weitere Aufgabenübertragung auf den beschließenden Ausschuss „Konzessionsvergabe“
III.
Beschlussvorschlag:
1.
Der beschließende Ausschuss
„Konzessionsvergabe“ erhält als weitere Aufgabe die Durchführung des
Konzessionsvergabeverfahrens Breitbandnetz.
2.
Der beschließende Ausschuss
„Konzessionsvergabe“ trifft alle Entscheidungen selbständig an Stelle des
Gemeinderates, welche im Rahmen der durchzuführenden
Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas sowie Breitbandnetz durch den
Gemeinderat zu treffen sind.
I.
Sachverhalt:
Die Stadtwerke Bühl GmbH ist Bewerber im Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas. Der Gemeinderat hat deshalb am 27.01.2016 zur Vermeidung eines Interessenkonfliktes derjenigen Gemeinderäte, welche einem Organ der Stadtwerke Bühl GmbH oder der Bühler Sportstätten GmbH angehören, den beschließenden Ausschuss Konzessionsvergabe gebildet, der sich aus Gemeinderäten zusammensetzt, die nicht Mitglied in einem der genannten Organe sind.
Inzwischen wurde zusätzlich das Konzessionsvergabeverfahren Breitbandnetz eingeleitet, bei dem sich die Stadtwerke Bühl GmbH ebenfalls beworben hat.
Es gelten hier die gleichen Vorgaben und Rahmenbedingungen wie beim Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas.
Es bietet sich deshalb an, die
Aufgaben des beschließenden Ausschusses auf das Verfahren Breitbandnetz zu
erweitern.
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis: