III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der
Konzernabschluss zum 31.12.2016 nebst Lagebericht und Anhang wird in der
vorgelegten Fassung gebilligt.
2.) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
3.) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
4.) Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2017 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.
I.
Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der
Schwarzwaldbad Bühl GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte
Bilanz und GuV der beiden Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsummen und Umsatzerlöse die
Referenzwerte überschreiten.
Die Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im November 2016
den Konzernjahresabschluss einschließlich
Lagebericht und Anhang erstellt.
Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat
den Konzernjahresabschluss
und den
Konzernlagebericht zu prüfen und an die Gesellschafterversammlung zu berichten,
ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben
sind. Die endgültige Billigung obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der
Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH hat den
Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers am 27. November 2017 vorberaten und nachfolgende
Beschlussempfehlung erteilt (über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Anlagenverzeichnis: