Betreff
Mietzuschuss an den Verein "Bühler Tafel e.V."
Vorlage
VO/161/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Verein „Bühler Tafel e.V.“ erhält für die von August 2019 bis Dezember 2019 anfallende Miete und die im gleichen Zeitraum zu entrichtenden Nebenkostenvorauszahlungen für den Laden in der Bühlertalstraße 6 in Bühl einen Mietzuschuss von insgesamt 12.500,00 €. Der Zuschuss wird in zwei Teilraten vorschüsslich ausgezahlt.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat am 25. Juli 2018 beschlossen, dass der Verein „Bühler Tafel e.V.“ einen Mietzuschuss von insgesamt 30.000,00 € für die von August 2018 bis Juli 2019 anfallende Miete und die im gleichen Zeitraum zu entrichtenden Nebenkostenvorauszahlungen für den Laden in der Bühlertalstraße 6 in Bühl erhält. Der Zuschuss wurde in vier Raten – letztmals zum 1. Mai 2019 – vorschüsslich ausgezahlt.

 

Aus den Reihen des Gemeinderates wurde bei den Haushaltsberatungen für 2019 beantragt, dass Mittel für die Fortsetzung der Zahlung des Mietzuschusses für das 2. Halbjahr (von August bis Dezember 2019) eingestellt werden.

 

Die Auszahlung des Zuschusses sollte – wie im vergangenen Jahr – jeweils 3 Monate im Voraus an den Verein ausgezahlt werden. Die Auszahlung sähe dann wie folgt aus:

 

·         7.500,00 € zum 01.08.2019

·         5.000,00 € zum 01.11.2019

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel stehen unter PC 3160 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege (Transferaufwendungen) im THH 5 zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: