III.
Beschlussvorschlag:
Der Verein „Bühler Tafel e.V.“ erhält für
die von August 2019 bis Dezember 2019 anfallende Miete und die im gleichen
Zeitraum zu entrichtenden Nebenkostenvorauszahlungen für den Laden in der
Bühlertalstraße 6 in Bühl einen Mietzuschuss von insgesamt 12.500,00 €. Der
Zuschuss wird in zwei Teilraten vorschüsslich ausgezahlt.
I.
Sachverhalt:
Der
Gemeinderat hat am 25. Juli 2018 beschlossen, dass der Verein „Bühler Tafel
e.V.“ einen Mietzuschuss von insgesamt 30.000,00 € für die von August 2018 bis
Juli 2019 anfallende Miete und die im gleichen Zeitraum zu entrichtenden
Nebenkostenvorauszahlungen für den Laden in der Bühlertalstraße 6 in Bühl
erhält. Der Zuschuss wurde in vier Raten – letztmals zum 1. Mai 2019 –
vorschüsslich ausgezahlt.
Aus
den Reihen des Gemeinderates wurde bei den Haushaltsberatungen für 2019
beantragt, dass Mittel für die Fortsetzung der Zahlung des Mietzuschusses für
das 2. Halbjahr (von August bis Dezember 2019) eingestellt werden.
Die
Auszahlung des Zuschusses sollte – wie im vergangenen Jahr – jeweils 3 Monate
im Voraus an den Verein ausgezahlt werden. Die Auszahlung sähe dann wie folgt
aus:
·
7.500,00 € zum 01.08.2019
·
5.000,00 € zum 01.11.2019
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel stehen unter PC 3160 – Förderung
von Trägern der Wohlfahrtspflege (Transferaufwendungen) im THH 5 zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis: