III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Geschäftsbericht der
Naturschutzstiftung Waldhägenich der Stadt Bühl für das Rechnungsjahr 2017.
I.
Sachverhalt:
Nach § 8 Absatz 4 der Satzung
der Naturschutzstiftung Waldhägenich der Stadt Bühl zur Förderung des Natur-
und Landschaftsschutzgebietes Waldhägenich vom 24.04.1991 ist dem Gemeinderat
der Stadt Bühl vom Stiftungsvorstand jährlich ein Tätigkeitsbericht zu
erstatten. Darüber hinaus hat die Stiftung nach § 9 Absatz 2 Stiftungsgesetz
die Pflicht, innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines Geschäftsjahres dem
Regierungspräsidium eine Jahresrechnung mit Vermögensbericht und einen Bericht über
die Erfüllung des Stiftungszwecks vorzulegen. Der vorliegende Geschäftsbericht
der Naturschutzstiftung für das Jahr 2017 dient also sowohl zur Information des
Gemeinderates als auch zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der
Stiftung.
Die Prüfung durch die Rechnungsprüfung der Stadt Bühl ergab
keine Beanstandungen.
Der
Vorstand der Naturschutzstiftung Waldhägenich hat in seiner Sitzung vom
04.07.2018 den Geschäfts- und Vermögensbericht für das Rechnungsjahr 2017
beschlossen. Für das Jahr 2018 wird aus dem Haushaltsjahr 2017 ein Defizit i.H.v.
18.576,10 € vorgetragen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis: