III. Text für
das Protokoll:
Oberbürgermeister
Schnurr spricht die nach der Gemeindeordnung vorgesehene Verpflichtungsformel
wie folgt vor:
„Ich gelobe Treue der
Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.
Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt gewissenhaft zu wahren und ihr
Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Die Verpflichtung
wird durch Nachsprechen der Worte „ich gelobe“ bekräftigt.
Die Niederschrift über die Verpflichtung ist der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
I.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung ist Stadtrat Alfred Veith öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten zu verpflichten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.