Sitzung: 22.12.2021 Gemeinderat
Vorlage: 2021/253
Beschluss:
a)
Der
Gemeinderat beschließt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange.
b)
Der
Gemeinderat billigt den erneuten Bebauungsplanentwurf „Bühler
Seite-Rohrhirschmühle“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften
und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz vom 01. Dezember 2021 und beauftragt
die Verwaltung, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu
hören, jedoch begrenzt auf die aktuellen Änderungen im Bebauungsplanentwurf.
Stadtrat Seifermann wirkt auf Grund Befangenheit bei der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht mit.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)