III.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBl. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221) stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2012 wie folgt fest und nimmt den
Schlussbericht der Revision zum
Jahresabschluss 2012 zur Kenntnis:
1. Die Einzahlungen
des Ergebnishaushalts betragen 70.304.021,08
€
Die Auszahlungen des Ergebnishaushalts
betragen 72.399.500,44
Es ergibt sich ein
Zahlungsmittelbedarf aus
der Ergebnisrechnung 2.095.479,36
€
2.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
betragen 2.116.468,30 €
Die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
betragen 4.627.444,77 €
Es
ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von 2.510.976,47
€
3. Der Finanzierungsmittelüberschuss
aus
Finanzierungstätigkeit beträgt 2.667.985,82
€
4.
Die Haushaltsreste zum Ende des
Rechnungsjahres betragen
im Ergebnishaushalt Aufwendungen 237.048,01 €
im Finanzhaushalt Auszahlungen 2.214.793,20 €
5. Die Rückstellungen
für Unterhaltungsmaßnahmen
zum Ende des Rechnungsjahres betragen 180.000,00
€
6. Der Stand des
Vermögens
beträgt am
01.01.2012 236.658.027,64
€
am
31.12.2012 232.599.724,29
€
Der Stand der Schulden
beträgt am
01.01.2012 7.480.305,66
€
am
31.12.2012 10.148.291,48
€
7. Der Jahresabschluss 2012 wird gem. § 95 b Abs. 2 GemO
ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als
Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
I.
Sachverhalt:
Zum
01.01.2012 wurde die Haushaltswirtschaft der Stadt Bühl auf der Grundlage des §
77 Abs. 3 GemO und der GemHVO auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht umgestellt.
Die Eröffnungsbilanz zu diesem Stichtag wurde am 20.09.2017 durch den
Gemeinderat festgestellt. Zur rechtssicheren und zeitnahen Aufarbeitung der
Jahresabschlüsse wurde das externe Beratungsbüro SCS Schüllermann Consulting
GmbH hinzugezogen. Der Jahresabschluss 2012 wurde der örtlichen Revision
vorgelegt. Beanstandungen, die einer Feststellung durch den Gemeinderat
entgegenstehen, wurden nicht erhoben.
Verlauf und Abschluss des Haushaltsjahres 2012
Der
erste doppisch aufgestellte Haushalt 2012 war stark von den einschneidenden
Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägt, die sich in Bühl vor
allem beim Aufkommen der Gewerbesteuer niederschlugen. Mit der Etablierung des
„Arbeitskreises Haushalt“ wurden strukturierte Konsolidierungsmaßnahmen
eingeläutet, die als eine der ersten Maßnahmen unumgängliche Anpassungen bei
den seit Jahren unterdurchschnittlichen Realsteuer-Hebesätzen zur
Stabilisierung der Ertragsseite nach sich zogen. Auch der restliche Haushalt
stand ganz im Zeichen notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen sowohl auf der
Erträge- als auch der Aufwandsseite. Ausdruck dieser Maßnahmen waren neben
erheblichen Einsparungen im Ergebnishaushalt auch der Verzicht auf neue
Investitionsmaßnahmen. Trotz aller Bemühungen musste ein negatives ordentliches
Ergebnis i.H.v. -8,75 Mio. € veranschlagt werden. Somit war ein ordnungsmäßiger
Haushaltsausgleich im ersten doppischen Haushalt nicht gegeben, die Planung
einer Kreditaufnahme i.H.v. 3,5 Mio. € zur Finanzierung der dennoch
aufgenommenen Investitionen war unumgänglich.
Gegen
Jahresende zeichnete sich jedoch ab, dass die unterjährig unternommenen
Anstrengungen bereits erste Wirksamkeit entfalten würden. So konnten gegenüber
den geplanten Ansätzen die Ertragsseite insgesamt um 2,2 Mio. € verbessert und
die Aufwendungsseite sogar um 3,4 Mio. € vermindert werden. Wesentlichen
Beitrag steuerte hierzu auch das neue Instrument der Rückstellungen bei,
aufgrund dessen erstmals die in der Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellungen
für Altersteilzeit (Personalaufwendungen) sowie die freiwillig gebildeten
FAG-Rückstellungen in Anspruch genommen werden konnten und den Ergebnishaushalt
2012 spürbar entlasteten. Hierdurch konnte das Haushaltsjahr zwar noch immer
deutlich entfernt von einer „schwarzen Null“, aber dennoch deutlich positiver
als erwartet mit einem Gesamtergebnis von -2,87 Mio. € abgeschlossen werden.
Eckdaten
der Jahresrechnung 2012 sind:
Haushalts- |
Rechnungs- |
Abweichung |
|
1. Gewerbesteuer |
30.100.000 € |
29.915.714 € |
-184.286 € |
2. Gemeindeanteil Einkommensteuer |
12.856.400 € |
13.702.747 € |
846.347 € |
3. Zuweisungen, aufgelöste Invest.- zuwendungen |
7.131.500 € |
7.561.594 € |
430.094 € |
4. privatrechtliche |
2.074.300 € |
2.497.418 € |
423.118 € |
5. Zinsen und ähnliche Erträge |
792.000 € |
490.697 € |
-301.303 € |
6. sonstige ordentliche Erträge |
2.114.400 € |
2.917.442 € |
803.042 € |
7. Personal- und Versorgungsauf- wendungen |
19.000.500 € |
19.290.242 € |
289.742 € |
8. Aufwendungen f. Sach- u. Dienst leistungen |
8.906.300 € |
8.164.275 € |
-742.025 € |
9. Planmäßige Abschreibung |
5.330.000 € |
5.731.947 € |
401.947 € |
10. Transferaufwendungen |
41.465.900 € |
37.087.233 € |
-4.378.667 € |
11. sonstige ordentliche
Aufwendungen |
3.402.500 € |
4.641.782 € |
1.239.282 € |
12.
Ordentliches Ergebnis |
-8.751.000 € |
-3.086.556 € |
5.664.444 € |
13. Einzahlungen aus
Investitionstätig- keiten |
3.480.700 € |
2.116.468 € |
-1.364.232 € |
14. Auszahlungen aus
Investitionstätig- keiten |
7.043.200 € |
4.627.445 € |
-2.415.755 € |
15.
Finanzierungsmittel- |
7.817.500 € |
4.606.456 € |
-3.211.044 € |
16. Kreditaufnahmen |
8.504.300 € |
3.100.000 € |
-5.404.300 € |
17. Tilgung von Krediten |
421.800 € |
432.014 € |
10.214 € |
Schuldenstand
zum 31.12.2012 |
10.148.291 € |
||
Pro-Kopf-Verschuldung |
345 € |
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis: