Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat genehmigt eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 180.000 Euro auf den Investitionsauftrag
I11244200020.
Mittelherkunft
sind Mehreinnahmen in Höhe von 91.800 Euro (51%) aus der Stadtsanierung und
Minderausgaben in Höhe von 88.200 Euro (49%) bei Investitionsauftrag
I11244200070 (Friedrichsbau – Brandschutzmaßnahmen).
I. Sachverhalt:
Die
Generalsanierung des Rathauses II steht nun unmittelbar vor dem Abschluss. Die
Diskussion um die Gestaltungsziele ist verklungen und wir können nun ein
weiteres gelungenes Objekt im Sanierungsgebiet nördlicher Stadteingang vorweisen. Dennoch zeigt sich auf der
Zielgeraden, dass Bauen im Bestand immer wieder Überraschungen bereithält, die
nun einen finanziellen Mehrbedarf von 180.000
Euro erforderlich machen. Nachfolgend werden die einzelnen Positionen
ausgeführt und begründet:
1. Mängel an der Bausubstanz: 50.000
Euro
1.1
Fassade Sandsteingewände:
Es
wurde ursprünglich festgelegt, die Sandsteinwände in steinsichtiger Oberfläche
zu belassen. Nach der Freilegung der Gewände und der erkennbaren Bausubstanz
musste das Sanierungskonzept geändert werden. Die Gewände wurden gesäubert,
saniert und mit einem lasierenden Anstrich überarbeitet. Bei der Sanierung der
Sandsteingewände sind folgende zusätzliche Kosten entstanden:
-
Massenmehrung bei der Sanierung der Sandsteingewände 15.000 Euro
-
Anstricharbeiten der Sandsteingewände 15.000
Euro
1.2 Fassade
Mauerwerk und Außenputz:
Die
vorhandenen Rundbogenelemente an der Ost- und Nordfassade im EG mussten nach
der Entfernung des alten Außenputzes neu gemauert und von Grund auf saniert
werden. Bei der Sanierung der Rundbogenelemente sind folgende zusätzlichen
Kosten entstanden:
-
Massenmehrung bei Mauerer und Gipserarbeiten 20.000
Euro
2. Bauzeitverlängerung: 20.000
Euro
2.1
Gerüstbau:
Durch die
verlängerten Arbeiten an dem Dachstuhl konnte die Fassade nicht vor der
Winterpause fertiggestellt werden. Die Fassadenarbeiten konnten erst nach der
Winterpause begonnen werden. Für die Anbringung der Faserzementplatten und die
Außenputzarbeiten werden technisch bedingt beständige Temperaturen benötigt
(Erläuterungen zur Verlängerung siehe auch unten).
Ergänzend
hierzu ist in chronologischer Reihenfolge einzeln dargestellt, weshalb sich die
Bauzeit verlängert hat:
. . .
- 2 -
-
Zusätzliche Gründungsmaßnahmen aufgrund nicht vorhandener tragfähig
Gründung der bestehenden Gebäudeaußenwand
(Forderung Prüfingenieur)
+ ca. 4
Wochen
-
Zusätzliche Stabilisierung der alten Gebäudeaußenwand (Forderung Statiker)
Verzögerung: +
ca. 4 Wochen
-
Historischer Brandschaden im Dachstuhl
+
ca. 15 Wochen
-
Verschiebung von witterungsbedingten Arbeiten ins Frühjahr 2015 – Aufgrund
der vorgenannten Verzögerungen konnte mit den
Arbeiten an der Fassade
nicht mehr wie geplant vor der Winterpause
begonnen werden.
+
ca. 8 Wochen
Die gesamte
Verzögerung beträgt somit zirka 31 Wochen – die Baumaßnahme wird
voraussichtlich Ende Juli 2015 (inkl. Außenanlage) endgültig fertiggestellt.
-
Massenmehrung Gerüststandzeit 20.000
Euro
3. Änderung und Ergänzung durch den
Nutzer: 45.000 Euro
3.1 Änderungen
am Raumkonzept – zusätzliche Räume:
Durch das
neue Nutzerkonzept (Auflösung Rathaus VI – hier mit langfristigen Einsparung
der Miet- und Energieaufwendungen verbunden) wurden Änderungen in einzelnen
Räumen sowie im Installationsbereich notwendig.
Im Flur DG
wurde ein zusätzliches Büro eingerichtet. Zusätzliche Wände wurden für die
geänderte Einteilung eingebaut. Insbesondere musste die Elektroinstallation
erneut angepasst und ergänzt werden. Durch diese Ergänzungen sind zusätzliche
Kosten entstanden:
-
Massenmehrung bei Trockenbauarbeiten 8.000 Euro
-
Massenmehrung bei Metallbauarbeiten 10.000
Euro
-
Massenmehrung bei Elektroinstallation 27.000
Euro
4. Nebenkostensteigerung: 65.000 Euro
4.1
Nebenkosten der Planer und Fachingenieure und Verwaltung:
Durch die
zusätzlichen Maßnahmen und Ergänzungen haben sich die Nebenkosten anteilig
erhöht.
-Erhöhung
Honorare Planer, Fachplaner, Bauherrenvertreter 65.000
Euro
. . .
- 3 -
Es wurden
durch den Gemeinderat bisher wie folgt
Mittel für dieses Projekt zur Verfügung gestellt:
Haushaltsjahr
2010 20.000 Euro
Haushaltsjahr
2011 30.000 Euro (hier kein
Übertrag von Resten, s. unten)
Haushaltsjahr
2012 100.000 Euro
Haushaltsjahr
2013 1.285.000 Euro (inkl. Versorgungsleitungen)
Haushaltsjahr
2014 1.600.000 Euro
Haushaltsjahr
2015 185.000 Euro (inkl.
Noteinspeisung Katastrophenfall)
Gesamtmaßnahme 3.220.000 Euro (100%)
Mehrkosten 180.000 Euro (davon +5,6%)
Ergänzend
hierzu ist darauf hinzuweisen, dass durch Einführung des Neuen Kommunalen
Haushaltsrechts (NKHR) im Jahre 2012 die Reste des Jahres 2011 in Höhe von
zirka 25.000 Euro nicht übertragen werden konnten und somit in den kommenden
Jahren nicht zur Verfügung standen.
Die
benötigten Mittel können wie folgt gedeckt werden:
-
Mehreinnahmen bei der Stadtsanierung in Höhe von 91.800 Euro (51%)
-
Minderausgaben beim Investitionsauftrag I11244200070 Friedrichsbau
Brandschutzmaßnahmen in Höhe von 88.200 Euro
(49%).
Die geplante Installation der Brandschutzklappen kann derzeit aufgrund
der
teilweisen Nutzung des Friedrichsbaus als Verwaltungsgebäude aus
arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht ausgeführt werden und wurde in das Jahr
2017 verschoben.
Als temporärer Ersatz (Übergangszeit) wurden funkvernetzte Rauchmelder
installiert.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: