Betreff
Sanierungsgebiet „Westlich der Steinstraße“ in Bühl,
Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme für das Gebiet „Westlich der Steinstraße“ (Aufhebungssatzung)
Vorlage
VO/925/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat fasst den Beschluss zur förmlichen Aufhebungssatzung zum Sanierungsgebiet „Westlich der Steinstraße“.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Sanierungsmaßnahme "Westlich der Steinstraße“ begann im Jahr 2005 mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen.

 

Der für das Programmjahr gestellte Aufnahmeantrag in das Bund-Länder-Programm Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme wurde mit einem Förderrahmen in Höhe von 2,8 Mio. Euro von 2009  bis 2016 bewilligt.

          Der Sanierung lagen drei Entwicklungsvarianten zugrunde. Im Wesentlichen zu erwähnen ist, dass durch Neuordnung der Flächen zwischen Bahn und Steinstraße der Bau der 3-Feld-Großsporthalle mit notwendigem Stellplatzbedarf realisiert werden konnte. Auch der in diesem Bereich direkt anschließende Discounter konnte sich entsprechend erweitern und eine sinnvolle Parkplatzgestaltung durchführen.

 

Neben dieser Umsetzung wurden einige private Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, aber auch die Stadt hat ein Wohngebäude in der Steinstraße saniert.

 

Besonders hervorzuheben ist hier die Sanierung des über 17 Jahre leerstehenden Gebäudes Rheinstraße 38. Durch den Erhalt und die Modernisierung des Gebäudes konnte in städtebaulichem Kontext mit dem weiteren Gebäude ein Gebäude im Bereich der Kreuzung Rheinstraße / Steinstraße erhalten werden.

 

Die Sanierung ist zwischenzeitlich abgerechnet, sodass nun als nächster Schritt die Aufhebung der Sanierungssatzung ansteht.

 

Der Technische Ausschuss berät diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 13.09.2018 vor. Das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlagenverzeichnis: