Sitzung: 27.05.2020 Gemeinderat
Vorlage: VO/372/2020
Beschluss:
Gemäß § 95 b der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBl. 582),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221) stellt der
Gemeinderat den Jahresabschluss 2014 wie folgt fest und nimmt den
Schlussbericht der
Revision zum Jahresabschluss 2014 zur Kenntnis:
1.
Die Einzahlungen
des Ergebnishaushalts betragen 79.887.301,93
€
Die Auszahlungen des
Ergebnishaushalts betragen 66.905.657,14
€
Es ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus
der Ergebnisrechnung 12.981.644,79
€
2. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 2.087.168,63 €
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
betragen 7.712.459,30
€
Es ergibt sich ein Finanzierungsmittelüberschuss von 7.356.354,12 €
3.
Der Finanzierungsmittelbedarf
aus
Finanzierungstätigkeit beträgt -726.901,49
€
4. Die Haushaltsreste zum Ende des Rechnungsjahres betragen
im Ergebnishaushalt Aufwendungen 154.282,07
€
im Finanzhaushalt Auszahlungen 6.493.836,54
€
5.
Die Rückstellungen
für Unterhaltungsmaßnahmen
zum Ende des Rechnungsjahres betragen 407.225,00
€
6.
Der Stand
des Vermögens
beträgt am
01.01.2014 292.517.616,64
€
am
31.12.2014 298.474.510,31
€
Der Stand der Schulden
beträgt am
01.01.2014 11.551.631,85
€
am
31.12.2014 10.824.730,36
€
7.
Der Jahresabschluss 2014 wird gem. § 95 b Abs.
2 GemO ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
8.
Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als
Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)