II. Beschlussvorschlag:
Der Verein „PAMINA-VOLKSHOCHSCHULE
/ UNIVERSITÉ POPULAIRE PAMINA“, Wissembourg / Elsass erhält zur Finanzierung
seiner Arbeit für das Jahr 2015 einen Förderbeitrag in Höhe von 2.000,-- Euro.
I. Sachverhalt:
In Fortsetzung des von der EU aus Mitteln des Programms INTERREG II
geförderten Projektes „Université Populaire Transfrontalière“ wurde am 22.
November 1999 der Verein „ASSOCIATION TRANSFRONTALIÈRE DES UNIVERSITÉS
POPULAIRES / GRENZÜBERSCHREITENDER VEREIN DER VOLKSHOCHSCHULEN“ mit Sitz in
Wissembourg / Elsass gegründet. Der Verein hat sich umbenannt in
„PAMINA-VOLKSHOCHSCHULE/UNIVERSITÉ POPULAIRE PAMINA“.
Zweck des Vereins ist die Einrichtung
und der Betrieb der „Pamina-Volkshochschule“. Sie hat die umfassende Förderung
der grenzüberschreitenden Weiterbildung in der Region PAMINA (Palatinat –
Mittlerer Oberrhein – Nord Alsace) mit Aktivitäten und Projekten, die die
Region Pamina insgesamt sowie deren Nachbarregionen betreffen und von der
grenzüberschreitenden Volkshochschule durchgeführt werden, zur Aufgabe.
Folgende Maßnahmen der
grenzüberschreitenden Volkshochschule sollen der Erfüllung des Vereinszwecks
dienen:
-
Aufbau und Weiterentwicklung der organisatorischen sowie inhaltlichen
Kooperation der beteiligten Volkshochschulen / Universités Populaires.
-
Regelmäßiger und systematischer Erfahrungsaustausch zwischen den
Partnern mit dem Ziel einer dauerhaften Vernetzung der vorhandenen Strukturen.
-
Entwicklung und Organisation grenzüberschreitender
Weiterbildungsprogramme und deren regelmäßige Publikation in Deutsch und in
Französisch.
Thematische Schwerpunkte sind
insbesondere die Bereiche:
-
Sprachen
-
Kultur
-
Umwelt- und Naturschutz
-
Wirtschaft und Politik.
2006 wurde
ein grenzüberschreitendes Senioren- und Jugendprogramm ins Leben gerufen.
Den
Zuschussanträgen des Vereins wurde in den Jahren 2000 und 2001 jeweils mit
5.000,00 DM, im Jahr 2002 mit 2.600,00 Euro, in den Jahren 2003 und 2004 mit
2.210,00 Euro und in den Jahren 2005 bis 2007 mit 2.405,00 Euro entsprochen. In
den Jahren 2008 bis 2011 betrug der Zuschuss 2.200,00 Euro.
. . .
- 2 -
Seit dem
Haushaltsjahr 2012 wurde aufgrund der Haushaltssituation der Betrag um 10%
gekürzt. 2015 stehen 2.000 € unter dem Profit-Center 2810 (Sonstige
Kulturpflege), lfd. Nr. 16, Schlüsselprodukt Transferaufwendungen zur
Verfügung.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|