingbeitrag in Höhe von 11.100,00 € bereitzustellen.
Ausgangslage
Die touristischen Akteure in der Nationalparkregion Schwarzwald beabsichtigen, die Zusammenarbeit in der Nationalparkregion zu festigen und zu intensivieren. Als Grundlage der Zusammenarbeit soll in naher Zukunft unter dem Namen „Nationalparkregion Schwarzwald GmbH“ eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden.
Grundlagen und Ziele der künftigen Nationalparkregion
Schwarzwald
GmbH
Grundlagen und Ziele der noch zu gründenden Gesellschaft ergeben sich aus der Präambel des mittlerweile im Entwurf vorliegenden Gesellschaftsvertrages. Die Präambel ist nachstehend abgedruckt:
Grundlage der Zusammenarbeit und der Kooperation in der Nationalparkregion ist der gemeinsame Wille, unseren Lebensraum nachhaltig für die zukünftigen Generationen zu sichern. Hierfür wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess Ziele und Strategien formuliert und ein Konzept für die nachhaltige touristische Entwicklung in der Nationalparkregion und im Nationalpark Schwarzwald mit allen relevanten Akteuren entwickelt.
Dieses Konzept bildet die Grundlage und ist somit der Handlungsleitfaden und Verpflichtung zur Erfüllung unserer zukünftigen Aufgaben. Dieses Konzept wird ständig durch die entsprechenden Gremien überprüft und fortgeschrieben.
Die Vertragspartner sind diesem Konzept verpflichtet.
Der Tourismus in der Nationalparkregion Schwarzwald wird so entwickelt, dass wirtschaftlicher Erfolg, ökologische Verträglichkeit und hohe soziale Qualität Hand in Hand gehen. Er soll einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der Region leisten und positive Wechselwirkungen mit Naturschutz, Forstwirtschaft, Handel und Gewerbe entfalten.
Eckpunkte des Gesellschaftsvertrages und der Satzung
Die Gründung der o.g. GmbH erfolgt durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. In diesem Vertrag sind – ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen des GmbHG – die Strukturen der Gesellschaft zu regeln. Nach dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages ergeben sich folgende Eckpunkte für den Vertragsinhalt bzw. die künftige Satzung der Gesellschaft:
Name: Nationalpark Schwarzwald GmbH
Sitz: Baiersbronn (Landkreis Freudenstadt)
Stammkapital: 53.000,00 EUR
Gründungsgesellschafter: Achern, Alpirsbach, Bad Peterstal-Griesbach, Bad Rippoldsau-Schapbach, Baiersbronn, Bühl, Bühlertal Durbach, Freudenstadt, Lauf, Loßburg, Kappelrodeck, Oberwolfach, Ottenhöfen, Ottersweier, Pfalzgrafen- weiler, Renchtal Tourismus GmbH, Sasbach, Sas- bachwalden, Seebach , Zweckverband im Tal der Murg sowie der Nationalpark Schwarzwald
Anteil der Stadt Bühl
am Stammkapital: 2.700,00 €
Das
Stammkapital der Kommunen innerhalb der
Ferienregion
Bühl – Bühlertal – Ottersweier in Höhe von insgesamt 4.500,00 €
verteilt sich wie folgt:
Bühl:
2.700,00 €, Bühlertal: 1.300,00 €, Ottersweier:
500,00 €. Die Mittel sind im Haushalt 2019 bereit-
gestellt.
Organe: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer
Fakultativer Aufsichtsrat: 8 stimmberechtigte Mitglieder, bestehend aus je einem Vertreter der sieben Gebietscluster und einem Vertreter des Nationalparks.
Stimmengewichtung im Aufsichtsrat:
? Renchtal/Durbach: 14 Stimmen
? Region Bühl/Bühlertal/Ottersweier: 9 Stimmen
?
Baiersbronn mit dem ZV im Tal der Murg:
30 Stimmen
? Region Freudenstadt: 19 Stimmen
? Region Sasbachwalden: 8 Stimme
? Achertal: 9 Stimme
? Wolftal/Ortenau: 11 Stimmen
? Nationalpark Schwarzwal 4 Stimmen
Marketingausschuss zur
Beratung der Geschäftsführung: Mitglieder sind:
? der/die Geschäftsführer der GmbH
? 1 Vertreter des Nationalparks Schwarzwald
?
je einem Vertreter der 7 Gebietscluster
(7 Personen), die vornehmlich aus dem
Kreis touristischer Anbieter oder
fachlicher Organisationen kommen sollen.
Finanzierung des
operativen Geschäfts: ? Renchtal/Durbach - 14%
(Oberkirch, Lautenbach, Oppenau, Durbach)
?
Region Bühl/Bühlertal/Ottersweier - 9%
(Bühl, Ottersweier, Bühlertal)
?
Region Murgtal - 30%
(Baiersbronn sowie der Zweckverband Im Tal der Murg)
?
Region Freudenstadt - 19%
(Freudenstadt, Alpirsbach, Loßburg, Pfalzgrafen Pflalzgrafenweiler)
?
Region Sasbachwalden - 8%
(Sasbach, Lauf, Sasbachwalden)
?
Achertal - 9%
(Achern, Ottenhöfen, Kappelrodeck, Seebach)
?
Wolftal/Ortenau - 11%
(Bad Peterstal-Griesbach, Oberwolfach,
Bad Rippoldsau-Schapbach)
?
Nationalpark Schwarzwald 11.000,- €
Gesellschafter der noch zu gründenden GmbH sollen auf der Grundlage einer Verständigung bei der Zusammenkunft in Ottenhöfen im Herbst 2017 insbesondere bestehende Verbünde, z.B. der Zweckverband „Im Tal der Murg“ oder die Renchtal Tourismus GmbH, sein. Soweit die Zusammenarbeit in Teilräumen (= Cluster) bislang noch nicht in einer Form des privaten oder öffentlichen Rechts organisiert ist, sollen die einzelnen beteiligten Gebietskörperschaften unmittelbar Gesellschafter der noch zu gründenden GmbH werden.
Für die Finanzierung des operativen Geschäfts wurde unter Berücksichtigung der beim Statistischen Landesamtes gemeldeten Übernachtungszahlung im Jahr 2016 folgende Aufteilung ermittelt:
- Region Murgtal (davon Baiersbronn 20 % sowie der
Zweckverband „Im Tal der
Murg“ 10%) mit 30 % Anteilen;
- die Region Bühl-Bühlertal-Ottersweier mit 9 % Anteilen;
- die Region Freudenstadt mit Freudenstadt, Loßburg und
Pfalzgrafenweiler mit 19 %
Anteilen;
- die Region Wolftal/Ortenau mit Bad Peterstal-Griesbach,
Oberwolfach und
Bad Rippoldsau-Schapbach mit 11 %
Anteilen;
- das Renchtal mit Oberkirch, Lautenbach, Oppenau und Durbach mit 14 % Anteilen;
- das Achertal mit Ottenhöfen, Achern, Kappelrodeck und
Seebach mit 9 % Anteilen
sowie- die Ferienregion Sasbachwalden
mit Sasbach, Lauf und Sasbachwalden mit
8 % Anteilen.
Zum Start der Nationalparkregion Schwarzwald GmbH wäre ein Gesamtbudget von
250.000,00 Euro notwendig. Hinsichtlich der Finanzierung sollten auf Basis der o.g. Anteile folgende jährlichen Grundbeiträge erbracht werden:
- das Murgtal (davon Baiersbronn 50.000,00 Euro sowie der
Zweckverband „Im Tal
der Murg“ 25.000,00 Euro) mit
75.000,00 Euro;
- die Region Bühl-Bühlertal-Ottersweier mit 22.500,00 Euro;
Dieser Beitrag verteilt sich wie folgt
auf die drei Kommunen:
Bühl: 11.100,00 €, Bühlertal 7.050,00
€, Ottersweier: 4.350,00 €
- die Region Freudenstadt mit 47.500,00 Euro;
- die Region Wolftal/Ortenau mit 27.500,00 Euro;
- das Renchtal mit 35.000,00 Euro;
- das Achertal mit 22.500,00 Euro sowie
- die Ferienregion Sasbachwalden mit 20.000,00 Euro.
Der Nationalpark Schwarzwald steuert zusätzlich 11.000,00 Euro bei.
d) Rechtliche Bewertung
Die Zulässigkeit der Gründung eines Unternehmens in der Privatrechtsform durch
kommunale (Gebiets)Körperschaften beurteilt sich nach §§ 102 ff. GemO. Einzelheiten ergeben sich u.a. aus § 103 GemO. Der Beschluss des Gemeinderats über die Gründung und die Beteiligung an der o.g. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen; § 108 GemO. Dies bedeutet, dass der Beschluss erst vollzogen werden darf, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat; § 121 Abs. 2 GemO..
II. Finanzielle Auswirkungen:
Stammeinlage in Höhe von 2.700,00 € sowie Marketingbeitrag in Höhe von 11.100,00 €
Anlagenverzeichnis: