Beschluss:

 

a)  Der Gemeinderat beschließt gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Aufhebung der angeordneten Baulandumlegung „Hofmatten“ in Bühl-Moos.

 

b)  Die beratenden Sachverständige, bestellt gemäß § 5 der Verordnung der Landesregierung, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des BauGB, werden von der Aufhebung unterrichtet.

 

 


Auf entsprechende Äußerungen von Stadtrat Wäldele geht Oberbürgermeister Schnurr auf die Vorlage ein und betont, dass man hofft, noch in diesem Jahr mit der Grundstücksvergabe beginnen zu können.

 

Frau Thévenot, Stadtentwicklung, stellt ergänzend klar, dass es hier um die Aufhebung der Baulandumlegung geht.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (2 Ja-Stimmen)