Betreff
Neuregelung der finanziellen Unterstützung für die kirchlichen und freien Träger der Bühler Kindertageseinrichtungen
Vorlage
VO/998/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die Personalkostenzuschüsse für alle kirchlichen und freien Träger ab dem 01.01.2018 von 83 % auf 85 % zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Vertragsgestaltungen mit den kirchlichen und freien Trägern vorzunehmen. Die Mehrkosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 und im Nachtragshaushalt 2018 bereitgestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

Gemäß § 8 Absatz 3 KiTaG erhalten Träger von Kindertageseinrichtungen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 % der Betriebsausgaben.

 

Die Stadt Bühl hat mit den kirchlichen und freien Trägern zur Finanzierung der lfd. Betriebsausgaben einen Zuschuss in Höhe von 83 % der Personalkosten für pädagogische Fachkräfte und Erzieher/innen vertraglich vereinbart. Der von der Stadt Bühl gewährte Betriebskostenzuschuss übersteigt damit den gesetzlich garantierten Mindestzuschuss der laufenden Betriebsausgaben. Darüber hinaus finanziert die Stadt Bühl 70 % an den Investitionsausgaben für Einzelmaßnahmen von mehr als 5.000,00 € des durch sonstige öffentliche Zuschüsse nicht gedeckten Aufwands.

 

Die evangelische Kirchengemeinde Bühl und die Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Bühl haben Anfang des Jahres signalisiert, dass aufgrund der finanziellen Entwicklungen der jährlichen Betriebsausgaben der bisher gewährte Zuschuss in Höhe von 83 % nicht mehr ausreichend ist.

 

Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben in weiteren Gesprächen die finanzielle Entwicklung ihrer Einrichtungen aufgezeigt. Das Defizit der evangelischen Kirchengemeinde Bühl beträgt für den Johanneskindergarten seit dem Jahr 2015 durchschnittlich rund 20.000 € (die Zuweisungen der Landeskirche sind hier bereits in Abzug gebracht). Die Unterdeckung der insgesamt sieben katholischen Kindertageseinrichtungen betrug in den letzten Jahren durchschnittlich 115.000,00 € (die Zuweisungen der Erzdiözese wurden hier bereits in Abzug gebracht). Die Pfarrgemeinden drängen daher darauf, eine Anpassung des seit dem Jahr 2004 bestehenden Fördersatzes vorzunehmen.

 

Das Anliegen der kirchlichen und freien Träger ist berechtigt und nachvollziehbar. Auch die Fördersystematik im interkommunalen Vergleich zeigt, dass die benachbarten Kommunen die Höhe ihrer Zuschüsse angepasst haben.

 

In mehreren Verhandlungsrunden haben sich die Träger der kirchlichen und freien Kindertageseinrichtungen mit der Stadt Bühl dahingehend geeinigt, rückwirkend ab dem 01.01.2018 eine Erhöhung der Personalkostenzuschüsse von 83 % auf 85 % vorzunehmen. Dies entspricht einer jährlichen Zufinanzierung in Höhe von rund 147.000 € für die Arbeit der kirchlichen und freien Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bühl.


 

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.11.2018 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Dem Gemeinderat wird mehrheitlich (zwei Enthaltungen) empfohlen, der neuen Regelung für die finanzielle Unterstützung der freien und kirchlichen Träger zuzustimmen.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Eine Erhöhung der Personalkosten von 83 % auf 85 % wird sich für die Träger der kirchlichen und freien Kindertageseinrichtungen künftig wie folgt auswirken:

 

Ø  evangelischer Johanneskindergarten:                                                +    6.000,00 €

Ø  katholische Kindertageseinrichtungen (7 Einrichtungen):                  +  87.600,00 €

Ø  Kindertageseinrichtung Maria Hilf                                                       +  16.600,00 €

Ø  Waldorfkindergarten Bühler Zwergenhaus:                                        +    2.500,00 €

Ø  Inkl. Kindertageseinrichtung Hand in Hand, Lebenshilfe:                   +    8.500,00 €

Ø  Kindertageseinrichtungen Caritasverband (2 Einrichtungen):            +  25.800,00 €

Summe                                                                                               +147.000,00 €

 

 

 


Anlagenverzeichnis: