Betreff
Umbau des Tennenplatzes (Hartplatzes) VfB Bühl e.V. in einen Kunstrasenplatz
- Grundsatzbeschluss
- Vergabe der Ingenieurleistungen
Vorlage
VO/971/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat:

 

a)        beschließt den Umbau des Tennenplatzes, Hägenichstraße 2, in einen Kunstrasenplatz und stellt die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2019 zur Verfügung.

 

b)         beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem VfB Bühl e.V. auszuarbeiten und zu schließen.

 

c)         beauftragt die Verwaltung mit dem Ingenieurbüro Conceptplan4, 76337 Waldbronn, einen Ingenieurvertrag auf Grundlage der HOAI für die restlichen Leistungsphasen zu schließen.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 den von der Verwaltung gemeinsam mit dem Sportausschuss aufgestellten Sportentwicklungsplan einstimmig beschlossen und damit die Entwicklungsmöglichkeiten und die entsprechenden Handlungsfelder für die kommenden Jahre definiert. Ein darin genannter Schwerpunkt war die Umnutzung des bisherigen Tennenplatzes des VfB Bühl e.V., Hägenichstraße 2.

 

Darüber hinaus wurden durch den Gemeinderat am 29. November 2017, ebenfalls einstimmig, die Einrichtung eines Sportprofils am Windeck-Gymnasium beschlossen.

Hieraus ergibt sich nun die Möglichkeit den bisherigen Tennenplatz umzubauen, um ihn danach einer wesentlich breiteren Nutzung durch Schulen und Bildungseinrichtungen, aber auch anderen Sportvereinen, welche auf der Gemarkung der Stadt Bühl registriert sind, zugänglich zu machen.

 

Aus diesem Grund soll der im Eigentum der Stadt befindliche Tennenplatz auf Kosten der Stadt in einen Kunstrasenplatz umgebaut werden. Nach interner Prüfung, insbesondere im Hinblick auf die künftig wesentlich stärkere Nutzungsfrequenz, hat sich eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Oberbürgermeister Hubert Schnurr, auf den Bau eines Kunstrasenplatzes, in Absprache mit dem VfB Bühl e.V. verständigt.

 

Für die künftig vielfältige Nutzung ist mit dem VfB Bühl e.V. durch die Stadt eine entsprechende Nutzungsvereinbarung auszuarbeiten. Nach derzeitigem Stand ist geplant die Nutzung des Kunstrasenplatzes von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:45 Uhr bis 16:00 Uhr den Schulen bzw. Bildungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen und ab 16:00 Uhr bis in die Abendstunden dem VfB Bühl e.V. mit der Maßgabe, dass mindestens an einem Tag ein anderer Verein bei Bedarf die Möglichkeit hat den Kunstrasenplatz in Absprache mit dem VfB Bühl zu nutzen.

 

Die Nutzung des Kunstrasenplatzes an den Wochenenden und an schulfreien Zeiten ist noch in Bearbeitung. Die Tendenz der Nutzung wird hauptsächlich hin zum VfB Bühl e.V. (laufender Spielbetrieb) und anderen Sportvereinen (Ausweichmöglichkeit) gehen. Sollten die Vereine keine Einigung unter einander erzielen, liegt das Entscheidungsrecht vollumfänglich bei der Stadt Bühl. Außerdem behält sich die Stadt Bühl das Recht vor, den Platz jederzeit bei Vorliegen von triftigen Gründen, selbst zu nutzen.

 

 

 

 

 

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Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates am 14. November 2018 ist die Stellung eines entsprechenden Förderantrages beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis zum 31.12.2018 geplant.

 

Parallel dazu kann die Ausführungsplanung erstellt werden, sodass nach Eingang des Bewilligungsbescheids und entsprechend öffentlicher Ausschreibung bzw. Vergabe der Bauarbeiten mit einem Baubeginn im Mai 2019 gerechnet wird.

 

Eine Fertigstellung des Kunstrasenplatzes ist zum Beginn des Schuljahres bzw. der Saison 2019/2020 geplant.

 

Das Ingenieurbüro Conceptplan4, Herr Dipl.-Ing. Franz Carlo Lehmann, 76337 Waldbronn, hat die bisherigen Planunterlagen erstellt (Leistungsphasen 1 bis 3). Das genannte Büro ist der Verwaltung durch verschiedene Referenzobjekte (z.B. Kunstrasenplatz Kappelrodeck/Waldulm) bekannt und wird als geeignet eingestuft. Für die Umsetzung der Maßnahme muss dann die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9, auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), erfolgen. Es liegt der Verwaltung ein entsprechendes Honorarangebot über eine Bruttohonorarsumme von zirka 60.779 Euro (LP 1 bis 9) vor.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Nach einer vom Ingenieurbüro erstellten Kostenschätzung wird der Umbau des Tennenplatzes zirka 500.000 Euro kosten (Brutto inkl. Nebenkosten). Hierin enthalten ist auch ein Betrag für die erforderliche Schaffung eines separaten Zugangs und auch sämtlich benötigte Ausstattung.

 

Die künftige Pflege des Platzes soll aufgrund der vielfältigen Nutzung und erforderlicher Fachkenntnisse durch die Stadt Bühl erfolgen. Die Kosten für entsprechende Spezialgeräte zum Auflockern und Bürsten, zum Reinigen und Verfüllen sowie zum Aufsammeln von Laub belaufen sich auf zirka 70.000 Euro. Der Pflegeaufwand beträgt zirka 400 Stunden/Jahr, entspricht zirka 0,2 Vollzeitkräften (VK).

Derzeit ist hier betriebsorganisatorisch eine Abwicklung über den städtischen Bauhof geplant. Denkbar ist aber auch eine Kooperation mit der Bühler Sportstätten GmbH bzw. eine Koppelung mit dem für das Jahnstadion zuständigen Hausmeisterdienst.

 

Durch die oben erläuterte vielfältige Nutzung des künftigen Platzes besteht die Möglichkeit der Förderung über das Landesförderprogramm „Kommunaler Sportstättenbau“. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe kann eine maximale Fördersumme von 84.000 Euro in Aussicht gestellt werden.

 

Unter Investitionsauftrag I42417320200 stehen im Haushaltsplan 2018 derzeit 20.000 Euro als Planungsrate bereit. In der mittelfristigen Finanzplanung ist im Jahr 2019 bereits ein Betrag von 450.000 Euro enthalten. Dieser muss nun nach der aktuellen Kostenschätzung angepasst werden.

 

Der Technische Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2018 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

 

 


Anlagenverzeichnis: