III.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 11
Kommunalwahlgesetz werden als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses folgende
Personen gewählt:
Vorsitzender:
Wolfgang Jokerst,
Bürgermeister
Stellvertretender
Vorsitzender:
Reinhard Renner,
Abteilungsleiter Zentrale Dienste
Beisitzer: Stellvertretende
Beisitzer:
Dr. Margret
Burget-Behm Bernd Broß
Prof. Dr. Karl
Ehinger Jörg Woytal
N. N. N.
N.
Peter Hirn Barbara
Becker
Lutz Jäckel Norbert
Zeller
I.
Sachverhalt:
In der Sitzung am
23. Januar 2019 hat der Gemeinderat verschiedene Beschlüsse zu der anstehenden
Wahl gefasst, lediglich die Bildung des Gemeindewahlausschusses wurde auf eine
Sitzung nach den Kommunalwahlen verschoben. Da der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Adressat der eingehenden Bewerbungen ist, sollte das Gremium bis zum Beginn der
Einreichungsfrist gebildet sein.
Die Stelle wird am
12. Juli 2019 ausgeschrieben, somit beginnt die Einreichungsfrist am 13. Juli
2019. Sie läuft bis zum 16. September 2019, dem gesetzlich festgelegten
frühesten Fristende.
Nach § 11 des
Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der
Oberbürgermeisterwahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Er besteht
aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Ist
der Oberbürgermeister Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat einen Vorsitzenden
und einen stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Wahlberechtigten und
Gemeindebediensteten.
Nachdem
Oberbürgermeister Schnurr angekündigt hat, sich zur Wiederwahl zu stellen,
schlägt die Verwaltung als Vorsitzenden Bürgermeister Wolfgang Jokerst und als
Stellvertreter den Leiter der Abteilung Zentrale Dienste, Herrn Reinhard
Renner, vor.
Die Beisitzer und
deren Stellvertreter sind vom Gemeinderat aus dem Kreis der Wahlberechtigen zu
wählen.
Die Verwaltung
schlägt entsprechend der bisherigen Praxis vor, dass die im Gemeinderat
vertretenen Fraktionen je eine Person als Beisitzer und als Stellvertreter
benennen.
Die Fraktionen haben
im Vorfeld die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen als Beisitzer und
Stellvertreter benannt bzw. reichen die Namen spätestens in der Sitzung nach.
Die Wahl soll wie in
der Vergangenheit im Einigungsverfahren unter Anwendung der Vorschriften des §
40 der Gemeindeordnung erfolgen, wozu ein einstimmiger Beschluss aller
anwesenden Stimmberechtigten erforderlich ist. Das Mitwirkungsverbot bei
Befangenheit gilt für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit, um welche es
sich hier handelt, gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung nicht.
Die erste Sitzung
des Gemeindewahlausschusses findet voraussichtlich am Dienstag, 17.
September 2019 um 18:00 Uhr statt, wo er insbesondere die eingegangenen
Bewerbungen zu prüfen und über ihre Zulassung zu entscheiden hat.
Die zweite Sitzung
mit der Feststellung des Wahlergebnisses ist für Mittwoch, 16. Oktober 2019, 19:00 Uhr geplant.
Bei einer
eventuellen Neuwahl werden ggf. weitere Sitzungstermine des
Gemeindewahlausschusses erforderlich.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Geringer Aufwand für das
Sitzungsgeld nach der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit.