III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
stimmt dem Erlass der Allgemeinverfügung über die Durchführung
eines verkaufsoffenen
Sonntags am 29. April 2018 anlässlich der 5. Bühler
Leistungsschau zu.
I.
Sachverhalt:
Am Samstag 28. und am Sonntag 29. April 2018 findet die 5. Bühler
Leistungsschau in der Bühler Innenstadt statt. Rund 100 regionale
Gewerbebetriebe werden hier ihre Branchenvielfalt und Leistungsstärke
demonstrieren. Die Leistungsschau findet an beiden Tagen jeweils von 11:00 Uhr
bis 18:00 Uhr statt.
Wie bei den in den Vorjahren durchgeführten Großveranstaltungen werden auch
dieses Mal schätzungsweise mehr als 20.000 Besucher in Bühl erwartet.
Deshalb soll im Rahmen der 5. Bühler Leistungsschau am Sonntag den 29.
April 2018 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein dritter verkaufsoffener
Sonntag in Bühl stattfinden um die hierbei auftretenden Synergieeffekte zu
nutzen.
In erster Linie soll den Beschickern der Leistungsschau und den im
Veranstaltungsbereich gelegenen Geschäften ein Verkauf ermöglicht werden. Bühl
in Aktion wird den verkaufsoffenen Sonntag nicht bewerben, sodass sich diese
Aktivität wahrscheinlich nur auf den Veranstaltungsbereich der Leistungsschau
beschränken wird.
Die in § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz geforderte Anhörung der kirchlichen
Stellen ist erfolgt. Von beiden zuständigen kirchlichen Stellen wurden keine
Einwände erhoben.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: