II.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt vom Abschluss des Prüfungsverfahrens Kenntnis
I.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 23.07.2014 informiert, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) in der Zeit vom 19.11.2013 bis zum 10.01.2014 – mit Unterbrechungen – die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Bühl in den Haushaltsjahren 2008 – 2012 durchgeführt hat. Gleichzeitig wurde er über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts unterrichtet.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat inzwischen aufgrund der von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahme nach § 114 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) zum Abschluss des Prüfungsverfahrens bestätigt, dass die im Prüfungsbericht der GPA vom 25.04.2014 festgestellten Anstände erledigt sind.
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung Nr. 1 zu § 114 GemO ist der Gemeinderat über diesen Prüfungsabschluss zu unterrichten.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: