Beschluss:

- Der Gemeinderat stimmt der Gemeinderatsvorlage beigefügten Gebührenkalkulation zu und beschließt einen Gebührensatz pro Wohnplatz und Monat in Höhe von 357,00 Euro.

- Der Gemeinderat beschließt die beigefügte 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Bühl über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

 


Stadtrat Löschner nimmt an der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Stadtrat Feuerer dankt für die Erstellung der Kalkulation, die sehr viel Zeit und Arbeit erfordert hat. Auf seine entsprechende Rückfrage erläutert Herr Eller, Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien, dass im Gebäude Klotzbergstraße 1 vor einigen Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden und sich die auffallend höheren Kosten aus den Abschreibungen hieraus ergeben.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger stellt fest, dass eine Kostendeckung angestrebt wird. Auf seine Nachfrage bestätigt Herr Renner, Bürgerservice – Sicherheit – Recht, dass die Gebühren vom Jobcenter oder vom Sozialamt zurückerstattet werden. Wenn kein Anspruch auf diese Leistungen besteht, müssen die Nutzer die Gebühren selbst bezahlen.

 

Die Zustimmung der SPD-Fraktion erklärt Stadtrat Hirn, auch er dankt für die Ausarbeitung der Kalkulation.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)