Sitzung: 25.10.2017 Gemeinderat
Vorlage: VO/673/2017
Beschluss:
- Der Gemeinderat überträgt der Stabsstelle
Revision ab 01.11.2017 gemäß
§ 112 Abs. 2 GemO als weitere Aufgaben
a)
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des
Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und
Leistungsverträgen.
Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen,
2 Stimmenthaltungen
b)
die Prüfung der Rechnungs- und Wirtschaftsführung
(Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen sowie Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von
Verfahren) bei den Beteiligungsunternehmen Bühler Innovations- und
Technologie-zentrum GmbH, Bühler Sportstätten GmbH und Stadtwerke Bühl GmbH
sowie der Tiefgaragengemeinschaft Volksbank
Bühl/Stadt Bühl GdbR.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 9
Nein-Stimmen,
2 Stimmenthaltungen
- Der Gemeinderat weist den
Oberbürgermeister an, als Vertreter der Stadt Bühl in den
Gesellschafterversammlungen der Bühler Sportstätten GmbH, der Stadtwerke
Bühl GmbH, der Bühler Innovations- und Technologiezentrum GmbH und der
Tiefgaragengemeinschaft Volksbank Bühl/Stadt Bühl GdbR die für die
Umsetzung des Beschlusses unter 1 b) notwendigen Gesellschafterbeschlüsse
zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen,
10 Stimmenthaltungen
Stadträtin Dr. Burget-Behm fragt, warum diese Übertragung gerade jetzt gemacht werden soll, nachdem sie schon lange im Raume stand. Zum einen bedeutet sie einen erhöhten Arbeitsaufwand für die Revision und zum anderen gerade auch für die Stadtwerke sicherlich einen Hemmschuh.
Herr Bauer, Revision, erwidert dagegen, dass die betroffenen Betriebe letztlich zur Stadt gehören und dass die Prüfungstätigkeit auch eine Unterstützung bedeuten kann. Eine Beeinträchtigung oder gar Behinderung der Arbeit sieht er auf jeden Fall nicht. Die Prüfung bringt auch die erforderliche Transparenz, nämlich die Bestätigung, dass alles in Ordnung ist. Dies müsste auch im Sinne des Gemeinderates sein. Diese Prüfungstätigkeit kann ohne weiteres in die laufenden Arbeiten integriert werden.
Auch Stadtrat Bross ist der Meinung, dass man diese Prüfungstätigkeit hinsichtlich der Stadtwerke bleiben lassen sollte, wenn dies möglich ist.
Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Becker antwortet Herr Zimmer, Beteiligungsmanagement, dass er seitens der Bühler Sportstätten GmbH überhaupt keine Probleme mit dieser Prüfungstätigkeit hat, er sieht dies eher als Unterstützung an.
Auf nochmalige Nachfrage von Stadtrat Hirn bezüglich der Stadtwerke antwortet Oberbürgermeister Schnurr, dass er diese Übertragung der Aufgaben auch hinsichtlich der Stadtwerke für sinnvoll erachtet. Damit wird auch eine Gleichberechtigung unter allen städtischen Gesellschaften herbeigeführt.
Abstimmungsergebnis: