Beschluss:

 

a)         Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange.

 

b)         Der Gemeinderat billigt den erneuten Bebauungsplanentwurf „Bühler Seite-Rohrhirschmühle“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz vom 01. Dezember 2021 und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören, jedoch begrenzt auf die aktuellen Änderungen im Bebauungsplanentwurf.

 

 


Stadtrat Seifermann wirkt auf Grund Befangenheit bei der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht mit.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)