Betreff
Regiomove Port Standort Bühl; Beschluss über die Übernahme der Kofinanzierung
Vorlage
2021/226
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Kofinanzierung des Projektes „Regiomove Port Bühl“ zu und beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.000 Euro. Die Mitteldeckung ist nachgewiesen.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Der Karlsruher Verkersverbund (KVV) errichtet im Rahmen des Projekts Regiomove verschiedene Mobilitätsknotenpunkte ( sog. Ports). In 7 Pilotgemeinden sollen die ersten Schritte zu einer modernen und innovativen Mobilitätsstrategie dargestellt werden. In 2019 hat sich die Stadt Bühl als Pilotgemeinde beworben und wurde im selben Jahr als eine der Pilotgemeinden ausgewählt.

Ziel der ganzen Kampagne ist, dass an einem Port verschiedene Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Tram, Carsharing, Bikesharing, Bike&Ride (B+R), Park&Ride (P+R) o.ä. zur Verfügung stehen und dort unterschiedliche Aktivitäten durchgeführt werden können, welche maßgeblich zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs beitragen. Regiomove verknüpft die verschiedenen Verkehrsmittel und stellt diese den Kunden zur Buchung über eine Plattform zur Verfügung.

Das Leuchtturmprojekt Regiomove wird vom KVV betrieben und vom Land Baden-Württemberg sowie dem EFRE-Fonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) in Höhe von 70% gefördert.

Regiomove ist mit der Idee gestartet das Reisen mit alternativen Verkehrsmitteln so einfach zu gestalten, dass die Attraktivität vergleichbar mit dem Individualverkehr wird. Gerade der Standort Bühl ist hier ein gutes Beispiel, da dieser genau an der Schnittstelle von zwei Regionen bzw. Verkehrsverbünden liegt. Im Rahmen der Umfrage „ModalSplit“ hat sich herausgestellt, dass viele Pendler aus dem Raum Ortenau mit dem PKW nach Bühl anreisen, weil die Verkehrsverbünde noch kein einheitliches Tarif- und Ticketsystem haben.

Festzustellen ist nun, dass u.A auch durch das Projekt Regiomove des KVV Verhandlungen mit den angrenzenden Verkehrsverbünden möglich waren, um hier Fortschritte zu erreichen. Der Projektleiter beim KVV, Herr Dr. Frank Pagel welcher in der Sitzung anwesend sein wird, kann hierzu detaillierter berichten. 

 

Auf Basis dieser Grundlagen hat der Gemeinderat der Stadt Bühl über die Ausgestaltung des Ports und die Vertragsgestaltung mit dem KVV in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2020 beraten und einen Grundsatzbeschluss gefasst. 

Die Stadtverwaltung wurde damit beauftragt den Vertrag zur Errichtung des „Mobilitätsknotenpunktes PORT“ mit dem KVV abzuschließen. Die Baukosten für das Los „Bühl“ einschließlich Tiefbauarbeiten betrugen lt. Kostenschätzung des KVV 236.670,- € netto, der Eigenanteil für die Stadt Bühl nach Abzug der Förderung 89.934,- € netto. Bereits im Haushalt 2020 waren 100.000,- € für die Maßnahme vorgesehen. Auf Wunsch des Gemeinderates wurde eine 15 % Klausel zur Begrenzung eventueller Kostensteigerungen in den Vertrag mit aufgenommen. Bei einer Überschreitung soll mit dem KVV nachverhandelt werden. Darüber hinaus war es mehrheitlicher Wunsch eine Standortverlegung nördlich des Bahnhofs zu prüfen.

 

Am 22.07.2020 stimmte der Gemeinderat der vorgelegten Planung nördlich des Bahnhofs zu. Am 29.03.2021 erfolgte der Vertragsabschluss mit dem KVV. Die darin aufgeführten zu erwartenden Baukosten für das Los „Bühl“ wurden mit 217.000,- € netto (258.230,- € brutto) und der Eigenanteil der Stadt Bühl nach Abzug der Förderung mit 82.730,- € netto (98.448,70 € brutto) beziffert. Haushalt 2021 wurden dafür 100.000,- € vorgesehen.

Als nächster Schritt steht nun die Vergabe der Bauarbeiten für den Ausbau der Ports an.

Der KVV als Projektträger hat im Spätsommer die Bauarbeiten ausgeschrieben.

Aufgrund der aktuellen Marksituation und der Corona bedingten Zeitverschiebung kam es auch hier zu den Landauf landab zwischenzeitlich üblichen Kostensteigerungen.

 

Entgegen der Kostenschätzung liegen die Herstellungskosten lt. Submissionsergebnis für den Port nach Abzug der Förderung bei einem Eigenanteil von brutto 174.210,01 €.

Somit ergibt sich gegenüber dem Haushaltsansatz von 100.000 € ein Defizit von 74.210,01 €

 

Momentan zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:                               100.000,00 €

 

Eigenanteil Stadt Bühl lt. Vertrag                                                   Brutto    98.448,70 €

 

Bis 15 % Überschreitung lt. Vertrag                                               Brutto  113.216,01 €

(bei Überschreitung Nachverhandlung mit KVV)

 

Aktueller Stand Ausschreibung                                                      Brutto 174.210,01 €

 

Defizit:                                                                                                         74.210,01 €

 

 

Die Alternative bei einem jetzigen Ausstieg aus dem Projekt wäre:

Die Ausschreibung wird für das Los Bühl aufgehoben. Die Stadt muss die mit 70% geförderten sog. Signs laut Vertragslage trotzdem bezahlen und ist dann eigenverantwortlich zuständig für deren Aufstellung. Ob eine in diesem Fall durch die Stadt selbst durchzuführende Ausschreibung ein günstigeres Ergebnis bringen würde, ist offen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat trotz der Mehrkosten dem Deckungsvorschlag zuzustimmen. Der PORT bildet einen wichtigen Meilenstein in der Mobilitätswende mit einer Gesamtförderung des Projektes von 70%.

 

Für die Stadt Bühl ein erster großer Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilitäts- und Verkehrsplanung.

 

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Teilweise klimarelevant. Durch den Regiomove Port wird die Attraktivität des ÖPNV, des Carsharings und des Fahrradpendelns gesteigert und die lokale Mobilitätswende vorangetrieben. Fast ein Drittel der CO2-Emissionen in Bühl kommen aus dem Mobilitätssektor. Ein Mehrwert des Regiomove Ports besteht darin, dass der motorisierte Individualverkehr und die Verkehrsbelastung reduziert werden, die Treibhausgasemissionen in der Folge sinken und so die Mehrkosten dieses Projekts gerechtfertigt sind.

 

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel stehen unter Investitionsauftrag I54705100000 (S. 454 d. Haushaltsplanes 2021) zur Verfügung. Durch den o.g. Sachverhalt ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 75.000 Euro gemäß § 84 GemO durch den Gemeinderat erforderlich.

 

Die Mitteldeckung ist über Investitionsauftrag I54105102200, Ausbau K3763 (S. 426, d. Haushaltsplanes 2021) nachgewiesen.