II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt die Aufnahme eines Darlehens in Gesamthöhe von 2.000.000
€ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Berlin, zu folgenden Konditionen:
Laufzeit: 30
Jahre, 3 Jahre tilgungsfrei, 27 Jahre Tilgung
Auszahlung: 100
%
Zinssatz: 0,25
% (endgültige Festlegung bei Auszahlung)
Tilgung: rd.
74 Tsd. € p.a. in ¼-Jahresraten zu 18.518 €
I. Sachverhalt:
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in
Frankfurt / Berlin können Gemeinden Darlehen aufnehmen, u. a. für Investitionen
in die kommunale und soziale Infrastruktur. Im Programm Nr. 208 wird u.a. die
Errichtung kommunaler Gebäude, von Kindergärten oder Schulen durch die
Gewährung zinsgünstiger Kredite unterstützt. Unerlässlich ist bei der
Kreditgewährung durch die KfW, dass mit dem Kredit eine bestimmte Maßnahme
verknüpft wird, die im gleichen Jahr im Haushalt aufgenommen ist, baulich begonnen
werden soll und dann später abgerechnet werden muss. Zuschüsse aus anderen
Förderprogrammen müssen beim Gesamtfinanzierungsbedarf abgezogen werden,
Eigenleistungen der Verwaltung werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Das
neu zu errichtende Feuerwehr-Gerätehaus West mit einem Gesamtkostenvolumen von
2,73 Mio. € ist ein Vorhaben, für das als Infrastrukturmaßnahme von der KfW ein
Darlehen mit einem Maximalbetrag von 2 Mio. € aufgenommen werden könnte.
Für
den Neubau sind in den Haushalten 2016 bis 2018 insgesamt 2,73 Mio. € Kosten
veranschlagt. Hiervon können rd. 230 Tsd. € aus dem Förderprogramm des Landes
zur Förderung des Feuerwehrwesens (Zuwendungen Feuerwehrwesen VwV-Z-Feu) als
Zuschuss erwartet werden, so dass noch ein im städtischen Haushalt zu
finanzierender Bedarf von rd. 2,5 Mio. € besteht.
Bei
den KfW-Darlehen kann von der Stadt festgelegt werden, ob innerhalb von 10, 20
oder erst 30 Jahren getilgt werden soll und ob 1 bis max. 5 Jahre zu Beginn
tilgungsfrei bleiben sollen. Die Zinsfestschreibung ist dabei in allen
Varianten zunächst auf 10 Jahre befristet, der Zinssatz wird erst beim Abruf
festgesetzt. Bei allen Laufzeiten und unabhängig von tilgungsfreien Jahren
beträgt die erste Zinsfestschreibung immer 10 Jahre, Änderungen an der Tilgungshöhe,
Sondertilgungen und Umschuldungen sind ohne zusätzliche Kosten erstmals zum
Ablauf der ersten Zinsbindung möglich.
Die bei Erstellung der Vorlage
gültigen Konditionen für die unterschiedlichen
Laufzeiten bei jeweils 10jähriger
Zinsbindung und zwei bzw. drei tilgungsfreien Anfangsjahren waren:
voraussichtlicher
Zinssatz Gesamt-Zinsaufwand
10 Jahre Gesamtlaufzeit 0,15 % 18.000 €
20 Jahre Gesamtlaufzeit 0,20 % 44.000 €
30 Jahre Gesamtlaufzeit 0,25 % 80.000 €
Unter
Betrachtung des Gesamtbetrages an Kreditaufnahmen im Vergleich zu den bisher
bereits bestehenden Krediten schlägt die Verwaltung eine 30jährige Laufzeit (Tilgungsdauer) vor bei zunächst drei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Vorhaben im Finanzplan erst bis zum Jahr
2018 endgültig fertig gestellt sein soll und erst dann mit der Tilgung begonnen
werden soll. Als Nutzungsdauer ist für das neue Gerätehaus zwar von einer
längeren Zeit als 30 Jahre auszugehen, längere Kreditlaufzeiten sind jedoch
nicht vorgesehen und auch nicht ratsam.
Im
Haushalt 2016 sind Kreditaufnahmen von insgesamt 4,6 Mio. € eingeplant und
durch das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Erlass vom 22.03.2016 genehmigt
worden. Bisher wurden hiervon 1,53 Mio. € für die Maßnahme
Aloys-Schreiber-Schule (Modul 1) ebenfalls bei der KfW aufgenommen. Die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Darlehens aus der
Ermächtigung 2016 sind somit gegeben.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: