Betreff
Weiterbestellung des Technischen Geschäftsführers der Bühler Sportstätten GmbH
Vorlage
VO/005/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, Herrn Jörg Zimmer für weitere fünf Jahre zum Technischen Geschäftsführer der Bühler Sportstätten GmbH zu bestellen. Die Weiterbestellung beginnt im Anschluss an die bisherige Bestellung. Somit am 19.03.2019.

 


I. Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Bühler Sportstätten GmbH hat die Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der Geschäfts-führer zu entscheiden. Jede Angelegenheit der Gesellschafterversammlung bedarf der Vorberatung im Aufsichtsrat (§ 13 Absatz 2).

 

Nach § 14 Absatz 4 Satz 1 der Hauptsatzung vertritt der Oberbürgermeister den Alleingesellschafter Stadt Bühl in der Gesellschafterversammlung. Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer hat er zuvor dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen (§ 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 10).

 

Die Bestellung von Herrn Zimmer erfolgte ab 2001 und wurde zuletzt am 19.03.2014 um weitere fünf Jahre verlängert.

 

Die Befristung ist weder im Kommunalrecht noch im GmbH-Gesetz vorgesehen, erfolgt aber in Anlehnung an § 84 Aktiengesetz, wonach der Vorstand einer Aktiengesellschaft auf höchstens fünf Jahre bestellt werden kann.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagenverzeichnis: