Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme für das Gebiet „Westlich der Steinstraße“ (Aufhebungssatzung)
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat fasst den Beschluss zur förmlichen
Aufhebungssatzung zum Sanierungsgebiet „Westlich der Steinstraße“.
I.
Sachverhalt:
Die Sanierungsmaßnahme "Westlich der Steinstraße“
begann im Jahr 2005 mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen.
Der für das Programmjahr gestellte Aufnahmeantrag in das
Bund-Länder-Programm Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme wurde mit einem
Förderrahmen in Höhe von 2,8 Mio. Euro von 2009
bis 2016 bewilligt.
Der Sanierung lagen drei Entwicklungsvarianten zugrunde. Im
Wesentlichen zu erwähnen ist, dass durch Neuordnung der Flächen zwischen Bahn
und Steinstraße der Bau der 3-Feld-Großsporthalle mit notwendigem
Stellplatzbedarf realisiert werden konnte. Auch der in diesem Bereich direkt
anschließende Discounter konnte sich entsprechend erweitern und eine sinnvolle
Parkplatzgestaltung durchführen.
Neben dieser Umsetzung wurden einige private
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, aber auch die Stadt hat ein Wohngebäude
in der Steinstraße saniert.
Besonders hervorzuheben ist hier die
Sanierung des über 17 Jahre leerstehenden Gebäudes Rheinstraße 38. Durch den
Erhalt und die Modernisierung des Gebäudes konnte in städtebaulichem Kontext
mit dem weiteren Gebäude ein Gebäude im Bereich der Kreuzung Rheinstraße /
Steinstraße erhalten werden.
Die Sanierung ist zwischenzeitlich
abgerechnet, sodass nun als nächster Schritt die Aufhebung der
Sanierungssatzung ansteht.
Der Technische Ausschuss berät diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 13.09.2018 vor. Das Ergebnis wird
mündlich berichtet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis: