Beschluss:

 

- Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung des

  städtebaulichen Vor-Vertrages.

 

- Der Gemeinderat beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes der „1. 

  Änderung Hänferdorf“ in Bühl zu fassen und den Bebauungsplan nach § 13a

  BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

 

- Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit textlichen

  Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich des

  artenschutzrechtlichen Fachbeitrages vom 28. März 2018 und beauftragt die

  Verwaltung, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und

  die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2

  BauGB zu hören.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)