Betreff
Erhebung einer Betriebskostenpauschale für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten ab 2021 ff.
Vorlage
2021/206
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

a)    Der Gemeinderat beschließt für das Jahr 2021 eine Betriebskostenpauschale für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten in Höhe von 0,65 €/m² von den Nutzern zu erheben.

 

b)    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung ab dem Jahr 2022 eine Anpassung dieses Betrages zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierzu soll die sog. AG Vereinsförderung erneut eingebunden werden.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat am 25.10.2017 eine Beteiligung an nutzungsabhängigen Betriebskosten (Wärme, Strom, Wasser etc.) in Höhe von 0,65 Euro/m² pauschal pro Jahr für Vereine, Verbände und Organisationen beschlossen, welche städtische Räumlichkeiten dauerhaft nutzen. Eine Miete wird nicht erhoben.

 

Eine Auflistung der derzeitigen Einzelbeträge je Verein etc. ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Betriebskostenpauschale sollte laut Beschluss zunächst für 3 Jahre, also bis einschließlich 2020 erhoben werden, bevor eine Neufestlegung und ggf. Anpassung erfolgt.

 

Dem Beschluss voraus ging eine breite Abstimmung innerhalb der sogenannten „Arbeitsgruppe Vereinsförderung“, welche neben der Verwaltung auch aus zahlreichen Vereinsvertretern bestanden hat.

 

Da es nicht in allen Räumlichkeiten separate Messeinrichtungen gibt, die Anschaffung in keinem Verhältnis zur o.g. Beteiligung steht, wurde bewusst eine Pauschale, also keine Abrechnung beschlossen. Zielvorgabe war u.a. auch den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

Zur Ermittlung wurde deshalb ein Durchschnittswert der messbaren Räumlichkeiten von damalig 1,31 Euro/m² zugrunde gelegt. Um niemanden zu benachteiligen, ist rund die Hälfte dieses Wertes als Pauschale angesetzt worden.

 

Für das Jahr 2021 ff. steht nun die Neufestlegung an. Eine aktuelle Auswertung zeigt, dass sich der o.g. Referenzwert im Durchschnitt auf 1,75 Euro/m² erhöht hat. Würde man wieder zu dem Ergebnis kommen, die Hälfte hiervon als Pauschale anzusetzen, würde diese künftig 0,88 Euro/m² betragen.

 

Um vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, der Situation Rechnung zu tragen, dass die Räumlichkeiten nicht ganzjährig genutzt werden konnten, schlägt die Verwaltung vor, den bisher festgelegten Betrag von 0,65 €/m² für das Jahr 2021 zu erheben und keine eigentlich anstehende Erhöhung vorzunehmen. Im Jahr 2022 soll dann wieder in Abstimmung mit der AG Vereinsförderung ein neuer Betrag für die kommenden Jahre abgestimmt werden.

 

In diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist, dass der Stadt auch bei weniger Nutzung der Räumlichkeiten dennoch fixe Kosten anfallen. Die Vereinsförderung wurde zudem ebenfalls vollständig an die Vereine ausbezahlt.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Das Vorhaben ist wenig klimarelevant. Das Nutzerverhalten in den städtischen Räumlichkeiten wirkt sich auf den Gesamtenergieverbrauch aus. Eine Kostenbeteiligung kann das Bewusstsein hierfür schärfen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Die derzeitige Betriebskostenpauschale führt zu Einnahmen in der Größenordnung von rund 20.000 Euro pro Jahr.