III. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
entsendet folgende Gemeinderäte in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH:
C D U (3 Mitgl.) Bernd
Broß
Dr. Margret Burget-Behm
Daniel Fritz
F W (2 Mitgl.) Prof.
Dr. Karl Ehinger
Jörg Woytal
S P D (2 Mitgl.) Timo
Gretz
Peter Hirn
G A L (2 Mitgl.) Walter
Seifermann
Ludwig
Löschner
F D P (1 Mitgl.) Norbert
Zeller
Der Gemeinderat
entsendet folgende Gemeinderäte in den Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten
GmbH:
C D U (3 Mitgl.) Bernd
Broß
Daniel Fritz
Patric Kohler
F W (2 Mitgl.) Jörg
Woytal
Yvonne Zick
S P D (2 Mitgl.) Timo
Gretz
Barbara Becker
G A L (2 Mitgl.) Ludwig
Löschner
Walter
Seifermann
F D P (1 Mitgl.) Stefan
Böckeler
I.
Sachverhalt:
Mit notariell beurkundetem Beschluss der Gesellschafterversammlungen der
Stadtwerke Bühl GmbH und der Bühler Sportstätten GmbH wurden deren
Gesellschaftsverträge entsprechend dem Weisungsbeschluss des Gemeinderates vom
29.11.2017 neu gefasst.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH umfasste zuvor 15 Mitglieder,
vier Vertreter der Süwag und elf der Bühler Sportstätten GmbH. Von den elf
Vertretern der Bühler Sportstätten GmbH waren neun Gemeinderäte. Hinzu kamen
der Oberbürgermeister und der Bürgermeister.
Die Vertreter der Süwag sind seit dem Rückerwerb deren Anteile
ausgeschieden. Dafür sollte die Vertretung des Gemeinderates
im Aufsichtsrat um eine Person erhöht werden. Dies ergibt nunmehr eine Stärke
des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bühl GmbH von zwölf Personen.
Da beide Aufsichtsräte gleich besetzt werden sollen, wird die Zahl der
Aufsichtsräte in der Bühler Sportstätten GmbH von elf auf ebenfalls zwölf
erhöht.
Bisher wurden die Gemeinderäte in den Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten
GmbH nach Wahl im Gemeinderat entsandt. In der Stadtwerke Bühl GmbH dagegen
wurden sie nach Vorschlag durch den Gemeinderat von der
Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat gewählt. Künftig werden auch die
Gemeinderäte in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH entsandt.
Nach erfolgter notarieller Beurkundung der neuen Gesellschaftsverträge sind
alle bisher in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH gewählten Gemeinderäte
neu und einer zusätzlich in den Aufsichtsrat zu entsenden. Bei der Bühler
Sportstätten GmbH wäre es ausreichend, nur das zusätzliche
Aufsichtsratsmitglied neu zu entsenden, weil sich die Begründung der anderen
Aufsichtsratsmandate nicht ändert. Für die Anmeldung beim Handelsregister
bedeutet es jedoch eine Erleichterung und für die Aufsichtsräte keinen
Unterschied, wenn auch alle Aufsichtsräte der Bühler Sportstätten GmbH neu
entsandt werden.
Für die später gewollte personenidentische Besetzung beider Aufsichtsräte
schlägt die Verwaltung vor, die nächsten Kommunalwahlen abzuwarten und die
personelle Auswahl dem neuen Gemeinderat zu überlassen.
Der Oberbürgermeister und der Bürgermeister als weitere Aufsichtsräte
werden nicht entsandt, weil deren Aufsichtsratsmandate durch den
Gesellschaftsvertrag „kraft Amtes“ begründet werden.
Folgende Gemeinderäte sollen in die Aufsichtsräte entsandt werden:
Stadtwerke Bühl GmbH
C D U (3 Mitgl.) Bernd
Broß
Dr. Margret Burget-Behm
Daniel Fritz
F W (2 Mitgl.) Prof.
Dr. Karl Ehinger
Jörg Woytal
S P D (2 Mitgl.) Timo
Gretz
Peter Hirn
G A L (2 Mitgl.) Walter
Seifermann
Ludwig
Löschner
F D P (1 Mitgl.) Norbert
Zeller
Bühler Sportstätten GmbH
C D U (3 Mitgl.) Bernd
Broß
Daniel Fritz
Patric Kohler
F W (2 Mitgl.) Jörg
Woytal
Yvonne Zick
S P D (2 Mitgl.) Timo
Gretz
Barbara Becker
G A L (2 Mitgl.) Ludwig
Löschner
Walter
Seifermann
F D P (1 Mitgl.) Stefan
Böckeler
II. Finanzielle
Auswirkungen: Aufgrund dieser Entscheidung fallen keine
Ausgaben im städtischen Haushalt an. Die Sitzungsgelder erhöhen sich je Sitzung
geringfügig um den Betrag für einen weiteren Aufsichtsrat und werden von den
Gesellschaften getragen.
Anlagenverzeichnis: