Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eilseeweiher, 2. Änderung und Ergänzung“ in Bühl-Moos nach § 13 a BauGB und § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß Abgrenzungsplan vom 1. September 2021.

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz, Darstellung der Umweltbelange und Gutachten Schall vom 1. September 2021 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

 


Stadtrat Wäldele fragt, warum man nicht für Wohnbebauung in städtischen Bebauungsplänen Photovoltaikanlagen vorschreibt. Er begrüßt die Wasserrückhaltung durch Zisternen, ihm fehlt jedoch eine flächenhafte Versickerungsmöglichkeit. So wird das Wasser, wenn auch langsam, auch wieder nur an die Kanalisation abgegeben. Ferner geht er auch noch auf Details bei den Umweltbelangen ein.

 

Oberbürgermeister Schnurr antwortet, dass das Thema Photovoltaikanlagen im kommenden Jahr über die Landesbauordnung kommt, so dass man das nicht mehr explizit in Bebauungsplänen vorschreiben muss. Er sagt zu, das Thema Versickerung dahingehend zu prüfen, ob dieses Gebiet das hergibt. Auch die Würdigung der Umweltbelange wird nochmals aufgenommen und geprüft, so dass man es dann spätestens zum Satzungsbeschluss vorlegen kann.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger spricht sich für Flachdächer aus, da diese kostengünstiger sind und man damit eher zu bezahlbarem Wohnraum kommt und weil sie auch besser begrünt werden können als Satteldächer. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, was gut für die Landwirtschaft ist, da dadurch deren Flächen nicht in Anspruch genommen werden. Er hält dies natürlich für zweischneidig.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass hier nicht die Stadt ein Baugebiet entwickelt, sondern betroffene Eigentümer bauen wollen. Insoweit kann man auf die Wünsche dieser Eigentümer noch eingehen, wenn Festsetzungen geändert werden sollen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)