Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Bühl auf den Gemeinderat auf die Dauer von sechs Jahren gemäß § 15 Abs. 7 JWMG zu.

 

Die Aufgaben des Gemeinderats gemäß § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung sollen weiterhin vom Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses gemäß § 10 Ziffer 2 der Jagdgenossenschaftsatzung wahrgenommen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung für die Jagdgenossenschaftssatzung bei der unteren Jagdbehörde einzuholen und die Satzung öffentlich bekanntzugeben.

 

 


Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Dr. Burget-Behm gehen Oberbürgermeister Schnurr und Herr Frank, Forstbetrieb, auf den Hintergrund der  Vorlage ein.

 

Stadträtin Zeus sieht in dieser Aufgabenübertragung Vorteile und ist der Meinung, dass man hier viel bewegen kann.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)