Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Bühl
Vorlage
VO/972/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBl. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221) stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2012 wie folgt fest und nimmt den

Schlussbericht der Revision zum Jahresabschluss 2012 zur Kenntnis:

1.    Die Einzahlungen des Ergebnishaushalts betragen            70.304.021,08 €

Die Auszahlungen des Ergebnishaushalts betragen              72.399.500,44

 

Es ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf aus
der Ergebnisrechnung                                                                      2.095.479,36 €

 

2.    Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen            2.116.468,30 €

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen           4.627.444,77 €

 

Es ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von                        2.510.976,47 €

 

3.    Der Finanzierungsmittelüberschuss aus
Finanzierungstätigkeit
beträgt                                                     2.667.985,82 €

 

4.    Die Haushaltsreste zum Ende des Rechnungsjahres betragen

 

im Ergebnishaushalt              Aufwendungen                                   237.048,01 €

 

im Finanzhaushalt                  Auszahlungen                                 2.214.793,20 €

 

5.    Die Rückstellungen für Unterhaltungsmaßnahmen
zum Ende des Rechnungsjahres betragen                                     180.000,00 €

 

6.    Der Stand des Vermögens

beträgt                                      am 01.01.2012                           236.658.027,64 €

                                                   am 31.12.2012                           232.599.724,29 €

 

Der Stand der Schulden

beträgt                                       am 01.01.2012                                7.480.305,66 €

                                                   am 31.12.2012                             10.148.291,48 €

 

7.    Der Jahresabschluss 2012 wird gem. § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.

 

8.    Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.

 

 


I. Sachverhalt:

Zum 01.01.2012 wurde die Haushaltswirtschaft der Stadt Bühl auf der Grundlage des § 77 Abs. 3 GemO und der GemHVO auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht umgestellt. Die Eröffnungsbilanz zu diesem Stichtag wurde am 20.09.2017 durch den Gemeinderat festgestellt. Zur rechtssicheren und zeitnahen Aufarbeitung der Jahresabschlüsse wurde das externe Beratungsbüro SCS Schüllermann Consulting GmbH hinzugezogen. Der Jahresabschluss 2012 wurde der örtlichen Revision vorgelegt. Beanstandungen, die einer Feststellung durch den Gemeinderat entgegenstehen, wurden nicht erhoben.

 

Verlauf und Abschluss des Haushaltsjahres 2012

 

Der erste doppisch aufgestellte Haushalt 2012 war stark von den einschneidenden Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägt, die sich in Bühl vor allem beim Aufkommen der Gewerbesteuer niederschlugen. Mit der Etablierung des „Arbeitskreises Haushalt“ wurden strukturierte Konsolidierungsmaßnahmen eingeläutet, die als eine der ersten Maßnahmen unumgängliche Anpassungen bei den seit Jahren unterdurchschnittlichen Realsteuer-Hebesätzen zur Stabilisierung der Ertragsseite nach sich zogen. Auch der restliche Haushalt stand ganz im Zeichen notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen sowohl auf der Erträge- als auch der Aufwandsseite. Ausdruck dieser Maßnahmen waren neben erheblichen Einsparungen im Ergebnishaushalt auch der Verzicht auf neue Investitionsmaßnahmen. Trotz aller Bemühungen musste ein negatives ordentliches Ergebnis i.H.v. -8,75 Mio. € veranschlagt werden. Somit war ein ordnungsmäßiger Haushaltsausgleich im ersten doppischen Haushalt nicht gegeben, die Planung einer Kreditaufnahme i.H.v. 3,5 Mio. € zur Finanzierung der dennoch aufgenommenen Investitionen war unumgänglich.

 

Gegen Jahresende zeichnete sich jedoch ab, dass die unterjährig unternommenen Anstrengungen bereits erste Wirksamkeit entfalten würden. So konnten gegenüber den geplanten Ansätzen die Ertragsseite insgesamt um 2,2 Mio. € verbessert und die Aufwendungsseite sogar um 3,4 Mio. € vermindert werden. Wesentlichen Beitrag steuerte hierzu auch das neue Instrument der Rückstellungen bei, aufgrund dessen erstmals die in der Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellungen für Altersteilzeit (Personalaufwendungen) sowie die freiwillig gebildeten FAG-Rückstellungen in Anspruch genommen werden konnten und den Ergebnishaushalt 2012 spürbar entlasteten. Hierdurch konnte das Haushaltsjahr zwar noch immer deutlich entfernt von einer „schwarzen Null“, aber dennoch deutlich positiver als erwartet mit einem Gesamtergebnis von -2,87 Mio. € abgeschlossen werden.


 

Eckdaten der Jahresrechnung 2012 sind:

 

Haushalts-
ansatz

                     Rechnungs-
                ergebnis

      Abweichung

 1. Gewerbesteuer

30.100.000 €

29.915.714 €

-184.286 €

 2. Gemeindeanteil Einkommensteuer

12.856.400 €

13.702.747 €

846.347 €

 3. Zuweisungen, aufgelöste Invest.-

     zuwendungen

7.131.500 €

7.561.594 €

430.094 €

 4. privatrechtliche
     Leistungsentgelte

2.074.300 €

2.497.418 €

423.118 €

 5. Zinsen und ähnliche Erträge

792.000 €

490.697 €

-301.303 €

 6. sonstige ordentliche Erträge

2.114.400 €

2.917.442 €

803.042 €

 7. Personal- und Versorgungsauf-

     wendungen

19.000.500 €

19.290.242 €

289.742 €

 8. Aufwendungen f. Sach- u. Dienst

     leistungen

8.906.300 €

8.164.275 €

-742.025 €

 9. Planmäßige Abschreibung

5.330.000 €

5.731.947 €

401.947 €

10. Transferaufwendungen

41.465.900 €

37.087.233 €

-4.378.667 €

11. sonstige ordentliche Aufwendungen

3.402.500 €

4.641.782 €

1.239.282 €

12. Ordentliches Ergebnis

-8.751.000 €

-3.086.556 €

5.664.444 €

13. Einzahlungen aus Investitionstätig-

      keiten

3.480.700 €

2.116.468 €

-1.364.232 €

14. Auszahlungen aus Investitionstätig-

      keiten

7.043.200 €

4.627.445 €

-2.415.755 €

15. Finanzierungsmittel-
      bedarf

7.817.500 €

4.606.456 €

-3.211.044 €

16. Kreditaufnahmen

8.504.300 €

3.100.000 €

-5.404.300 €

17. Tilgung von Krediten

421.800 €

432.014 €

10.214 €

Schuldenstand zum 31.12.2012

10.148.291 €

Pro-Kopf-Verschuldung

345 €

 

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagenverzeichnis: