Sitzung: 16.03.2022 Gemeinderat
Vorlage: 2022/035
Beschluss:
Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte zum Verkauf der
städtischen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Rittersbachstraße“ zu
veranlassen.
Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu den im Sachverhalt beschriebenen Konditionen für die städtischen Grundstücke zu. Der Kaufpreis incl. den Beiträgen beträgt 330,00 Euro/m² bzw. 356,00 Euro/m² bei einer Bebauung mit einem Doppelhaus. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Wertminderung von 10 % für Grund und Boden für die mit Leitungsrechten belastete Grundstücksteilfläche (81 m²) des Grundstücks Flst.Nr. 10002 zu.
Flurstück-Nr. |
Größe |
Euro/ m² |
Kaufpreis |
Wertminderung durch Leitungsrecht |
Endgültiger Gesamtkaufpreis |
10002 |
367 m² |
356,00 |
130.652,00 € |
2.883,60 € |
127.768,40 € |
10003 |
365 m² |
356,00 |
129.940,00 € |
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129.940,00 € |
9998 |
526 m² |
330,00 |
173.580,00 € |
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173.580,00 € |
10018 |
484 m² |
85,00 |
41.140,00 € |
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41.140,00 € |
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Gesamt |
472.428,40 € |
Der Bauplatz 9998 ist nur ungeteilt zusammen mit Flst. Nr. 10018 (Grünfläche) zu verkaufen.
Stadtrat Hirn kritisiert den heutigen Leserbrief in der Presse, der sich mit den Verkaufsbedingungen in diesem Baugebiet beschäftigt. Er signalisiert die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Beschlussvorschlag.
Herr Bauer, Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften, bekräftigt, dass die Stadt das Grundstück im Rahmen des Umlegungsverfahrens zugewiesen bekommen hat. Der Wert ist in den Büchern enthalten, unter diesem Wert darf es rechtlich nicht verkauft werden.
Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Schultheiß antwortet Oberbürgermeister Schnurr, dass es die Regel ist, dass die Leitungen erst später verlegt werden, wenn genau klar ist wo sich die Hausanschlüsse befinden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)