III.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung
„Kappelkellerstraße“ nach § 13a BauGB gemäß dem Abgrenzungsplan vom 29. Januar
2020 mit einer Größe von ca. 5.600 m².
…
-2-
b) Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes.
I.
Sachverhalt:
Für das im unbeplanten Innenbereich nach §
34 BauGB liegende Grundstück Flst.Nr. 6278 in der Kappelkellerstraße in Bühl
liegt ein Bauantrag auf Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern vor. Das Vorhaben
wurde in der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 23. Januar
2020 vorgestellt und wurde aufgrund seiner Größe und Fassadengestaltung zur
Nähe des Friedhofes sehr kritisch beurteilt.
Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt zum
Investor aufgenommen, inwiefern Anpassungen beim Vorhaben vorgenommen werden
können. Die seitens des Investors vorgelegten Änderungsüberlegung basieren
weiterhin auf der massiven Ausnutzung der Geschossigkeit. Eine Zurücknahme des
vorderen Penthauses ist wohl technisch nicht möglich.
Die geringfügigen Änderungen beim Bauvorhaben
wurden in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 13. Februar 2020
nichtöffentlich besprochen. Da sich am Volumen des Baukörpers nichts
Wesentliches geändert hat, entschied sich der Technische Ausschuss für die
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Steuerung der Höhenentwicklung und der
Gestaltung der Baukörper. Der Beschluss wurde im Technischen Ausschuss
einstimmig gefasst.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der
Innenentwicklung „Kappelkellerstraße“ nach § 13a BauGB gemäß dem
Abgrenzungsplan vom 29. Januar 2020 mit einer Größe von ca. 5.600 m² zu fassen
und die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes zu
beauftragen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren werden Kosten
für die Durchführung von Vermessungen und Artenschutzuntersuchung in Höhe von
ca. 10.000 € anfallen.
Anlagenverzeichnis: