II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung sofort mit der Durchführung der Variante 1.b (Reduktionsbefischung durch mindestens 4 Fangtage) und die Variante 2/1.a (Herstellung einer Windschneise im Südwesten) im Winterhalbjahr durchzuführen.
I. Sachverhalt:
Im
Jahre 2014 hat sich die Situation der Nutzung des kleinen Hägenichsees durch
den plötzlichen Tod des Pächters stark verändert. Aufgrund dieser Tatsache
erschien es der Verwaltung sinnvoll, sich grundlegende Gedanken um den mitten
im NSG/LSG Waldhägenich auf Gemarkung Altschweier liegenden See zu machen. Zum
einen unterliegt der See mit seiner ca. 1,3 ha großen Wasserfläche dem
Fischereirecht, zum anderen wäre es sehr wünschenswert, eine ökologische
Aufwertung des Sees als weiteren Meilenstein in der Betreuung und
Weiterentwicklung des Schutzgebietes Waldhägenich setzen zu können.
Der kleine sowie der große Hägenichsee sind in den 1960er Jahren durch
Kiesabbau entstanden. 1963 wurde dann im Gebiet ein Hochwasserrückhaltebecken
in Betrieb genommen. Dass eine Eindämmung der Seen erfolgte, ist der Tatsache
geschuldet, dass beide Seen Grundwasseranschluss haben und dieses im Einstaufall
geschützt werden muss.
Wie bekannt, deuten Risse im Boden des nördlichen Dammes auf Abrutschen
des Dammmaterials hin, weshalb der Weg auf dem Damm im Jahr 2015 aus
Sicherheitsgründen gesperrt werden musste. Zwar befindet sich der Damm auf
städtischer Fläche, doch ist für Betrieb und Unterhaltung des Dammbauwerkes der
Landesbetrieb Gewässer beim RP Karlsruhe zuständig. Dieser hat zwischenzeitlich
die Untersuchung des Dammes in Auftrag gegeben, allerdings kann nach
Rücksprache mit der zuständigen Behörde mit einer Auswertung nicht vor der 2.
Jahreshälfte gerechnet werden.
Als Ergebnis kann hierbei festgehalten werden, dass die städtischen
Maßnahmen in den Sanierungsplan des Landesbetriebs Gewässer aufgenommen werden
können und somit in keinster Weise die anstehende Entscheidung beeinflussen.
...
- 2 -
Der 3-4 m tiefe See wird mit seinen überwiegend steilen und Gehölz
bewachsenen Ufern bereits seit den 1960er Jahren fischereilich genutzt. Die
Wasserqualität ist eutroph (nährstoffreich). Der See weist kaum typische
Wasserpflanzen auf; im Nordwesten des Sees befindet sich noch ein
Hybridseerosenfeld.
Der jährliche Fischertrag lag zwischen 1989 und 1994 nach Angaben des
Pächters bei 240 kg/ha, wobei überwiegend Karpfen und Rotaugen gefangen wurden
(aus Höhn); dies bedeutet einen etwa
vierfach höheren Fischertrag, wie er natürlicherweise in einem eutrophen
Gewässer zu erreichen ist (aus Pätzold).
In den Jahren 1991 und 1994 wurde der Fischbestand mittels Elektrobefischung
und Netzzügen reduziert, wobei ca. 620-750 kg/ha (hauptsächlich Karpfen)
entnommen wurden (aus Höhn).
Nach dem Tod des langjährigen Pächters wird der See bis zur
Entscheidungsfindung über die zukünftige Pflege kommissarisch von Einzelpersonen
betreut.
Um der Nutzungskonzeption auch langfristig und nachhaltig gerecht zu
werden, wurde zunächst das unter Anlage 3 beigefügte Gutachten in Auftrag
gegeben. Mit dieser Grundlage ist dann eine gute Basis erarbeitet, um im
Vergleich mit dem Gutachten aus dem Jahr 1995 die Entwicklung des Sees zu
dokumentieren.
1995 wurden beide Seen durch das Limnologiebüro Höhn, Freiburg, im
Auftrag der Stadt umfangreich untersucht. Ziel war die Beurteilung der
Wasserqualität unter besonderer Berücksichtigung der fischereilichen Nutzung.
Fazit des Gutachtens zum Kleinen Hägenichsee:
Der Kleine Hägenichsee ist
stark eutroph. Neben dem Grundwasser ist die Zufütterung der Fische als
wesentliche Nährstoffquelle zu sehen. Die in großer Zahl vorhandenen Karpfen
unterstützen die Freisetzung von Algennährstoffen aus dem Sediment durch ihre
gründelnde Nahrungssuche. Darüber hinaus behindert diese Nahrungssuche das
Wachstum von Unterwasserpflanzen.
2015 ergab die erneute limnologische Untersuchung, diesmal durch das
Gewässerökologie-Büro Pätzold, Baden-Baden folgendes Ergebnis:
...
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Der Kleine Hägenichsee ist
als ein eutrophes Gewässer anzusprechen. Der Fischbestand ist durch
Besatzmaßnahmen deutlich überprägt. Naturschutzfachlich stellt der See für
Fische keinen wertvollen Lebensraum dar. Bisher wurden am Kleinen Hägenichsee
15 Libellenarten nachgewiesen, wovon sich allerdings nachweislich nur vier
fortpflanzen; hier liegt ein hohes Potenzial für das Gewässer. Derzeit stellt
sich der Kleine Hägenichsee als stark sanierungsbedürftig dar.
Sanierungsvorschläge: Damit der Kleine Hägenichsee zukünftig verstärkt für vom
Wasser abhängige Wirbellose und Amphibien als Lebensraum dienen kann, werden
folgende Maßnahmen angedacht:
1. Eingriff in den
vorhandenen Fischbestand, durch eine massive Entnahme von Karpfen und Giebeln,
planktivoren Fischen wie Rotaugen und Räubern wie Zander, Aal und Sonnenbarsch.
Dies kann durch die ansässigen Angler ausgeführt werden. Ist die Entnahme zu geringfügig,
können Netze, Reusen und Elektrofischerei zum Einsatz kommen. (Zweck: Reduktion
der internen Nährstoffanreicherung durch Wühler, Verbesserung des Phyto-/
Zooplanktonverhältnisses, Senkung des Raubdrucks auf Wirbellose (wie
Libellenlarven).
2. a) Fällen von Bäumen im
Südwesten zur Schaffung einer Windschneise. (Zweck: Verbesserung der Umwälzung.
Um hier ein mögliches Kippen aufgrund von Sauerstoffmangel zu vermeiden, sind
ab August alle zwei Wochen Sauerstoffmessungen im Profil durchzuführen, Zeitpunkt
stets vor Windereignissen).
2. b) Belüftung des
Gewässergrundes zum Abbau sauerstoffzehrender organischer Sedimente mit Hilfe
einer Belüftungsanlage.
3. Herstellung flacherer
Unterwasserböschungen entlang des Nord- und Südufers. (Zweck: Etablieren weiterer
Röhrichtbestände und von Wasserpflanzen).
Konzept zur ökologischen Aufwertung unter
Berücksichtigung der Fischereirechtlichen Belange
Der Kleine Hägenichsee ist, wie die aktuelle Untersuchung bestätigt hat,
in limnologischer wie naturschutzfachlicher Hinsicht stark sanierungsbedürftig.
Die Lage im Schutzgebiet Waldhägenich (zwar „nur“ LSG, doch dreiseitig
unmittelbar vom NSG umgeben) unterstreicht den starken Wunsch nach ökologischer
Aufwertung.
...
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Auf Grund dieser Tatsache wurde zusammen mit der Fischereibehörde, der
unteren Naturschutzbehörde und dem Gutachterbüro bei einem gemeinsamen
Ortstermin ein Konzept mit verschiedenen Varianten zur künftigen Vorgehensweise
erarbeitet. Inhaltlich bauen diese zwar aufeinander auf, lassen aber dadurch
ein stufenweises Vorgehen zu, sodass auch unter dem Gesichtspunkt der
Wirtschaftlichkeit dennoch das Ziel eines naturgemäßen, ökologisch hochwertigen
Sees im Schutzgebiet Waldhägenich erreichbar ist.
Vorbemerkung zum Fischereirecht
Das Fischereigesetz für Baden-Württemberg ist
auf den Kleinen Hägenichsee auf Grund seiner Größe von über 0,25 ha
vollumfänglich anzuwenden (§ 1 FischG). Das Fischereirecht steht der Stadt Bühl
als Grundstückseigentümerin zu.
Die Stadt ist damit verpflichtet, einen der Größe und der
Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden Fischbestand zu erhalten und zu
hegen (Hegepflicht – § 14 FischG). Die Ausübung des Fischereirechts kann einem
anderen durch einen Pacht- oder Erlaubnisvertrag übertragen werden.
Konzept-Varianten
0-Variante: Keine Änderung
zum bisherigen Verfahren, d. h. erneute Verpachtung zu bisherigen Bedingungen
In den letzten rund 20 Jahren hat sich die Situation des Sees nicht
verbessert, der Fischbestand ist unangemessen hoch, der See leidet nach wie vor
unter Nährstoffreichtum und sommerlicher Sauerstoffarmut über Grund. Die
0-Variante stellt keine Lösung
dieses Problems in Aussicht, sie kommt daher nicht in Betracht.
Variante 1: Erfüllung der
gesetzlichen Hegepflicht (= Reduktion des Fischbestandes), Abbau der Stege und
Zäune (Verkehrssicherungspflicht), darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen
*Option 1.a: Reduktionsbefischung durch den Verein
(Verpachtung oder zeitlich
befristete Erlaubnis)
*Option 1.b: alternativ Reduktionsbefischung durch
einzelne Vereinsmitglieder (zeitlich befristete
Einzel-Erlaubnis)
...
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Variante 1 hat mit der Reduktion des Fischbestandes die Rückführung in
einen gesetzeskonformen Zustand zum Ziel. Besonders die Zahl der Karpfen muss
deutlich reduziert werden, sollen sich Amphibien und Wirbellose, hier in erster
Linie Libellen, erfolgreich vermehren können. Ebenso wird nur so ein
natürliches Ansiedeln von Unterwasserpflanzen im ufernahen Bereich ermöglicht.
Variante 1 muss als Minimal-Variante daher unverzüglich
umgesetzt werden.
Die Form der Reduktionsbefischung muss mit dem Verein besprochen werden.
Im Hinblick auf die erforderliche Effektivität ist Option 1.b, Reduktionsbefischung durch einzelne
Vereinsmitglieder, sicherlich zielführender: Nur wenige, dafür aber
verlässliche und motivierte Angler unterstützen aktiv das Ziel der ökologischen
Aufwertung des Kleinen Hägenichsees durch intensive Reduktionsbefischung.
Hierzu werden, evtl. zeitlich befristet, Einzel-Erlaubnisscheine ausgegeben;
Bedingungen sind v.a. ein striktes Verbot jeglichen Futtermitteleinsatzes,
unbedingte Entnahme des Fangs (kein Zurücksetzen von Fischen) sowie exakte
Fangnachweise.
Variante
2: Variante 1 + Förderung der
Belüftung und Besonnung
Teil
2/1: Förderung der Belüftung
*Option
2/1.a: Herstellung einer Windschneise im Südwesten
*Option
2/1.b: alternativ Installation von Schaufelrad-Belüftern
Teil
2/2: Förderung der Besonnung
v. a. am Nordufer
Allein die Umsetzung von Variante 1 verhindert
jedoch weder ein plötzliches „Umkippen“ im Sommer noch die natürliche Alterung
des Sees. Auf sehr lange Sicht wird der See infolge der geringen
Sedimentabbau-Leistung, welche durch die Sauerstoffarmut über dem Grund bedingt
ist, verlanden.
Insofern ist eine zusätzliche Förderung der
Belüftung des Sees (Variantenteil 2/1) durchaus sinnvoll. Recht einfach
und unproblematisch erreichbar ist dies durch Anlegen einer mindestens 30 m
breiten Windschneise (Fällung einiger Bäume) im Südwesten (Option 2/1.a); erste
Gespräche mit dem städtischen Forst haben ergeben, dass diese Lösung auch
forstwirtschaftlich durchaus vertretbar ist. In der Anlage 2 ist die Fläche
dargestellt. Die Maßnahme könnte bereits im kommenden Winterhalbjahr umgesetzt
werden. Dieser Option ist auf jeden Fall Vorrang vor Option 2/1.b zu geben; die
Installation von Schaufelrad-Belüftern o.ä. wäre mit erheblichem finanziellen
Aufwand verbunden und hinsichtlich der Wirkung nur als Behelf anzusehen.
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Zusätzlich zur Belüftung kann eine Förderung der Besonnung (Variantenteil
2/2) v.a. des Nordufers durch Auf-Stock-Setzen von überhängenden Weiden
eine erhebliche Qualitätssteigerung des ufernahen Habitats für Libellen
bedeuten. Diese Maßnahme könnte zwar auch schon im kommenden Winterhalbjahr
umgesetzt werden, steht jedoch in engem Zusammenhang mit der erforderlichen
Dammsanierung des Landesbetriebes Gewässer und sollte nur als Vorabmaßnahme
durchgeführt werden, wenn die Gewässerökologie dies fordert. Gleiches gilt für
die vorhandene Anglerhütte und den sie umgebenden Zaun, die beide abzubauen
sind. Sofern die Hütte keine Mängel aufweist, welche zum sofortigen Vollzug des
Abbruchs führen, kann auch diese Rückbaumaßnahme im Rahmen der voraussichtlich
umfangreichen Dammsanierungsmaßnahme erfolgen. Doch sind dies Maßnahmen eines zweiten Verfahrens,
welches getrennt von den aktuellen Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des
Sees zu betrachten ist. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Kontakt mit dem
Landesbetrieb Gewässer; sobald die zeitliche Abwicklung bekannt ist, werden die
gemeinderätlichen Gremien unterrichtet.
Unabdingbar sind jährliche
Begleituntersuchungen hinsichtlich Wasserqualität und Fischbestand, die die
Entwicklung des Sees dokumentieren; dies kann, unterstützt durch städtische
Datenerfassungen, im Rahmen eines Beratervertrages mit einem externen
Sachverständigen erfolgen. Nach einem Zeitraum von ca. fünf Jahren ist eine Zwischenbilanz
zu erstellen, ob die bisher durchgeführten Maßnahmen ausreichend in Richtung
des gewünschten Erfolgs weisen. Ziel ist es, messbare Verbesserungen der
Wasserqualität sowie Bestandszunahmen im Bereich der Amphibien und Libellen
(als Gradmesser für die naturschutzfachliche Bedeutung des Sees) zu erreichen.
Sollten sich allerdings nach diesem Zeitraum
noch keinerlei Erfolge der bisherigen Maßnahmen abzeichnen, müssten Varianten 3
und 4 in Erwägung gezogen werden. Beide
Varianten stellen jedoch zunächst einmal erhebliche Eingriffe in den
Naturhaushalt dar und bedingen somit eine vertiefte gutachterliche Ausarbeitung
nicht nur bzgl. des Gewässers, sondern der Gesamtökologie.
Aufgrund dieser Tatsache sind sie hier nur der Vollständigkeit halber
aufgeführt, eine Weiterverfolgung wird zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht
angesehen.
Variante
3: Variante 2 + Herstellung von
Flachwasserzonen
Die Anlegung einer oder mehrerer Flachwasserzonen würde die Ansiedlung
und Vermehrung von Amphibien und Libellen durch mit Wasserpflanzen bestandene,
also vor Fressfeinden schützende Warmwasserbereiche weiter fördern. Es müsste
aber darauf geachtet werden, dass keine Liege-/Lagerplätze am Ufer entstehen.
...
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Variante 4: Variante 3 +
Durchbruch vom Kleinen zum Großen Hägenichsee
(Verwendung des anfallenden Materials zur
Herstellung von Flachwasserzonen)
Variante 4 schließlich wäre die Herstellung einer Verbindung des Kleinen
mit dem Großen Hägenichsee, um einen natürlichen Wasseraustausch zu
ermöglichen. Der Durchbruch müsste eine Breite von mindestens 5 m und eine
Tiefe von 2, eher 3 m aufweisen. Das anfallende Material könnte zur Anlegung
der Flachwasserzone/n verwendet werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die 0-Variante das Todesurteil
für den See bedeutet und keine Lösung ist.
Hingegen spricht viel dafür, dass die Kombination der Variante 1.b (Reduktionsbefischung durch einzelne
Vereinsmitglieder) mit Variante 2/1.a (Herstellung einer Windschneise im Südwesten) eine auch
wirtschaftlich gangbare Lösung ist, um sowohl dem Fischereigesetz als auch dem
Ziel der ökologischen Aufwertung des Sees gerecht zu werden.
Die Verwaltung empfiehlt dem WLUA folgende Vorgehensweise:
Vor der Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2016 erfolgen die Gespräche
mit dem interessierten Angelverein bzgl. der Konditionen, damit die
beschriebene sach- und fachgerechte Befischung des Sees gewährleistet bleibt.
Die jährliche Kontrolle ist Pflicht, damit bei nicht ausreichender Reduktion
des Fischbestandes nachgebessert werden kann.
Wenn die Gespräche positiv verlaufen, empfiehlt die Verwaltung weiter,
dass Variante 1.b (Reduktionsbefischung
durch einzelne Vereinsmitglieder) sofort umgesetzt wird und Variante
2/1.a (Herstellung einer Windschneise
im Südwesten) im Winterhalbjahr ergänzt wird.
Eine Berichterstattung soll dann einmal im Herbst erfolgen, erstmalig im
Herbst 2017.
Gemäß dem Beschlussvorschlag des Wald-, Landwirtschafts- und
Umweltausschusses am 11. April 2016 fand am 28. April 2016 ein Gespräch mit dem
Angelverein Altschweier statt.
Ergebnis dieses konstruktiven Gespräches ist, dass der Angelverein bereit ist,
die Reduktionsbefischung durchzuführen. Allerdings ist aus vereinsbetrieblichen
Gründen eine Benennung von bestimmten Personen nicht zielführend. Hier schlägt
der Verein vor, Fangtage zu bestimmen, bei denen dann auch zwei Boote zur
Befischung eingesetzt werden sollen.
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Dies wird notwendig, da vom Ufer nur fünf Angelstellen angeboten werden
können. Das Nordufer steht aus den bekannten Gründen nicht zur Verfügung. Für
den Einsatz der Boote ist es allerdings notwendig, dass der kleine Steg am
Südufer erhalten bleibt. Da der Steg dann in die Obhut des Vereins fällt, wird
die Stadt ein Gutachten bezüglich der Standsicherheit einholen.
Bei Zustimmung dieser Modifizierung von der Variante 1 b, ist der Verein
bereit, sofort mit der Umsetzung zu beginnen.
Parallel hierzu erfolgt dann die notwendig werdende zusätzliche
Vereinbarung über Rechte und Pflichten der Nutzung des kleinen Hägenichsees.
Wichtig ist hierbei, dass der Verein die Kondition Abfischen mit Dokumentation
kein Besatz und kein Ausfüttern beim Angeln im Gespräch am 28. April 2016
zugesagt hat.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, der geänderten Variante 1 b zuzustimmen und
den unten aufgeführten Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: