IV. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung vorliegt und beschließt, Herrn Jürgen Lauten auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 31. Dezember 2021 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsvorsteher zu entlassen.
I. Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 21. September 2021 hat Ortsvorsteher Jürgen Lauten darum gebeten,
ihn zum Jahresende von seinen Pflichten aus den kommunalen Ehrenämtern zu
entbinden. Als Ortsvorsteher steht er in einem Ehrenbeamtenverhältnis. Sein
Wunsch bedeutet in diesem Fall Antrag auf Entlassung.
Gemäß
§ 91 Absatz 5 des Landesbeamtengesetzes kann eine Entlassung nur verlangt
werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Absatz 1 Satz 2 der
Gemeindeordnung vorliegt. Solche Gründe sind unter anderem berufliche Inanspruchnahme
oder auch eine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit. Herr Lauten ist seit 1994
Mitglied des Ortschaftsrates und mittlerweile hauptberuflich in einer leitenden
Position in einer anderen Kommune tätig.
Ohne
Zweifel sind damit die Voraussetzungen gegeben, dem Antrag auf Entlassung nach
§ 23 Absatz 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes zu entsprechen.
In seiner Sitzung am 19. Oktober 2021 wird der Ortschaftsrat Eisental feststellen, dass ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung vorliegt und beschließen, dem Gemeinderat die Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses von Herrn Ortsvorsteher Jürgen Lauten mit Ablauf des 31. Dezember 2021 vorzuschlagen.
II. Klimatische
Auswirkungen:
Keine.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Keine.