Einbringung des Nachtragshaushaltsplans 2018 und des Nachtrags-wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2018
III.
Beschlussvorschlag:
Keine Beschlussfassung, sondern zur Kenntnisnahme.
Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans 2018 ist für
den 05.12.2018 vorgesehen.
I.
Sachverhalt:
Der
Oberbürgermeister wird in der Sitzung den 2. Finanzbericht 2018 erstatten. Die
Eckpunkte des in gleicher Sitzung einzubringenden Nachtragshaushaltsplanes für
das Jahr 2018 werden im Rahmen des Berichts erläutert und begründet.
Im Wesentlichen
soll der Nachtragshaushalt dazu dienen, eine Aktualisierung der Mittelabflüsse
vor allem bei den zahlreichen Investitionsmaßnahmen des Haushalts 2018
vorzunehmen. Aufgrund der starken Konjunktur sind viele Baufirmen und
Handwerksbetriebe so stark ausgelastet, dass kaum noch Aufträge und Vergaben
zeitnah abgearbeitet werden können. Einige Vorhaben wurden daher zeitlich
verschoben, soweit die Arbeiten nicht bereits im Gange sind. Gleiches gilt für
den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, dessen Investitionen oft mit
Straßenbaumaßnahmen des Stadthaushalts zusammenhängen.
Die
freigewordenen Finanzmittel im Stadthaushalt sollen teilweise zur Ablösung von
zwei weiteren Altdarlehen verwendet werden, deren Zinsbindungen noch in 2018
enden. Außerdem soll auf die ursprünglich vorgesehene Kreditaufnahme von 500
Tsd. € endgültig verzichtet werden. Insgesamt kann durch die auf 2,1 Mio. €
erhöhte Tilgung von Krediten im Stadthaushalt und den Verzicht auf die
Kreditaufnahme zum Jahresende der Schuldenstand auf rd. 12,1 Mio. €
zurückgeführt werden. Auch beim Eigenbetrieb kann durch die Reduzierung der
Kreditaufnahmen der zum Ende 2018 erwartete Schuldenstand voraussichtlich auf
rd. 22,0 Mio. € begrenzt werden.
In
der Anlage ist neben der Nachtragshaushaltssatzung und dem
Nachtragswirtschaftsplan eine Übersicht aller Änderungspositionen des
Stadthaushalts und des Eigenbetriebs mit Kurzerläuterungen enthalten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan entfalten für sich allein keine finanziellen Auswirkungen, sondern stellen den finanziellen Rahmen für die unterjährigen Entscheidungen zur Aufgabenerfüllung der Kommune dar. Das gleiche gilt auch für den Nachtragshaushaltsplan und den Nachtragswirtschaftsplan.
Anlagenverzeichnis: