Betreff
2. Finanzbericht 2018 des Oberbürgermeisters,
Einbringung des Nachtragshaushaltsplans 2018 und des Nachtrags-wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2018
Vorlage
VO/970/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussfassung, sondern zur Kenntnisnahme.

Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans 2018 ist für den 05.12.2018 vorgesehen.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister wird in der Sitzung den 2. Finanzbericht 2018 erstatten. Die Eckpunkte des in gleicher Sitzung einzubringenden Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2018 werden im Rahmen des Berichts erläutert und begründet.

 

Im Wesentlichen soll der Nachtragshaushalt dazu dienen, eine Aktualisierung der Mittelabflüsse vor allem bei den zahlreichen Investitionsmaßnahmen des Haushalts 2018 vorzunehmen. Aufgrund der starken Konjunktur sind viele Baufirmen und Handwerksbetriebe so stark ausgelastet, dass kaum noch Aufträge und Vergaben zeitnah abgearbeitet werden können. Einige Vorhaben wurden daher zeitlich verschoben, soweit die Arbeiten nicht bereits im Gange sind. Gleiches gilt für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, dessen Investitionen oft mit Straßenbaumaßnahmen des Stadthaushalts zusammenhängen.

 

Die freigewordenen Finanzmittel im Stadthaushalt sollen teilweise zur Ablösung von zwei weiteren Altdarlehen verwendet werden, deren Zinsbindungen noch in 2018 enden. Außerdem soll auf die ursprünglich vorgesehene Kreditaufnahme von 500 Tsd. € endgültig verzichtet werden. Insgesamt kann durch die auf 2,1 Mio. € erhöhte Tilgung von Krediten im Stadthaushalt und den Verzicht auf die Kreditaufnahme zum Jahresende der Schuldenstand auf rd. 12,1 Mio. € zurückgeführt werden. Auch beim Eigenbetrieb kann durch die Reduzierung der Kreditaufnahmen der zum Ende 2018 erwartete Schuldenstand voraussichtlich auf rd. 22,0 Mio. € begrenzt werden.

 

In der Anlage ist neben der Nachtragshaushaltssatzung und dem Nachtragswirtschaftsplan eine Übersicht aller Änderungspositionen des Stadthaushalts und des Eigenbetriebs mit Kurzerläuterungen enthalten.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan entfalten für sich allein keine finanziellen Auswirkungen, sondern stellen den finanziellen Rahmen für die unterjährigen Entscheidungen zur Aufgabenerfüllung der Kommune dar. Das gleiche gilt auch für den Nachtragshaushaltsplan und den Nachtragswirtschaftsplan.

 

 

 


Anlagenverzeichnis: