Betreff
Mitgliedschaft im Gemeinderat; Ausscheiden von Stadtrat Stefan Böckeler
Vorlage
VO/967/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Stadtrat Stefan Böckeler wichtige Gründe gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung vorliegen.


I. Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 8. Oktober 2018 hat Stadtrat Stefan Böckeler um sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gebeten.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann ein Gemeinderatsmitglied sein Ausscheiden aus wichtigen Gründen verlangen. Als wichtiger Grund gilt u.a. eine zehnjährige Gremienmitgliedschaft.

 

Stadtrat Böckeler ist seit 1999 Mitglied des Gemeinderates der Stadt Bühl. Ohne Zweifel sind damit die Voraussetzungen für ein Ausscheiden gegeben, worüber der Gemeinderat zu befinden hat.

 

Das Mandat endet dann mit Ablauf des 14. November 2018.


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.