Betreff
Konzernabschluss der Bühler Sportstätten GmbH für das Geschäftsjahr 2016
Vorlage
VO/738/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)   Der Konzernabschluss zum 31.12.2016 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.

2.)   Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

3.)   Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

4.)   Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2017 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der Schwarzwaldbad Bühl GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte Bilanz und GuV der beiden Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsummen und Umsatzerlöse die Referenzwerte überschreiten.

 

Die Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im November 2016 den Konzernjahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang erstellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, hat nach Prüfung des Konzernjahresabschluss den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernjahresab­schluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und an die Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die endgültige Billigung obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der Gesellschafterversammlung.

 

Der Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers am 27. November 2017 vorberaten und nachfolgende Beschlussempfehlung erteilt (über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet).

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine unmittelbaren Auswirkungen

 

 


Anlagenverzeichnis: