III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Personalkostenzuschüsse für
alle kirchlichen und freien Träger ab dem 01.01.2018 von 83 % auf 85 % zu
erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen
Vertragsgestaltungen mit den kirchlichen und freien Trägern vorzunehmen. Die
Mehrkosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 und im Nachtragshaushalt
2018 bereitgestellt.
I.
Sachverhalt:
Gemäß § 8 Absatz 3 KiTaG erhalten Träger von
Kindertageseinrichtungen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, von der
Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 % der
Betriebsausgaben.
Die Stadt Bühl hat mit den kirchlichen und
freien Trägern zur Finanzierung der lfd. Betriebsausgaben einen Zuschuss in
Höhe von 83 % der Personalkosten für pädagogische Fachkräfte und Erzieher/innen
vertraglich vereinbart. Der von der Stadt Bühl gewährte Betriebskostenzuschuss
übersteigt damit den gesetzlich garantierten Mindestzuschuss der laufenden
Betriebsausgaben. Darüber hinaus finanziert die Stadt Bühl 70 % an den
Investitionsausgaben für Einzelmaßnahmen von mehr als 5.000,00 € des durch
sonstige öffentliche Zuschüsse nicht gedeckten Aufwands.
Die evangelische Kirchengemeinde Bühl und
die Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Bühl haben Anfang des
Jahres signalisiert, dass aufgrund der finanziellen Entwicklungen der
jährlichen Betriebsausgaben der bisher gewährte Zuschuss in Höhe von 83 % nicht
mehr ausreichend ist.
Die Träger der Kindertageseinrichtungen
haben in weiteren Gesprächen die finanzielle Entwicklung ihrer Einrichtungen
aufgezeigt. Das Defizit der evangelischen Kirchengemeinde Bühl beträgt für den
Johanneskindergarten seit dem Jahr 2015 durchschnittlich rund 20.000 € (die
Zuweisungen der Landeskirche sind hier bereits in Abzug gebracht). Die
Unterdeckung der insgesamt sieben katholischen Kindertageseinrichtungen betrug
in den letzten Jahren durchschnittlich 115.000,00 € (die Zuweisungen der
Erzdiözese wurden hier bereits in Abzug gebracht). Die Pfarrgemeinden drängen
daher darauf, eine Anpassung des seit dem Jahr 2004 bestehenden Fördersatzes
vorzunehmen.
Das Anliegen der kirchlichen und freien
Träger ist berechtigt und nachvollziehbar. Auch die Fördersystematik im
interkommunalen Vergleich zeigt, dass die benachbarten Kommunen die Höhe ihrer
Zuschüsse angepasst haben.
In mehreren Verhandlungsrunden haben sich
die Träger der kirchlichen und freien Kindertageseinrichtungen mit der Stadt
Bühl dahingehend geeinigt, rückwirkend ab dem 01.01.2018 eine Erhöhung der
Personalkostenzuschüsse von 83 % auf 85 % vorzunehmen. Dies entspricht einer
jährlichen Zufinanzierung in Höhe von rund 147.000 € für die Arbeit der
kirchlichen und freien Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bühl.
Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.11.2018 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Dem Gemeinderat wird mehrheitlich (zwei Enthaltungen) empfohlen, der neuen Regelung für die finanzielle Unterstützung der freien und kirchlichen Träger zuzustimmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Eine Erhöhung der Personalkosten von 83 % auf 85 % wird sich für die Träger der kirchlichen und freien Kindertageseinrichtungen künftig wie folgt auswirken:
Ø evangelischer Johanneskindergarten: + 6.000,00 €
Ø katholische Kindertageseinrichtungen (7 Einrichtungen): + 87.600,00 €
Ø Kindertageseinrichtung Maria Hilf + 16.600,00 €
Ø Waldorfkindergarten Bühler Zwergenhaus: + 2.500,00 €
Ø Inkl. Kindertageseinrichtung Hand in Hand, Lebenshilfe: + 8.500,00 €
Ø
Kindertageseinrichtungen Caritasverband (2
Einrichtungen): + 25.800,00 €
Summe +147.000,00
€
Anlagenverzeichnis: