Betreff
Oberbürgermeisterwahlen 2019; Bildung des Gemeindewahlausschusses
Vorlage
VO/166/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz werden als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses folgende Personen gewählt:

 

Vorsitzender:

Wolfgang Jokerst, Bürgermeister

 

Stellvertretender Vorsitzender:

Reinhard Renner, Abteilungsleiter Zentrale Dienste

 

Beisitzer:                                             Stellvertretende Beisitzer:

Dr. Margret Burget-Behm                    Bernd Broß

Prof. Dr. Karl Ehinger               Jörg Woytal

N. N.                                                     N. N.

Peter Hirn                                             Barbara Becker

Lutz Jäckel                                           Norbert Zeller

 


I. Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 23. Januar 2019 hat der Gemeinderat verschiedene Beschlüsse zu der anstehenden Wahl gefasst, lediglich die Bildung des Gemeindewahlausschusses wurde auf eine Sitzung nach den Kommunalwahlen verschoben. Da der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Adressat der eingehenden Bewerbungen ist, sollte das Gremium bis zum Beginn der Einreichungsfrist gebildet sein.

 

Die Stelle wird am 12. Juli 2019 ausgeschrieben, somit beginnt die Einreichungsfrist am 13. Juli 2019. Sie läuft bis zum 16. September 2019, dem gesetzlich festgelegten frühesten Fristende.

 

Nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Oberbürgermeisterwahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Ist der Oberbürgermeister Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.

 

Nachdem Oberbürgermeister Schnurr angekündigt hat, sich zur Wiederwahl zu stellen, schlägt die Verwaltung als Vorsitzenden Bürgermeister Wolfgang Jokerst und als Stellvertreter den Leiter der Abteilung Zentrale Dienste, Herrn Reinhard Renner, vor.

 

Die Beisitzer und deren Stellvertreter sind vom Gemeinderat aus dem Kreis der Wahlberechtigen zu wählen.

 

Die Verwaltung schlägt entsprechend der bisherigen Praxis vor, dass die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen je eine Person als Beisitzer und als Stellvertreter benennen.

 

Die Fraktionen haben im Vorfeld die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen als Beisitzer und Stellvertreter benannt bzw. reichen die Namen spätestens in der Sitzung nach.

 

Die Wahl soll wie in der Vergangenheit im Einigungsverfahren unter Anwendung der Vorschriften des § 40 der Gemeindeordnung erfolgen, wozu ein einstimmiger Beschluss aller anwesenden Stimmberechtigten erforderlich ist. Das Mitwirkungsverbot bei Befangenheit gilt für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit, um welche es sich hier handelt, gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung nicht.

 

Die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet voraussichtlich am Dienstag, 17. September 2019 um 18:00 Uhr statt, wo er insbesondere die eingegangenen Bewerbungen zu prüfen und über ihre Zulassung zu entscheiden hat.

 

Die zweite Sitzung mit der Feststellung des Wahlergebnisses ist für Mittwoch, 16. Oktober 2019, 19:00 Uhr geplant.

 

Bei einer eventuellen Neuwahl werden ggf. weitere Sitzungstermine des Gemeindewahlausschusses erforderlich.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

          Geringer Aufwand für das Sitzungsgeld nach der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit.