III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte 3. Änderung der
Abwassersatzung.
I.
Sachverhalt:
Die derzeit gültige Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom
20. Juni 2012, zuletzt geändert am 23.11.2016 basiert im Wesentlichen auf der
vorliegenden Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg und muss nicht grundsätzlich
geändert werden.
Lediglich in Folge der neu aufgestellten Globalberechnung sind die
Beiträge für den Kanal- und Klärbeitrag zu ändern. Der Gemeinderat hat in
seiner Sitzung vom 25.07.2018 die Globalberechnung gebilligt und die
Festsetzung neuer Beiträge beschlossen.
Die Abwasserbeiträge sind im § 33 der Abwassersatzung der Stadt Bühl
geregelt. Die Änderung bzw. Neufestsetzung der Beiträge hat in Form einer
Änderungssatzung zu geschehen.
Die Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Einnahmen aus den Abwasserbeiträgen fließen in voller Höhe dem
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu und erhöhen dort die
Eigenfinanzierungsmittel für Investitionen. Dies trägt zu einer Eindämmung des
Schuldenanstiegs bei und damit letztlich auch zu einer Stabilisierung der
Abwassergebühren.
Anlagenverzeichnis: