Betreff
Zuschüsse an die Bühler Sportvereine für die Teilnahme an Meisterschaften
Vorlage
VO/148/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Für die Kosten der Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften werden nachstehenden Vereinen im Jahr 2019 folgende Zuschüsse gewährt:     

 

 

TV Bühl e.V. Gesamt                                                                              2.600,26 €

Reit- u. Fahrverein St. Leonhard e.V.                                                               66,25 €

Schützenverein Schartenberg e.V.                                                          899,15 €

Teakwon-Do Schule Olymp                                                                       289,80 €

Budozentrum Dokan e.V.                                                                             10,38 €

Bushido Bühl e.V.                                                                                        131,33 €

Turnier Tanz Club e.V.                                                                                 79,79 €

Bühler Boule Club e.V.                                                                                 47,82 €

Schützenverein Alt Windeck e.V.                                                             125,22 €

 

Gesamtsumme                                                                                         4.250,00 €

 

 


I. Sachverhalt:

Die Teilnahme von Bühler Sportvereinen an landesweiten Meisterschaften oder anderen höherrangigen Wettkämpfen ist mit oft hohen Kosten verbunden. Für Meldegebühren, Fahrtkosten und Übernachtungen haben 9 Bühler Sportvereine beim Sportausschuss ihre Unterlagen mit Gesamtkosten über 17.598,59 € (Vorjahr 15.596,85 €) eingereicht. Der Sportausschuss hat sämtliche Belege und Teilnahmescheine bereits geprüft und die eingereichten Gesamtkosten komplett anerkannt.

 

Der Sportausschuss bittet im Namen seiner angeschlossenen Vereine hierzu um einen Zuschuss und macht dazu folgenden Vorschlag:

 

 Verein

Melde-

Fahrt-

Über-

anerkannte

Gesamt-

 

Anteil an Gesamt-

Wettkampf-

zuschuss

 

gebühren

kosten

nachtung

kosten

kosten

insgesamt

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

4.250,00

Ausschüttungsquote 2019

 

 

 

 

in %

24,15 %

 

 

 

 

 

 

 

TV Bühl e.V.

 

 

 

 

 

 

> Schwimmen

1.559,00

1.050,07

698,90

3.307,97

18,8

798,86 €

> Leichtathletik

307,00

1.583,00

156,00

2.046,00

11,6

494,10 €

> Volleyball

388,00

2.142,75

2.882,60

5.413,35

30,8

1.307,30 €

TV Bühl e.V. Gesamt

2.254,00 

4.775,82

3.737,50

10.767,32

61,2

2.600,26 €

Reit- u. Fahrverein

St. Leonhard e.V.

180,75

93,60

0,00

274,35

1,6

66,25 €

Schützenverein

Schartenberg e.V.

2.506,50

702,62

514,10

3.723,22

21,2

899,15 €

Taekwon-Do Schule Olymp

1.200,00

0,00

0,00

1.200,00

6,8

289,80 €

Budozentrum Dokan e.V.

0,00

43,00

0,00

43,00

0,2

10,38 €

Bushido Bühl e.V.

150,00

367,80

26,00

543,80

3,1

131,33 €

Turnier Tanz Club Bühl e.V.

20,00

256,40

54,00

330,40

1,9

79,79 €

Bühler Boule Club e.V.

198,00

0,00

0,00

198,00

1,1

47,82 €

Schützenverein Alt Windeck e.V.

162,50

252,00

104,00

518,50

2,9

125,22 €

Gesamt:

6.671,75

6.491,24

4.435,60

17.598,59

100 %

4.250,00 €   

 


 

- 2 -

 

 

Im Haushaltsplan 2019 der Stadt ist für die Teilnahme an Meisterschaften ein Pauschalbetrag von insgesamt 4.250 € eingestellt, der nach dem Vorschlag des Sport­ausschusses unter den Vereinen anteilig nach ihren eingereichten bzw. anerkannten Kosten aufgeteilt werden soll. Dieser Verteilungsschlüssel wurde auch in den Vorjahren so angewandt.

 

Die Bundesligamannschaft der Abteilung Volleyball des TV Bühl ist – wie in den letzten Jahren auch – in dieser Verteilung nicht berücksichtigt, da sie eine GmbH (kein Verein) ist und außerdem ihre besonders hohen Kosten eine angemessene Berücksichtigung anderer Vereine oder Abteilungen unmöglich machen würden.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Auf Grundlage der etwa gleich hohen wie im Vorjahr eingereichten und anerkannten Kosten ergibt sich für jeden Verein eine Zuschussquote von 24,15 %, im Vorjahr betrug die Quote 27,25 % bei anerkannten Gesamtkosten von 15.596,85 €. Die Mittel stehen unter Produktgruppe 4210 – Förderung des Sports im Haushaltsplan 2019 zur Verfügung.

 

 

 


Anlagenverzeichnis: