III.
Beschlussvorschlag:
Stadtrat Alfred Veith wird an Stelle von Herrn Stefan Böckeler als Mitglied
des Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses, des ständigen
Umlegungsausschusses, des Stiftungsvorstandes der Naturschutzstiftung
„Waldhägenich“, des Beirates Erich-Burger-Heim, des Vorstandes im Förderverein
Stadtmuseum, der Arbeitsgruppe Stadtgrün und des Aufsichtsrates der Bühler
Sportstätten GmbH gewählt.
Außerdem wird er als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsausschusses, des Rechtsausschusses und des Gemeinsamen Ausschusses für die Verwaltungsgemeinschaft Bühl-Ottersweier gewählt.
I.
Sachverhalt:
Der ausgeschiedene Stadtrat Stefan Böckeler war Mitglied im Wald-,
Landwirtschafts- und Umweltausschuss, im ständigen Umlegungsausschuss, im
Stiftungsvorstand der „Naturschutzstiftung Waldhägenich“, im Beirat
Erich-Burger-Heim, Vorstandsmitglied im Förderverein Stadtmuseum, Mitglied in
der Arbeitsgruppe Stadtgrün und im Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH.
Darüber hinaus war er stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss, im
Rechtsausschuss und im Gemeinsamen Ausschuss für die Verwaltungsgemeinschaft
Bühl-Ottersweier.
Die FDP-Fraktion hat vorgeschlagen, dass der nachgerückte Stadtrat Alfred
Veith an Stelle von Herrn Böckeler als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied
dieser Gremien bestellt wird.
Bisher war es gute Praxis, dass die Neubestellung von Mitgliedern und
stellvertretenden Mitgliedern in diesen Gremien im Einigungsverfahren erfolgen
soll. Dazu ist ein einstimmiger Beschluss aller anwesenden Stimmberechtigten
einschließlich des Oberbürgermeisters erforderlich, d.h. wenn ein Mitglied des
Gemeinderates dagegen ist oder sich der Stimme enthält, ist eine Einigung nicht
zu Stande gekommen.
Das Mitwirkungsverbot bei Befangenheit gilt für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit, um welche es sich hier handelt, gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung nicht.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.