Betreff
Verabschiedung des Haushaltsplans 2016,
a) Stellungnahmen der Fraktionen
b) Beschluss der Haushaltssatzung 2016 und des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Vorlage
VO/317/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

          Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2016 sowie den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 16. Dezember 2015 den Haushaltsplanentwurf 2016 im Gemeinderat eingebracht und in seiner Haushaltsrede erläutert. Am 18. und 20. Januar 2016 wurden der städtische Gesamtergebnishaushalt, der Gesamtfinanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung sowie die einzelnen Teilhaushalte, der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ und der Stellenplan beraten.

 

Der Haushaltsentwurf 2016 umfasst insgesamt ein Volumen von 68,9 Mio. € an ordentlichen Erträgen (ursprünglicher Haushalt Vorjahr 77,3 Mio. €; Nachtrag 70,5 Mio. €), denen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 74,6 Mio. € (Vorjahr 78,6 Mio. €; Nachtrag 75,8 Mio. €) gegenüberstehen. Für den Ergebnishaushalt 2016 ergibt sich daraus ein veranschlagtes negatives Gesamtergebnis von 5,6 Mio. € (Vorjahr -1,3 Mio. €; Nachtrag -5,3 Mio. €). Das Defizit kann innerhalb der nächsten drei Jahre (2017 bis 2019) durch planmäßige Überschüsse ausgeglichen werden, die vor allem aus nachhaltig erhöhten Schlüsselzuweisungen (Mangelzuweisungen nach § 5 FAG) resultieren. Der Haushaltsentwurf kann damit gem. § 80 Abs. 3 GemO als genehmigungsfähig gelten.

 

Bei schwankend und oft widersprüchlichen Aussagen zur konjunkturellen Gesamtentwicklung werden von Fachkreisen und von der Landesregierung im Haushaltserlass die Steuereinnahmen trotzdem weiterhin als stabil mit positiver Tendenz eingeschätzt. Diese Einschätzung spiegelt sich vor allem in den leicht erhöhten Kopfbeträgen und Zuweisungen im Rahmen des FAG wider sowie in den Anteilen an Umsatz- und Einkommensteueraufkommen.

 

Für das Gewerbesteueraufkommen vor Ort gilt dies leider nicht. Bereits im vergangenen Jahr musste ein deutlicher Rückgang hingenommen werden, der sich nachhaltig auf den diesjährigen und auch die künftigen Haushalte auswirken wird. Nach dem Einbruch der Gewerbesteuer im Jahr 2011 von zuvor deutlich über 40 Mio. € jährlichem Aufkommen wird das Steueraufkommen nach diesem erneuten Rückgang nach heutigen Erkenntnissen zukünftig bei etwa 22 Mio. € liegen. Auch dieses Niveau konnte aber nur durch die letzten beiden Hebesatzänderungen von früher 320 v.H. auf neu 375 v.H. überhaupt erreicht werden. Aufgrund eines bereits bekannten Einmaleffektes wird das Aufkommen für 2016 noch deutlich darunter erwartet, nämlich bei etwa 18,5 Mio. €.

 

Die übrigen eigenen Steuereinnahmen wurden im vergangenen Jahr aufgrund dieser deutlich verschlechterten Gesamtfinanzlage ebenfalls erhöht:

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern wurden im gleichen Zug wie die Gewerbesteuer erhöht, bei der Grundsteuer A (von 320 auf 335 v.H.) ergibt dies geringfügige Mehreinnahmen von rd. 5 Tsd. €. Die Erhöhung der Grundsteuer B von 350 ebenfalls auf 375 v.H. wird zu erwarteten Mehrerträgen über rd. 340 Tsd. € führen.

 

Bereits im Sommer 2015 wurde die Steuer auf Spielgeräte/Automaten mit Gewinnmöglichkeit nach ihrer grundsätzlichen Änderung der Besteuerungsgrundlagen im Jahr 2009 nochmals angehoben. Für das Jahr 2016 kann hieraus mit Steuererträgen über 600 Tsd. € (Vorjahr 520 Tsd. €) gerechnet werden.

 

Als einzige eigene Steuer wurde die Hundesteuer nicht erhöht, das Aufkommen wird aufgrund des letzten festgestellten Rechnungsergebnisses jedoch auch hier leicht erhöht erwartet mit 120 Tsd. € (Vorjahr 115 Tsd. €).

 

Aus den Gemeindeanteilen an Einkommensteuer und Umsatzsteuer fließen dem Haushalt rd. 20,1 Mio. € (Vorjahr 19,4 Mio. €) zu, der Trend eines schwächer werdenden Zuwachses (+0,7 Mio. €) aus diesen Anteilen setzt sich damit fort (Vorjahr +0,9 Mio. €; VVorjahr +1,2 Mio. €).

 

Die Zuweisungen aufgrund FAG stellen sich in 2016 wieder etwas günstiger als im Vorjahr für den Haushalt dar. Während im Vorjahr die hohe Mangelzuweisung aus dem Jahr 2013 zu einer hohen Steuerkraftsumme führte, sorgen in diesem Jahr die ordentlichen Steuererträge des Jahres 2014 für eine Steuerkraftsumme, die sehr nahe an der sogenannten Bedarfsmesszahl liegt und somit als „auskömmlich“ gilt. Beides führt zu relativ niedrigen Zuweisungen aus dem FAG. So stellt sich die Quotierung der Investitionspauschale auf 95 % der Grundsumme nur leicht verbessert gegenüber dem Vorjahr (85 %) dar. Trotzdem kann dank des höheren Kopfbetrages von 75,- € je Einwohner (Vorjahr 65,- €) eine Zuweisung von rd. 2 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €) erwartet werden.

 

Bei den Mangelzuweisungen gem. § 5 FAG führt die im Jahr 2014 verbesserte Finanzlage zu einem Rückgang auf rd. 325 Tsd. € im Jahr 2016 (Vorjahr 387 Tsd. €). Erst in den Folgejahren ab 2017 kann hier mit deutlich höheren Beträgen gerechnet werden, die zumindest teilweise den nachhaltigen und drastischen Rückgang beim anrechenbaren Gewerbesteueraufkommen kompensieren können.

 

Bei den übrigen Zuweisungen für Straßenunterhalt, Kreisstadtaufgaben etc. sind keine Auswirkungen erkennbar.

 

Im Gegenzug fließen rd. 26,2 Mio. € (Vorjahr 29,7 Mio. €; VVJ 26,5 Mio. €) Umlagen aus Ge­wer­besteuerumlage, Kreisumlage und FAG-Umlage ab, das sind rd. 3,5 Mio. € weniger als im Vorjahr. Der Rückgang ist zum einen auf die niedrigere Steuerkraftsumme zurückzuführen, zum anderen auf höhere Kopfbeträge im FAG und eine landesweit stärker gewordene durchschnittliche Steuerkraftsumme je Einwohner.

 

In erheblicher Weise kann die Umlagebelastung im diesjährigen Haushalt außerdem durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen abgemildert werden. Aus den 2014 erzielten Mehrerträgen bei der Grund- und der Gewerbesteuer sind vorsorglich Rückstellungen für die zwei Jahre später fällig werdenden FAG- und Kreisumlagelasten gebildet worden. Diese Rückstellungen können nun im diesjährigen Haushalt verwendet werden und mildern die Umlagelasten ergebniswirksam um rd. 1,67 Mio. € ab.

 

Aus dem Teilhaushalt 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft werden im Jahr 2016 nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf damit erheblich weniger allgemeine Finanzmittel zur Verfügung stehen als im ursprünglichen Haushalt des Vorjahres, nämlich rd. 26,3 Mio. € (Vorjahr 30,4 Mio. €, Nachtrag 25,9 Mio. €). Der verbleibende Überschuss reicht in diesem Jahr bei Weitem nicht dazu aus, sämtliche Teilhaushalte 1 bis 8 mitzufinanzieren, insgesamt verbleibt ein Defizit im ordentlichen Ergebnis über -5,6 Mio. € (Vorjahr -1,3 Mio. €, Nachtrag -5,3 Mio. €).

 

Im Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushaltes ein Zahlungsmittelbedarf in Höhe von -1,8 Mio. € (Vorjahr Überschuss 4,9 Mio. €, Nachtrag 0 €). Für Investitionen stehen daher aus dem vorliegenden Ergebnishaushalt keine Eigenmittel zur Verfügung. Trotzdem sind im Finanzhaushalt Ausgaben in Gesamthöhe von 10,7 Mio. € vorgesehen.

 

Größte Positionen im investiven Bereich sind der Erwerb von Grundstücken für Baulanderschließung (1,6 Mio. €), die Sanierung des Rathauses I (1,8 Mio. €), der Umbau der Aloys-Schreiber-Schule zur Gemeinschaftsschule (1,7 Mio. €). Mit rd. 560 Tsd. € bindet auch die Nachfinanzierung des Hochwasserstollens an den Zweckverband eine erhebliche Summe. Des Weiteren sind Mittel für das Projekt Breitbandkabel-Ausbau, Feuerwehrgerätehaus West, Straßendeckensanierung am ZOB, Fortsetzung der Straßenlampen-Umrüstung auf LED und etliche Straßendeckensanierungen im Finanzhaushalt aufgenommen.

 

Auch zusammen mit rd. 3,5 Mio. € Zuflüssen aus Grundstücksveräußerungen, Investitionszuschüssen, -beiträgen können 2016 die immensen Investitionsausgaben nicht vollständig aus eigener Kraft finanziert werden. Neben einer teilweisen Rückführung des immer noch bestehenden Gründungsdarlehens beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist daher eine Kreditaufnahme über 4,6 Mio. € im Haushaltsplan vorgesehen.

 

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: