Betreff
Neubau RÜB „Bühler Seite“ in Altschweier,
Vergabe der Ingenieurleistungen
Vorlage
TEST VO/078/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit dem Ingenieurbüro Zink Ingenieure, Lauf, auf der Grundlage  der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einen Ingenieurvertrag für die oben beschriebenen  Ingenieurleistungen für den Neubau des Regenüberlaufbeckens „Bühler Seite“ in Altschweier abzuschließen.

 


I. Sachverhalt:

Der Neubau des Regenüberlaufbeckens „Bühler Seite“ in Altschweier ist Bestandteil des Generalentwässerungsplanes aus dem Jahr 2000. Die Umsetzung des GEP mit Kosten- und Ablaufplanung wurde auf Drängen des Landratsamtes Rastatt im Jahr 2009 fortgeschrieben. Die Behörde besteht insbesondere auf die Umsetzung des Konzeptes zur Regenwasserbehandlung und verlangt, dass die vorgegebenen Zeitabläufe genau eingehalten werden, so dass die Stadt Bühl verpflichtet ist, das RÜB „Bühler Seite“ in Altschweier jetzt zu bauen. Das RÜB „Bühler Seite“ ist nunmehr das letzte Regenüberlaufbecken, welches im Rahmen des o. g. Konzeptes gebaut werden muss.

 

          Im Einvernehmen mit dem Landratsamt Rastatt wird, das als RÜB „Bühler Seite“ bezeichnete Regenüberlaufbecken innerhalb des Dorfplatzes von Altschweier längs der Straße „Bühler Seite“ nunmehr als Staukanal mit oben liegender Entlastung mit einem Volumen von 130 m³ hergestellt, wobei das Trennbauwerk und der Beckenüberlauf im Zuge des Ausbaues der Straße „Bühler Seite“ bereits realisiert wurde.

 

          Da das Ingenieurbüro Zink, Lauf, bereits mit der Erstellung der Generalentwässerungsplanung betraut war und auch in Bezug auf den Bau der Regenüberlaufbecken umfassend mit der Materie vertraut ist, soll für die Planung und Ausführung des Bauvorhabens mit dem Büro Zink Ingenieure ein Ingenieurvertrag abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet sowohl das Ingenieurbauwerk als auch die Maschinentechnik sowie die Erweiterung des Prozessleitsystems mit der entsprechenden Elektro- Mess-, Steuer- und Regeltechnik (EMSR). Die Honorarsumme beläuft sich auf insgesamt ca. 125.000,00 €.

 

          Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser unter der Investitionsnummer I53800241800 zur Verfügung.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: