Betreff
Erklärung des Klimanotstandes für die Stadt Bühl
Vorlage
VO/165/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die unter I 2. dargelegte Resolution und erklärt für die Stadt Bühl den Klimanotstand.

 

  1. Der Gemeinderat erkennt die bisher getroffenen Maßnahmen auf städtischer Ebene als nicht ausreichend an, um dem Klimawandel und dessen Folgen zu begegnen.

 

  1. Der Gemeinderat fordert den Bund und das Land Baden-Württemberg auf, alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Pariser Klimaabkom­men vom Dezember 2015 eingehalten werden kann.

 

4.    Der Gemeinderat beschließt, in einer Klausurtagung die Leitplanken für das weitere Vorgehen zur Bekämpfung des Klimanotstandes zu fassen.

 

 

 


I. Sachverhalt:

 

1. Einleitung

 

Die Fraktion der Freien Wähler beantragt die Erklärung des Klimanotstandes für die Stadt Bühl.

 

Begründung:

 

Trotz weltweiter, jahrzehntelanger Bemühungen, den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration Jahr um Jahr zu. Alle Maßnahmen, dem Klima­wandel entgegen zu wirken, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf dem Planeten Erde.

 

Es ist dringend erforderlich, jetzt auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen effiziente und konsequente Maßnahmen zu ergreifen, um die Katastrophe aufzuhalten. Weltweit haben die Parlamente von Irland, Großbritannien und Frankreich, Kommunen wie Los Angeles, Vancouver, London und Basel und auch Papst Franziskus den Klimanotstand ausgerufen und damit ein Signal gesetzt.

 

Die Ausrufung des Klimanotstandes ist eine Erklärung politischer Entscheidungs­gremien zur Anerkennung der Klimakrise an sich sowie der wissenschaftlichen Erkennt­nisse zu Ursachen und Handlungserfordernissen. Weiterhin wird ein Handlungsdefizit auf den verschiedenen politischen Ebenen festgestellt und zur Beseitigung dieser Defizite aufgefordert. Regierungen und Verwaltungen werden mit der Umsetzung beschlossener Maßnahmen beauftragt. Eine aktuelle Liste von Ländern und Städten, die den Klimanotstad bereits ausgerufen haben ist im Internet unter folgendem Link abrufbar:

https://www.klimabuendnis-hamm.de/klimanotstand-in-jedem-rathaus/#liste_staaten

 

Die Stadt Bühl engagiert sich seit vielen Jahren im Klimaschutz. Seit 1995 ist sie Mitglied im Klima-Bündnis (Alianza del Clima) und hat seit dem Jahr 2017 ein Klima­schutzkonzept und einen Klimabeirat. Seit 2018 ist das Klimaschutzmanagement für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zuständig.

 

 

2. Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes (Climate Emergency) [1]

 

Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindus­triellen Zeitalter um 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm (parts per million) auf über 400 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren. Bereits 1,5 °C Erd­erwärmung führen unter anderem dazu, dass der steigende Meeresspiegel riesige Küstengebiete unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt, dass in den kommenden 30 Jahren die Zahl der Klimaflüchtlinge auf über 140 Millionen Menschen ansteigen wird. Der Klimawandel ist also nicht bloß ein Klimaproblem: Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Tierschutz- und Friedensproblem.

Auch in Bühl und am Mittleren Oberrhein ist der Klimawandel bereits zu spüren. So sind zum Beispiel Landwirtschaft und Stadtklima von den Folgen direkt betroffen. Eine weitere Verschlechterung in den kommenden Jahren ist zu erwarten.

 

Es kann und soll nicht erwartet werden, dass die Lösung dieses Problems allein durch Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um dieser drohenden Katastrophe entgegenzuwirken. Die aktuellen Pläne und Maßnah­men reichen nicht aus, um die Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5°C zu begrenzen. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je, schnell zu handeln!

 

Die Kommune erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an:

 

         Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betrof­fenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entschei­dungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.

 

         Die Kommune orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Weltklimarates (Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC), insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.

 

         Die Kommune fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden, und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.

 

         Die Kommune fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.

 

([1] Die Begriffe «Climate Emergency» resp. «Klimanotstand» sind symbolisch zu verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.)

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

 


Anlagenverzeichnis: