Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte zum Verkauf der städtischen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Rittersbachstraße“ zu veranlassen.  

 

Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu den im Sachverhalt beschriebenen Konditionen für die städtischen Grundstücke zu. Der Kaufpreis incl. den Beiträgen beträgt 330,00 Euro/m² bzw. 356,00 Euro/m² bei einer Bebauung mit einem Doppelhaus. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Wertminderung von 10 % für Grund und Boden für die mit Leitungsrechten belastete Grundstücksteilfläche (81 m²) des Grundstücks Flst.Nr. 10002 zu.

 

Flurstück-Nr.

Größe

Euro/ m²

Kaufpreis

Wertminderung durch Leitungsrecht

Endgültiger Gesamtkaufpreis

10002

367 m²

356,00

130.652,00 €

2.883,60 €

127.768,40 €

10003

365 m²

356,00

129.940,00 €

 

129.940,00 €

9998

526 m²          

330,00

173.580,00 €

 

173.580,00 €

10018

484 m²

  85,00

41.140,00 €

 

41.140,00 €

 

 

 

 

Gesamt

472.428,40 €

 

Der Bauplatz 9998 ist nur ungeteilt zusammen mit Flst. Nr. 10018 (Grünfläche) zu verkaufen.

 


Stadtrat Hirn kritisiert den heutigen Leserbrief in der Presse, der sich mit den Verkaufsbedingungen in diesem Baugebiet beschäftigt. Er signalisiert die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Beschlussvorschlag.

 

Herr Bauer, Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften, bekräftigt, dass die Stadt das Grundstück im Rahmen des Umlegungsverfahrens zugewiesen bekommen hat. Der Wert ist in den Büchern enthalten, unter diesem Wert darf es rechtlich nicht verkauft werden.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Schultheiß antwortet Oberbürgermeister Schnurr, dass es die Regel ist, dass die Leitungen erst später verlegt werden, wenn genau klar ist wo sich die Hausanschlüsse befinden.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)