Betreff
Generalsanierung Rathaus II,
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
TEST VO/174/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 180.000 Euro auf den Investitionsauftrag I11244200020.

          Mittelherkunft sind Mehreinnahmen in Höhe von 91.800 Euro (51%) aus der Stadtsanierung und Minderausgaben in Höhe von 88.200 Euro (49%) bei Investitionsauftrag I11244200070 (Friedrichsbau – Brandschutzmaßnahmen).

 

 


I. Sachverhalt:

Die Generalsanierung des Rathauses II steht nun unmittelbar vor dem Abschluss. Die Diskussion um die Gestaltungsziele ist verklungen und wir können nun ein weiteres gelungenes Objekt im Sanierungsgebiet nördlicher Stadteingang  vorweisen. Dennoch zeigt sich auf der Zielgeraden, dass Bauen im Bestand immer wieder Überraschungen bereithält, die nun einen finanziellen Mehrbedarf von 180.000 Euro erforderlich machen. Nachfolgend werden die einzelnen Positionen ausgeführt und begründet:

 

 

1. Mängel an der Bausubstanz:                                                                50.000 Euro

 

1.1 Fassade Sandsteingewände:

Es wurde ursprünglich festgelegt, die Sandsteinwände in steinsichtiger Oberfläche zu belassen. Nach der Freilegung der Gewände und der erkennbaren Bausubstanz musste das Sanierungskonzept geändert werden. Die Gewände wurden gesäubert, saniert und mit einem lasierenden Anstrich überarbeitet. Bei der Sanierung der Sandsteingewände sind folgende zusätzliche Kosten entstanden:

 

- Massenmehrung bei der Sanierung der Sandsteingewände                    15.000 Euro

- Anstricharbeiten der Sandsteingewände                                                 15.000 Euro

 

1.2 Fassade Mauerwerk und Außenputz:

Die vorhandenen Rundbogenelemente an der Ost- und Nordfassade im EG mussten nach der Entfernung des alten Außenputzes neu gemauert und von Grund auf saniert werden. Bei der Sanierung der Rundbogenelemente sind folgende zusätzlichen Kosten entstanden:

 

- Massenmehrung bei Mauerer und Gipserarbeiten                                  20.000 Euro

 

 

2. Bauzeitverlängerung:                                                                            20.000 Euro

 

2.1 Gerüstbau:

Durch die verlängerten Arbeiten an dem Dachstuhl konnte die Fassade nicht vor der Winterpause fertiggestellt werden. Die Fassadenarbeiten konnten erst nach der Winterpause begonnen werden. Für die Anbringung der Faserzementplatten und die Außenputzarbeiten werden technisch bedingt beständige Temperaturen benötigt (Erläuterungen zur Verlängerung siehe auch unten).

 

Ergänzend hierzu ist in chronologischer Reihenfolge einzeln dargestellt, weshalb sich die Bauzeit verlängert hat:

 

 

. . .

 

 

 

- 2 -

 

- Zusätzliche Gründungsmaßnahmen aufgrund nicht vorhandener tragfähig

  Gründung der bestehenden Gebäudeaußenwand (Forderung Prüfingenieur)

                                                                                                         + ca.  4 Wochen

 

- Zusätzliche Stabilisierung der alten Gebäudeaußenwand (Forderung Statiker) 

  Verzögerung:                                                                                 + ca.   4 Wochen

 

- Historischer Brandschaden im Dachstuhl                                                 

                                                                                                        + ca. 15 Wochen

 

- Verschiebung von witterungsbedingten Arbeiten ins Frühjahr 2015 – Aufgrund

  der vorgenannten Verzögerungen konnte mit den Arbeiten an der Fassade

  nicht mehr wie geplant vor der Winterpause begonnen werden.           

                                                                                                        + ca.   8 Wochen

 

Die gesamte Verzögerung beträgt somit zirka 31 Wochen – die Baumaßnahme wird voraussichtlich Ende Juli 2015 (inkl. Außenanlage) endgültig fertiggestellt.

 

- Massenmehrung Gerüststandzeit                                                            20.000 Euro

 

 

 

3. Änderung und Ergänzung durch den Nutzer:                                    45.000 Euro

 

3.1 Änderungen am Raumkonzept – zusätzliche Räume:

Durch das neue Nutzerkonzept (Auflösung Rathaus VI – hier mit langfristigen Einsparung der Miet- und Energieaufwendungen verbunden) wurden Änderungen in einzelnen Räumen sowie im Installationsbereich notwendig.

Im Flur DG wurde ein zusätzliches Büro eingerichtet. Zusätzliche Wände wurden für die geänderte Einteilung eingebaut. Insbesondere musste die Elektroinstallation erneut angepasst und ergänzt werden. Durch diese Ergänzungen sind zusätzliche Kosten entstanden:

 

- Massenmehrung bei Trockenbauarbeiten                                                 8.000 Euro

- Massenmehrung bei Metallbauarbeiten                                                  10.000 Euro

- Massenmehrung bei Elektroinstallation                                                  27.000 Euro

 

 

 

4. Nebenkostensteigerung:                                                                      65.000 Euro

 

4.1 Nebenkosten der Planer und Fachingenieure und Verwaltung:

Durch die zusätzlichen Maßnahmen und Ergänzungen haben sich die Nebenkosten anteilig erhöht.

 

-Erhöhung Honorare Planer, Fachplaner, Bauherrenvertreter                    65.000 Euro

 

 

 

 

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- 3 -

 

Es wurden durch den Gemeinderat  bisher wie folgt Mittel für dieses Projekt zur Verfügung gestellt:

 

 

Haushaltsjahr 2010          20.000 Euro

Haushaltsjahr 2011          30.000 Euro (hier kein Übertrag von Resten, s. unten)

Haushaltsjahr 2012        100.000 Euro

Haushaltsjahr 2013     1.285.000 Euro (inkl. Versorgungsleitungen)

Haushaltsjahr 2014     1.600.000 Euro

Haushaltsjahr 2015        185.000 Euro (inkl. Noteinspeisung Katastrophenfall)

Gesamtmaßnahme     3.220.000 Euro (100%)

 

Mehrkosten                  180.000 Euro (davon +5,6%)

 

 

Ergänzend hierzu ist darauf hinzuweisen, dass durch Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) im Jahre 2012 die Reste des Jahres 2011 in Höhe von zirka 25.000 Euro nicht übertragen werden konnten und somit in den kommenden Jahren nicht zur Verfügung standen.

 

 

Die benötigten Mittel können wie folgt gedeckt werden:

 

- Mehreinnahmen bei der Stadtsanierung in Höhe von 91.800 Euro (51%)

 

- Minderausgaben beim Investitionsauftrag I11244200070 Friedrichsbau

  Brandschutzmaßnahmen in Höhe von 88.200 Euro (49%).

 

Die geplante Installation der Brandschutzklappen kann derzeit aufgrund der

teilweisen Nutzung des Friedrichsbaus als Verwaltungsgebäude aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht ausgeführt werden und wurde in das Jahr 2017 verschoben.

Als temporärer Ersatz (Übergangszeit) wurden funkvernetzte Rauchmelder installiert.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: