Beschluss:

 

a)                Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes der

            Innenentwicklung „Kappelkellerstraße“ nach § 13a BauGB gemäß dem

Abgrenzungsplan vom 29. Januar 2020 mit einer Größe von ca. 5.600 m².

 

b)                     Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des

       Bebauungsplanentwurfes.

 

 


Stadtrat Hirn geht auf den Hintergrund der Vorlage ein und betont, dass sich der Technische Ausschuss bereits zwei Mal mit einem Bauvorhaben beschäftigt hat, ohne dass sich der Investor in der Weise bewegt hat, dass man hätte mitgehen können. Insoweit bleibt nichts anderes übrig, als sich die Arbeit zu machen, einen Bebauungsplan aufzustellen, damit die Stadt bestimmen kann, wie hier zu bauen ist.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger hält das geplante Bauvorhaben auch für überdimensioniert, weshalb man jetzt diesen Aufstellungsbeschluss fasst. Hinsichtlich des Themas Flachdächer bemängelt er, dass die Stadt Bühl es mit ihren eigenen Gebäuden durchaus vormacht. Er betont auch, dass kein Wohnungsmangel entgegen der allgemeinen Auffassung besteht, wenn man sich die entsprechenden Zahlen und Prognosen für die Zukunft anschaut. Es ist allerdings nicht verwunderlich, dass aufgrund dieser allgemeinen Auffassung entsprechende Bauvorhaben geplant werden. Er bittet um einen Überblick über die erteilten Baugenehmigungen und der endabgenommenen Bauvorhaben. Er betont nochmals, dass er das Tempo der Wohnbebauung für zu hoch hält. Anschließend sichert er die Zustimmung zum Beschlussvorschlag zu, um ein solches massives Bauvorhaben zu verhindern.

 

Stadtrat Wäldele erklärt, dass sich das Bauvorhaben seiner Meinung nach nicht um die Umgebungsbebauung einfügt, d.h. dass keine Voraussetzungen für einen Fall des § 34 BauGB gegeben wären. Jetzt macht die Stadt einen Bebauungsplan, jedoch keine projektbezogenen, sondern einen allgemeinen, d.h. die Kosten bleiben bei der Stadt. Er fragt deshalb, ob es Möglichkeiten gibt, dass wenigstens ein Teil der Kosten auf den Bauherrn zurückfallen.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass es hier darum geht, die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, weshalb man das hier im größeren Zusammenhang und nicht auf das einzelne Projekt bezogen sehen muss. Bei anderen Vorhaben wird aber in der Tat der Weg des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gesucht, bei welchem dann der Investor die Kosten tragen muss.

 

Stadtrat Feuerer spricht sich auch für das vorgesehene Verfahren aus, damit die Stadt die Planungshoheit in der Hand behält.

 

Auf seine entsprechende Nachfrage antwortet Oberbürgermeister Schnurr, dass man ein vorliegendes Baubesuch für die Dauer von 12 Monaten zurückstellen kann, dann müsste man allerdings eine Veränderungssperre erlassen.  


Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen,

                                         4 Stimmenthaltungen