II.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler
Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH
beschließen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:
1.)
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2014 nebst Lagebericht der
2.)
Der
Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
3.)
Dem
Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
4.)
Als Wirtschaftsprüfer
für das Geschäftsjahr 2014 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.
I.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Bühl GmbH hat im Mai den Jahresabschluss
einschließlich Lagebericht und Anhang für das Geschäftsjahr 2014 erstellt.
Das Ergebnis 2014 der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern
beträgt 2.394.600,39 € (Vorjahr 2.926.937,02 €) Die Süwag Beteiligungs GmbH
erhält aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages vom 19.11.2002 (mit Anpassung
vom 08.07.2014) eine Ausgleichszahlung von 850.000,00 € (Vorjahr 500.842,00 €).
Die Gewinnabführung an die Bühler Sportsstätten GmbH beläuft sich auf
2.611.072,09 € (Vorjahr 2.022.949,95 €). Aus den Gewinnrücklagen wurde ein
Betrag von 1.270.083,10 € entnommen.
Die Aufsichtsräte der Stadtwerke Bühl GmbH und der Bühler Sportstätten
GmbH haben am 29. Juni 2015 den Jahresabschluss 2014 vorberaten und
nachstehende Beschlussempfehlung erteilt.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: