Betreff
Aufnahme eines Darlehens für den Stadthaushalt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Vorlage
VO/421/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme eines Darlehens in Gesamthöhe von 2.000.000 € bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Berlin, zu folgenden Konditionen:

 

Laufzeit:                                  30 Jahre, 3 Jahre tilgungsfrei, 27 Jahre Tilgung

Auszahlung:                           100 %

Zinssatz:                                 0,25 % (endgültige Festlegung bei Auszahlung)

Tilgung:                                   rd. 74 Tsd. € p.a. in ¼-Jahresraten zu 18.518 €

 

 


I. Sachverhalt:

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt / Berlin können Gemeinden Darlehen aufnehmen, u. a. für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Im Programm Nr. 208 wird u.a. die Errichtung kommunaler Gebäude, von Kindergärten oder Schulen durch die Gewährung zinsgünstiger Kredite unterstützt. Unerlässlich ist bei der Kreditgewährung durch die KfW, dass mit dem Kredit eine bestimmte Maßnahme verknüpft wird, die im gleichen Jahr im Haushalt aufgenommen ist, baulich begonnen werden soll und dann später abgerechnet werden muss. Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen müssen beim Gesamtfinanzierungsbedarf abgezogen werden, Eigenleistungen der Verwaltung werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

 

          Das neu zu errichtende Feuerwehr-Gerätehaus West mit einem Gesamtkostenvolumen von 2,73 Mio. € ist ein Vorhaben, für das als Infrastrukturmaßnahme von der KfW ein Darlehen mit einem Maximalbetrag von 2 Mio. € aufgenommen werden könnte.

 

          Für den Neubau sind in den Haushalten 2016 bis 2018 insgesamt 2,73 Mio. € Kosten veranschlagt. Hiervon können rd. 230 Tsd. € aus dem Förderprogramm des Landes zur Förderung des Feuerwehrwesens (Zuwendungen Feuerwehrwesen VwV-Z-Feu) als Zuschuss erwartet werden, so dass noch ein im städtischen Haushalt zu finanzierender Bedarf von rd. 2,5 Mio. € besteht.

 

          Bei den KfW-Darlehen kann von der Stadt festgelegt werden, ob innerhalb von 10, 20 oder erst 30 Jahren getilgt werden soll und ob 1 bis max. 5 Jahre zu Beginn tilgungsfrei bleiben sollen. Die Zinsfestschreibung ist dabei in allen Varianten zunächst auf 10 Jahre befristet, der Zinssatz wird erst beim Abruf festgesetzt. Bei allen Laufzeiten und unabhängig von tilgungsfreien Jahren beträgt die erste Zinsfestschreibung immer 10 Jahre, Änderungen an der Tilgungshöhe, Sondertilgungen und Umschuldungen sind ohne zusätzliche Kosten erstmals zum Ablauf der ersten Zinsbindung möglich.

 

          Die bei Erstellung der Vorlage gültigen Konditionen für die unterschiedlichen

          Laufzeiten bei jeweils 10jähriger Zinsbindung und zwei bzw. drei tilgungsfreien Anfangsjahren waren:

                                                                                                      voraussichtlicher

                                                                     Zinssatz                  Gesamt-Zinsaufwand

          10 Jahre Gesamtlaufzeit                  0,15 %                           18.000 €

          20 Jahre Gesamtlaufzeit                  0,20 %                           44.000 €

          30 Jahre Gesamtlaufzeit                  0,25 %                           80.000 €

 

 

          Unter Betrachtung des Gesamtbetrages an Kreditaufnahmen im Vergleich zu den bisher bereits bestehenden Krediten schlägt die Verwaltung eine 30jährige Laufzeit (Tilgungsdauer) vor bei zunächst drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Vorhaben im Finanzplan erst bis zum Jahr 2018 endgültig fertig gestellt sein soll und erst dann mit der Tilgung begonnen werden soll. Als Nutzungsdauer ist für das neue Gerätehaus zwar von einer längeren Zeit als 30 Jahre auszugehen, längere Kreditlaufzeiten sind jedoch nicht vorgesehen und auch nicht ratsam.

 

          Im Haushalt 2016 sind Kreditaufnahmen von insgesamt 4,6 Mio. € eingeplant und durch das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Erlass vom 22.03.2016 genehmigt worden. Bisher wurden hiervon 1,53 Mio. € für die Maßnahme Aloys-Schreiber-Schule (Modul 1) ebenfalls bei der KfW aufgenommen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Darlehens aus der Ermächtigung 2016 sind somit gegeben.

         

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: