II. Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sozialausschuss bewilligt dem Schützenverein Ritter
Reinhard Bühl-Kappelwindeck e.V. für die Modernisierung des Schießstandes einen
Zuschuss in Höhe von 4.050,00 Euro.
I. Sachverhalt:
Bei einer Regelüberprüfung der
Schießstätten des Schützenvereins Ritter Reinhard e.V. durch einen
Schießstandsachverständigen des Deutschen SchützenBund e.V. wurden verschiedene
Mängel festgestellt, für deren Behebung dem Verein Fristen gesetzt wurden. Daraufhin
hat der Schützenverein Ritter Reinhard Bühl-Kappelwindeck e.V. im Jahr 2015 den
Kleinkaliber- und Luftgewehrstand modernisiert und umgebaut. Außerdem wurden
die Geschossfänge für den 50 m-Stand und die Decken und Wände im
Luftgewehr-Raum renoviert sowie die Beleuchtung in diesem Raum erneuert.
Vom Badischen Sportbund
Freiburg e.V. (BSB)wurde für die Maßnahme ein 30%-Zuschuss über die damals
geschätzten Kosten von rd. 14 Tsd. €, somit 4.241,- € zugesagt. Die
tatsächlichen Kosten lagen mit rd. 27 Tsd. € deutlich darüber. Trotz der
erbrachten Eigenleistung von über 400 Stunden sprengen die Kosten der Maßnahme
die Mittel des Vereins und es wurden sogar Privatdarlehen der Mitglieder
gewährt. Abgerechnet und auch vom BSB
anerkannt wurden letztlich Gesamtkosten in Höhe von 26.981,93 €.
Vom Badischen Sportbund
erhielt der Verein trotz der anerkannten, höheren Kosten nur den vorher
bewilligten Zuschuss für die Umbau- und Modernisierungsmaßnahme in Höhe von
4.241,00 €. Es wird vorgeschlagen, dem Schützenverein einen Zuschuss in Höhe von 15 % der
tatsächlich angefallenen Gesamtkosten zu gewähren.
Berechnung:
26.981,93 € x 15 % = 4.047,29 €
gerundet: 4.050,00 €
Im Haushaltsplan 2017 sind die Mittel für Zuschüsse an Sportvereine im THH 4 unter PC 4210 – Förderung des Sports, bereitgestellt.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: