a) Stellungnahmen der Fraktionen
b) Beschluss der Haushaltssatzung 2016 und des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2016 sowie den Wirtschaftsplan 2016
des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung.
I. Sachverhalt:
Der
Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 16. Dezember 2015 den
Haushaltsplanentwurf 2016 im Gemeinderat eingebracht und in seiner
Haushaltsrede erläutert. Am 18. und 20. Januar 2016 wurden der städtische
Gesamtergebnishaushalt, der Gesamtfinanzhaushalt mit mittelfristiger
Finanzplanung sowie die einzelnen Teilhaushalte, der Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ und der Stellenplan beraten.
Der
Haushaltsentwurf 2016 umfasst insgesamt ein Volumen von 68,9 Mio. € an ordentlichen
Erträgen (ursprünglicher Haushalt Vorjahr 77,3 Mio. €; Nachtrag 70,5 Mio. €),
denen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 74,6 Mio. € (Vorjahr 78,6 Mio. €;
Nachtrag 75,8 Mio. €) gegenüberstehen. Für den Ergebnishaushalt 2016 ergibt
sich daraus ein veranschlagtes negatives Gesamtergebnis von 5,6 Mio. €
(Vorjahr -1,3 Mio. €; Nachtrag -5,3 Mio. €). Das Defizit kann innerhalb der
nächsten drei Jahre (2017 bis 2019) durch planmäßige Überschüsse ausgeglichen
werden, die vor allem aus nachhaltig erhöhten Schlüsselzuweisungen
(Mangelzuweisungen nach § 5 FAG) resultieren. Der Haushaltsentwurf kann damit
gem. § 80 Abs. 3 GemO als genehmigungsfähig gelten.
Bei
schwankend und oft widersprüchlichen Aussagen zur konjunkturellen
Gesamtentwicklung werden von Fachkreisen und von der Landesregierung im
Haushaltserlass die Steuereinnahmen trotzdem weiterhin als stabil mit positiver
Tendenz eingeschätzt. Diese Einschätzung spiegelt sich vor allem in den leicht
erhöhten Kopfbeträgen und Zuweisungen im Rahmen des FAG wider sowie in den
Anteilen an Umsatz- und Einkommensteueraufkommen.
Für
das Gewerbesteueraufkommen vor Ort gilt dies leider nicht. Bereits im
vergangenen Jahr musste ein deutlicher Rückgang hingenommen werden, der sich
nachhaltig auf den diesjährigen und auch die künftigen Haushalte auswirken
wird. Nach dem Einbruch der Gewerbesteuer im Jahr 2011 von zuvor deutlich über
40 Mio. € jährlichem Aufkommen wird das Steueraufkommen nach diesem erneuten
Rückgang nach heutigen Erkenntnissen zukünftig bei etwa 22 Mio. € liegen. Auch
dieses Niveau konnte aber nur durch die letzten beiden Hebesatzänderungen von
früher 320 v.H. auf neu 375 v.H. überhaupt erreicht werden. Aufgrund eines
bereits bekannten Einmaleffektes wird das Aufkommen für 2016 noch deutlich
darunter erwartet, nämlich bei etwa 18,5 Mio. €.
Die
übrigen eigenen Steuereinnahmen wurden im vergangenen Jahr aufgrund dieser
deutlich verschlechterten Gesamtfinanzlage ebenfalls erhöht:
Die
Hebesätze für die Grundsteuern wurden im gleichen Zug wie die Gewerbesteuer
erhöht, bei der Grundsteuer A (von 320 auf 335 v.H.) ergibt dies geringfügige
Mehreinnahmen von rd. 5 Tsd. €. Die Erhöhung der Grundsteuer B von 350
ebenfalls auf 375 v.H. wird zu erwarteten Mehrerträgen über rd. 340 Tsd. €
führen.
Bereits
im Sommer 2015 wurde die Steuer auf Spielgeräte/Automaten mit Gewinnmöglichkeit
nach ihrer grundsätzlichen Änderung der Besteuerungsgrundlagen im Jahr 2009
nochmals angehoben. Für das Jahr 2016 kann hieraus mit Steuererträgen über 600
Tsd. € (Vorjahr 520 Tsd. €) gerechnet werden.
Als
einzige eigene Steuer wurde die Hundesteuer nicht erhöht, das Aufkommen wird
aufgrund des letzten festgestellten Rechnungsergebnisses jedoch auch hier
leicht erhöht erwartet mit 120 Tsd. € (Vorjahr 115 Tsd. €).
Aus
den Gemeindeanteilen an Einkommensteuer und Umsatzsteuer fließen dem Haushalt
rd. 20,1 Mio. € (Vorjahr 19,4 Mio. €) zu, der Trend eines schwächer werdenden
Zuwachses (+0,7 Mio. €) aus diesen Anteilen setzt sich damit fort (Vorjahr +0,9
Mio. €; VVorjahr +1,2 Mio. €).
Die
Zuweisungen aufgrund FAG stellen sich in 2016 wieder etwas günstiger als im
Vorjahr für den Haushalt dar. Während im Vorjahr die hohe Mangelzuweisung aus
dem Jahr 2013 zu einer hohen Steuerkraftsumme führte, sorgen in diesem Jahr die
ordentlichen Steuererträge des Jahres 2014 für eine Steuerkraftsumme, die sehr
nahe an der sogenannten Bedarfsmesszahl liegt und somit als „auskömmlich“ gilt.
Beides führt zu relativ niedrigen Zuweisungen aus dem FAG. So stellt sich die
Quotierung der Investitionspauschale auf 95 % der Grundsumme nur leicht
verbessert gegenüber dem Vorjahr (85 %) dar. Trotzdem kann dank des höheren
Kopfbetrages von 75,- € je Einwohner (Vorjahr 65,- €) eine Zuweisung von rd. 2
Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €) erwartet werden.
Bei
den Mangelzuweisungen gem. § 5 FAG führt die im Jahr 2014 verbesserte
Finanzlage zu einem Rückgang auf rd. 325 Tsd. € im Jahr 2016 (Vorjahr 387 Tsd.
€). Erst in den Folgejahren ab 2017 kann hier mit deutlich höheren Beträgen
gerechnet werden, die zumindest teilweise den nachhaltigen und drastischen
Rückgang beim anrechenbaren Gewerbesteueraufkommen kompensieren können.
Bei
den übrigen Zuweisungen für Straßenunterhalt, Kreisstadtaufgaben etc. sind
keine Auswirkungen erkennbar.
Im
Gegenzug fließen rd. 26,2 Mio. € (Vorjahr 29,7 Mio. €; VVJ 26,5
Mio. €) Umlagen aus Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage und FAG-Umlage ab,
das sind rd. 3,5 Mio. € weniger als im Vorjahr. Der Rückgang ist zum einen auf
die niedrigere Steuerkraftsumme zurückzuführen, zum anderen auf höhere
Kopfbeträge im FAG und eine landesweit stärker gewordene durchschnittliche
Steuerkraftsumme je Einwohner.
In
erheblicher Weise kann die Umlagebelastung im diesjährigen Haushalt außerdem
durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen abgemildert werden. Aus den 2014 erzielten
Mehrerträgen bei der Grund- und der Gewerbesteuer sind vorsorglich
Rückstellungen für die zwei Jahre später fällig werdenden FAG- und
Kreisumlagelasten gebildet worden. Diese Rückstellungen können nun im
diesjährigen Haushalt verwendet werden und mildern die Umlagelasten
ergebniswirksam um rd. 1,67 Mio. € ab.
Aus
dem Teilhaushalt 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft werden im Jahr 2016 nach dem
vorliegenden Haushaltsentwurf damit erheblich weniger allgemeine Finanzmittel
zur Verfügung stehen als im ursprünglichen Haushalt des Vorjahres, nämlich rd.
26,3 Mio. € (Vorjahr 30,4 Mio. €, Nachtrag 25,9 Mio. €). Der verbleibende
Überschuss reicht in diesem Jahr bei Weitem nicht dazu aus, sämtliche
Teilhaushalte 1 bis 8 mitzufinanzieren, insgesamt verbleibt ein Defizit im
ordentlichen Ergebnis über -5,6 Mio. €
(Vorjahr -1,3 Mio. €, Nachtrag -5,3 Mio. €).
Im
Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des
Ergebnishaushaltes ein Zahlungsmittelbedarf in Höhe von -1,8 Mio. € (Vorjahr
Überschuss 4,9 Mio. €, Nachtrag 0 €). Für Investitionen stehen daher aus dem
vorliegenden Ergebnishaushalt keine Eigenmittel zur Verfügung. Trotzdem sind im
Finanzhaushalt Ausgaben in Gesamthöhe von 10,7 Mio. € vorgesehen.
Größte
Positionen im investiven Bereich sind der Erwerb von Grundstücken für
Baulanderschließung (1,6 Mio. €), die Sanierung des Rathauses I (1,8 Mio. €),
der Umbau der Aloys-Schreiber-Schule zur Gemeinschaftsschule (1,7 Mio. €). Mit
rd. 560 Tsd. € bindet auch die Nachfinanzierung des Hochwasserstollens an den
Zweckverband eine erhebliche Summe. Des Weiteren sind Mittel für das Projekt
Breitbandkabel-Ausbau, Feuerwehrgerätehaus West, Straßendeckensanierung am ZOB,
Fortsetzung der Straßenlampen-Umrüstung auf LED und etliche
Straßendeckensanierungen im Finanzhaushalt aufgenommen.
Auch
zusammen mit rd. 3,5 Mio. € Zuflüssen aus Grundstücksveräußerungen,
Investitionszuschüssen, -beiträgen können 2016 die immensen
Investitionsausgaben nicht vollständig aus eigener Kraft finanziert werden.
Neben einer teilweisen Rückführung des immer noch bestehenden
Gründungsdarlehens beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist daher eine
Kreditaufnahme über 4,6 Mio. € im Haushaltsplan vorgesehen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: