- Grundsatzbeschluss
- Vergabe der Ingenieurleistungen
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat:
a) beschließt den Umbau des Tennenplatzes, Hägenichstraße 2, in einen Kunstrasenplatz und stellt die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2019 zur Verfügung.
b) beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem VfB Bühl e.V. auszuarbeiten und zu schließen.
c) beauftragt die Verwaltung mit dem Ingenieurbüro Conceptplan4, 76337 Waldbronn, einen Ingenieurvertrag auf Grundlage der HOAI für die restlichen Leistungsphasen zu schließen.
I.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 den von der Verwaltung gemeinsam mit dem Sportausschuss aufgestellten Sportentwicklungsplan einstimmig beschlossen und damit die Entwicklungsmöglichkeiten und die entsprechenden Handlungsfelder für die kommenden Jahre definiert. Ein darin genannter Schwerpunkt war die Umnutzung des bisherigen Tennenplatzes des VfB Bühl e.V., Hägenichstraße 2.
Darüber hinaus wurden durch den Gemeinderat am 29. November 2017, ebenfalls einstimmig, die Einrichtung eines Sportprofils am Windeck-Gymnasium beschlossen.
Hieraus ergibt sich nun die Möglichkeit den bisherigen Tennenplatz umzubauen, um ihn danach einer wesentlich breiteren Nutzung durch Schulen und Bildungseinrichtungen, aber auch anderen Sportvereinen, welche auf der Gemarkung der Stadt Bühl registriert sind, zugänglich zu machen.
Aus diesem Grund soll der im Eigentum der Stadt befindliche Tennenplatz auf Kosten der Stadt in einen Kunstrasenplatz umgebaut werden. Nach interner Prüfung, insbesondere im Hinblick auf die künftig wesentlich stärkere Nutzungsfrequenz, hat sich eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Oberbürgermeister Hubert Schnurr, auf den Bau eines Kunstrasenplatzes, in Absprache mit dem VfB Bühl e.V. verständigt.
Für die künftig
vielfältige Nutzung ist mit dem VfB Bühl e.V. durch die Stadt eine
entsprechende Nutzungsvereinbarung auszuarbeiten. Nach derzeitigem Stand ist geplant die Nutzung des Kunstrasenplatzes von
Montag bis Freitag in der Zeit von 7:45 Uhr bis 16:00 Uhr den Schulen bzw.
Bildungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen und ab 16:00 Uhr bis in die
Abendstunden dem VfB Bühl e.V. mit der Maßgabe, dass mindestens an einem Tag
ein anderer Verein bei Bedarf die Möglichkeit hat den Kunstrasenplatz in
Absprache mit dem VfB Bühl zu nutzen.
Die Nutzung des Kunstrasenplatzes an den
Wochenenden und an schulfreien Zeiten ist noch in Bearbeitung. Die Tendenz der
Nutzung wird hauptsächlich hin zum VfB Bühl e.V. (laufender Spielbetrieb) und
anderen Sportvereinen (Ausweichmöglichkeit) gehen. Sollten die Vereine keine
Einigung unter einander erzielen, liegt das Entscheidungsrecht vollumfänglich
bei der Stadt Bühl. Außerdem behält sich die Stadt Bühl das Recht vor, den
Platz jederzeit bei Vorliegen von triftigen Gründen, selbst zu nutzen.
. . .
- 2 -
Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates am 14. November 2018 ist die Stellung eines entsprechenden Förderantrages beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis zum 31.12.2018 geplant.
Parallel dazu kann die Ausführungsplanung erstellt werden, sodass nach Eingang des Bewilligungsbescheids und entsprechend öffentlicher Ausschreibung bzw. Vergabe der Bauarbeiten mit einem Baubeginn im Mai 2019 gerechnet wird.
Eine Fertigstellung des Kunstrasenplatzes ist zum Beginn des Schuljahres bzw. der Saison 2019/2020 geplant.
Das Ingenieurbüro Conceptplan4, Herr Dipl.-Ing. Franz Carlo Lehmann, 76337 Waldbronn, hat die bisherigen Planunterlagen erstellt (Leistungsphasen 1 bis 3). Das genannte Büro ist der Verwaltung durch verschiedene Referenzobjekte (z.B. Kunstrasenplatz Kappelrodeck/Waldulm) bekannt und wird als geeignet eingestuft. Für die Umsetzung der Maßnahme muss dann die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9, auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), erfolgen. Es liegt der Verwaltung ein entsprechendes Honorarangebot über eine Bruttohonorarsumme von zirka 60.779 Euro (LP 1 bis 9) vor.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Nach einer vom
Ingenieurbüro erstellten Kostenschätzung wird der Umbau des Tennenplatzes zirka
500.000 Euro kosten (Brutto inkl. Nebenkosten). Hierin enthalten ist auch ein
Betrag für die erforderliche Schaffung eines separaten Zugangs und auch
sämtlich benötigte Ausstattung.
Die künftige
Pflege des Platzes soll aufgrund der vielfältigen Nutzung und erforderlicher
Fachkenntnisse durch die Stadt Bühl erfolgen. Die Kosten für entsprechende
Spezialgeräte zum Auflockern und Bürsten, zum Reinigen und Verfüllen sowie zum
Aufsammeln von Laub belaufen sich auf zirka 70.000 Euro. Der Pflegeaufwand
beträgt zirka 400 Stunden/Jahr, entspricht zirka 0,2 Vollzeitkräften (VK).
Derzeit ist hier
betriebsorganisatorisch eine Abwicklung über den städtischen Bauhof geplant.
Denkbar ist aber auch eine Kooperation mit der Bühler Sportstätten GmbH bzw.
eine Koppelung mit dem für das Jahnstadion zuständigen Hausmeisterdienst.
Durch die oben
erläuterte vielfältige Nutzung des künftigen Platzes besteht die Möglichkeit
der Förderung über das Landesförderprogramm „Kommunaler Sportstättenbau“. Nach
Rücksprache mit dem zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe kann eine
maximale Fördersumme von 84.000 Euro in Aussicht gestellt werden.
Unter Investitionsauftrag
I42417320200 stehen im Haushaltsplan 2018 derzeit 20.000 Euro als Planungsrate
bereit. In der mittelfristigen Finanzplanung ist im Jahr 2019 bereits ein
Betrag von 450.000 Euro enthalten. Dieser muss nun nach der aktuellen
Kostenschätzung angepasst werden.
Der Technische
Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2018
vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die entsprechenden Beschlüsse zu
fassen.
Anlagenverzeichnis: